Kann ich (noch) vom nicht aktiven Vertrag zurücktreten?

buuge

Lt. Commander
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Hallo liebe Freunde,

ich habe hier gerade ein kleines Problem. Und zwar habe ich vor ~1,5 Monaten einen Vertrag abgeschlossen, mit Rufnummerportierung. Nun gibt es allerdings zum fast gleichen preis eine AllnetFlat bei D1, die mich ~1,50€ im monat mehr kostet.

Da die Rufnummerportierung jedoch zuerst nicht möglich war (2 verschiedene Personen geht nicht...) habe ich nun letzte Woche bescheid gekriegt, dass meine alte Rufnummer auf den neuen Vertrag am 27.11. portiert wird. heute habe ich die Mail bekommen, dass meine SimKarte heute noch versand wird.

Nun stellt sich mir die Frage:
1. Kann ich davon noch zurücktreten? oder zählen die 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem ich den Vertragsunterlagen zurückgesand habe?
2. ist der Vertrag schon aktiv?
 
> 1. Kann ich davon noch zurücktreten? oder zählen die 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem ich den Vertragsunterlagen zurückgesand habe?

Genau so ist es.
 
der vertrag beginnt mit den erhalt der simkarte da du vorher ja noch kein leistung in anspruch nehmen konntest. erst ab da solltendie 14 tage zählen
 
Unabhängig davon: Ich denke, wenn Du in der Phase noch was rückabwickeln willst, geht Deine Rufnummer in den Weiten des Telefonuniversums verloren - RISIKO!
 
rejoice schrieb:
der vertrag beginnt mit den erhalt der simkarte da du vorher ja noch kein leistung in anspruch nehmen konntest. erst ab da solltendie 14 tage zählen

wie sicher bist du dir da? das wäre ja perfekt für mich :)

wobei du da eigentlich recht haben könntest. wenn ich was bestelle (amazon etc.) habe ich ab erhalt 14 Tage zum Rückgeben.. hmm

edit:
@puri
meine handynummer ist aber noch 2 wochen bei o2 :) und wenns so wär, wär mir das auch relativ egal
Ergänzung ()

so, habe gerade bei dem händler geschaut, da steht folgendes in den AGB

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) ...

habe ich nochmal glück gehabt?
 
Ich bin mir da jetzt auch unsicher und kann dir keine korrekte Antwort liefern.

Ich würde vorschlagen, einfach beim Provider anzurufen und nachzufragen?! :)
 
buuge schrieb:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger

Da steht es doch ganz genau, die 14 Tage zählen ab den Tag, wo du den AGB's zugestimmt hast und das wird mit sicherheit bei der Bestellung geschehen sein.
 
cypher85 schrieb:
Da steht es doch ganz genau, die 14 Tage zählen ab den Tag, wo du den AGB's zugestimmt hast und das wird mit sicherheit bei der Bestellung geschehen sein.

da steht aber auch

jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger

edit: naja email ist raus, mal gucken was die dazu zu sagen haben.. *hoffen*
 
Oh, da habe ich gerade zu schnell gelesen... in dem Fall wird es mit Sicherheit kein Problem sein den Vertrag zu widerrufen.
 
wow das ging ja schnell... also stornierung ist möglich, nur dann leider wohl auch meine telefonnummer futsch :(
 
"jedoch nicht vor Eingang der Ware"

Mit Eingang der Ware kann nicht der Erhalt der SIM-Karte gemeint sein. Der Hauptzweck des Vertrages ist ja nicht der Erhalt der SIM-Karte sondern die Leistung, die damit verbunden ist.

Die Telefonnummer kann grds. auch nicht futsch sein! Nur der Portierungsauftrag ist wieder storniert.
 
Hallo,
habe bereits antwort erhalten, dass eine stornierung Problemlos möglich ist. allerdings wäre dann meine zu Portierende Nummer zu 99% weg da sie eben schon auf eine karte (mit dem bestellten vertrag) portiert wird.
ist jetzt zwar nicht so dramatisch , ich die aber doch gerne mitnehmen würde.

gibts ne möglichkeit da bei der telekom direkt wegen der Portierung irgendwas zu stoppen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum fragst Du nicht mal nach, ob Du nicht einfach während des Vertrages in den höherwertigen Vertrag wechseln kannst - geht zumindest bei der Telekom ohne Probleme!
Hast Du jetzt aber über Blaphone abgeschlossen im D1 Netz, wird es wohl schwer werden!?!
 
Achtung ! Das Widerrufsrecht würd ich nur mit Einschreiben und Rückschein machen !!!

Alles andere ist unsicher ... hinterher heißt es Email etc. nicht erhalten und du sitzt auf zwei Vertägen !!!
 
so, habe das als antwort bekommen, auf meine Frage ob ich die Portierung irgendwie stoppen/stornieren kann:

können Sie gerne Probieren, aber normalerweise macht das Ihr Shop so wie wir auch alles für Sie in die Wege geleitet haben.

Bitte senden Sie uns die Simkarte sobald Sie diese erhalten haben zurück das wir das Storno in die Wege leiten können.

das wäre ja soweit in Ordnung, nur habe ich noch geschrieben, dass ich vor dem Rücksenden gewissheit haben möchte, ob die Rufnummer danach wieder "frei" ist oder weg.

bin gespannt :D
 
Ach ja, immer wieder dasselbe. Seit über 40 Jahren können wir zum Mond fliegen, aber eine Rufnummernportierung ist komplizierter als Quantenphysik zu verstehen..
 
puri schrieb:
aber eine Rufnummernportierung ist komplizierter als Quantenphysik zu verstehen..

Nur wenn man als Kunde hin und her springt und das automatische Verfahren verlässt.

Ansonsten ist das - zumindest bei Mobilnummern - heute absolut kein Problem mehr.
 
fernabsatzgesetz machts möglich :)
 
so, sieht wohl doch gut für mich aus :)
o2 (jetziger vertrag) hat mir gesagt, dass wenn ich den (neuen) auftrag + rufnummerportierung storniere, die bei ihnen bleibt und das zu 3 monate nach Vertragsende, erst danach sei Sie wohl weg.
 
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