Vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. die Nachbesserung einfordern

g0dy

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Hi @ all

Wie würdet ihr euch gegenüber dem Händler verhalten?

Asus Monitor am 11.10.2019 über Amazon (bei einem Händler) bestellt, weit nach den 30 Tagen bemerkt dass der DisplayPort nicht funktioniert, Schaltfläche "Artikel zurücksenden" auf Amazon angeklickt, der Händler wurde informiert und hat der Rücksendung zugestimmt.
Der Monitor kam 1 Woche später wieder zurück mit dem Hinweis auf dem Lieferschein, dass Asus den Fehler nicht bestätigen kann.
Ich habe den Monitor an 3 verschiedenen Grafikkarten mit zwei verschiedenen DP Kabeln getestet (Input war natürlich auf DP).
Kein Erfolg.

Email über Amazon vom Händler erhalten mit dem Wortlaut "Monitor vom Hersteller getestet, kein Fehler, zu unserer Entlastung zurück. Bitte Kontakt mit Asus aufnehmen".

Daraufhin habe ich geantwortet mit der Bitte die offenen Fragen zu klären:
1. Rücksendung wurde vom Händler genehmigt, trifft das weiterhin zu?
2. Bitte um Asus Prüfprotokoll
3. Bei fehlendem Prüfprotokoll gehe ich von der Weigerung zur Nachbesserung aus und trete vom Kaufvertrag zurück
4. Sollte das Protokoll kommen sende ich den Monitor erneut ein, da der Fehler nach wie vor besteht

2 Minuten später bekam ich die identische Mail vom Händler wie zuvor.
Meine Antwort darauf war dass ich um Beantwortung der offenen Fragen bitte.

Heute habe ich direkt das Kontaktformular des Händlers aufgerufen und erneut um Beantwortung der Fragen gebeten.
Was kam zurück? Die gleiche Email wie schon zweimal zuvor, Wortlaut "Monitor vom Hersteller getestet, kein Fehler, zu unserer Entlastung zurück. Bitte Kontakt mit Asus aufnehmen".

Dass der Kaufpreis nicht erstattet wird, davon gehe ich aus! Aber ich hätte dann auch ganz gerne einen Monitor bei dem der DP Anschluss funktioniert. Im Detail ist es so, dass der Monitor nach dem Standby kein Signal mehr am DP findet. Somit bleibt nur den Stromstecker zu ziehen, warten bis der Monitor komplett stromlos ist und danach wieder zu bestromen.

Da ich weder mit Mails weiterkomme, noch die gebührenpflichtige 0180-Hotline anrufen möchte bleibt mir meines Erachtens nur der Weg zum Einschreiben mit Rückschein zu Händen des Geschäftsführers mit der Aufforderung zur Nachbesserung.

Was würdet ihr machen?
Danke! :)
 
Das sollte doch noch unter Gewährleistung fallen oder liege ich da falsch ? Beweislast sollte auch beim Händler liegen nach dieser kurzen Zeit. Also ich meinte das nur, weil ich die Abwicklung über ASUS nicht verstanden habe, die kann dem Käufer somit ja eigentlich erstmal egal sein.

"Nach § 477 BGB die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, die sich in den ersten sechs Monaten zeigen, bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben"

Wir sind ja erst 137 Tage nach Kaufdatum ;-)
 
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Wie alt ist der Monitor?

Hast du explizit die Lieferung einer mangelfreien Sache im Sinne der Nachbesserung gefordert?
 
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Unabhängig von der rechtlichen Lage: Hast du den Fehler auch so mitgeteilt, wie du ihn in Post auch erst am Ende spezifiziert hast? Dachte am Anfang deiner Beschreibung, dass er generell nicht geht. Vielleicht hat Asus den angeschlossen und er geht. Standby wurde nicht getestet.
 
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Was würdet ihr machen?
Mit dem Umstand leben, dass der Monitor eingeschaltet bleiben muss, um ein Signal am DisplayPort zu finden oder einfach eine Schaltleiste einfügen oder einfach ein/ausschalten am Monitor, sofern dein Asus-Monitor so etwas überhaupt hat.

Zwischen "DP-Port geht nicht" und Deiner genauen Fehlerbeschreibung liegen Welten! Kein Wunder, wenn Asus diesen speziellen Umstand, in Deinen Augen Fehler, nicht nachvollziehen konnte. Wer weis, ob dieser Aufwachmodus bei diesem, uns bislang nicht bekannten Modell, überhaupt serienmäßig vorgesehen ist. Wenn nicht, kann auch nichts nachgebessert werden.
Was für Fragen von Asus nicht beantwortet wurden, hast Du uns auch nicht mitgeteilt. Sind wir Hellseher?
 
Hier der Text an den Händler, welchen ich vorerst eigentlich nicht posten wollte:

"
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich bitte um Antwort auf folgende Fragen:

1. Laut Amazon wurde der Rücksendung (nicht Reparatur) Ihrerseits zugestimmt. Ist dies nach wie vor der Fall?
2. Sollte es nicht so sein, bitte ich Sie mir den Prüfnachweis von ASUS zukommen zu lassen.
3. Liegt dieser nicht vor, gehe ich von einer Verweigerung der Nachbesserung Ihrerseits aus und trete vom Kaufvertrag zurück.
4. Liegt der Prüfnachweis vor, so werde ich Ihnen den Monitor erneut auf Ihre Kosten zur Mängelbeseitigung zukommen lassen, denn das Problem besteht nach wie vor. Hierbei wäre es die zweite Aufforderung zur Nachbesserung.

Das Problem betrifft die Nutzung des DisplayPort Anschlusses. Der Monitor erkennt kein Signal mehr nachdem er im Standby war.
Ein zweiter, identischer ASUS pb277q hat genau das gleiche Problem. Getestet wurde dies an einer GTX970, einer ATI RX5700 und an einem Laptop. Immer via DisplayPort angeschlossen.
Über HDMI gibt es dieses Problem nicht. Allerdings stehen mir die HDMI-Anschlüsse der GTX90 und RX5700 nicht zur Verfügung, da diese an meinem Receiver angeschlossen sind. Dies war auch ein Kaufgrund, da der ASUS-Monitor über einen DisplayPort Anschluss verfügt. Weder ein Dell S2719DGF, noch ein LG GL850-B zeigen dieses Verhalten. Somit muss ich von einem grundsätzlichen Problem dieses Typs ausgehen.
Da es sich um einen erheblichen Mangel handelt, greift hierbei die Gewährleistung Ihrerseits.

Die Rechtssprechung im Bereich der Gewährleistung regelt klar, dass ein Verbraucher sich an den Händler und eben nicht an den Hersteller zu wenden hat.
Da Sie, die ** **, mein Vertragspartner sind muss ich mich hiermit direkt an Sie wenden. Zwischen ASUS und mir gibt es kein vertragliches Verhältnis und muss es auch nicht.

Vielen Dank Frau *****!"

@--Epox--
Genau das gleiche denke ich mir eben auch, daher der Wunsch nach dem Prüfprotokoll von Asus selbst.

@Idon
Am 11.10.2019 gekauft, somit noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung

@Thorle
Das Problem betraf nicht nur den Standby sondern auch hin und wieder kam es auch vor, nachdem ich den Monitor via Taster eingeschaltet habe. Wirklich Abhilfe schaft nur eine Trennung des Stromes und das praktisch mehrmals am Tag

@ThomasK_7
Sprich es ist ein Asus PB 277Q und immer ein-/ausschalten bzw. damit zu leben habe ich nicht vor :/
Der Aufwachmodus ist, denke ich, 2019/2020 Standard und funktioniert sowohl via HDMI als auch DVI.
Welche Fragen sollen von Asus nicht beantwortet sein?! Ich weiß ja noch nicht einmal ob Asus den Monitor gesehen geschweige denn geprüft hat. Der Händler kann mir viel schreiben.

Wie gesagt wären einige Fragen von euch sicherlich durch meine Mail an den Händler weniger drastisch ausgefallen. Ich wusste nicht ob ich die Mail, welche der Händler nun zum dritten Mal erhalten hat, hier ohne weiteres posten darf/soll, sorry dafür.

Lieg ich komplett falsch, wenn ich die Nachbesserung via Einschreiben anfordere? Bzw. die erneute Frage: was würdet ihr machen?

Danke an alle für die Antworten!!
 
Das dieses Modell Probleme mit dem Aufwachen aus dem standby hat, ist laut Internetrecherche bekannt.
Laut Asus soll man eine genaue Fehlerbeschreibung an rma_germany@asus.com senden.

Wirst natürlich bestimmt die Antwort bekommen, dass ein solcher Fehler bisher Asus nicht bekannt ist :(.

Nach Deinen bisherigen Schilderungen wartet der Händler jetzt auf Deine Entscheidung, was Du willst. Rückgabe oder Nachbesserung.
 
Einerseits schreibst du, dass du nur ein Vertragsverhältnis mit dem Händler hast ( was ja richtig ist) Aber andererseits willst du den Prüfbericht von Asus....
Entscheide dich erstmal was du haben möchtest...

Grundsätzlich gilt:
Den Nachweis eines Sachmangel muss vom Verbraucher dargelegt werden

Wenn unstrittig ein Sachmangel vorliegt, liegt die Beweislast beim Händler...

Gebührenpflichtige Hotline?
Gib mal bitte dort die 0180.. an und schaue nach ob dahinter sich eine Festnetz Nummer verbirgt...

https://www.0180.info/
 
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@Ribery88 In welchem Land lebst du? Deutschland scheint es jedenfalls nicht zu sein.

@TE: Hast du dich mal mit dem Amazon Kundenservice in Verbindung gesetzt? Der dürfte das eigentlich unkompliziert in deinem Interesse regeln.
 
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Hast du auch etwas konstruktives zusagen oder willst du wieder mit Halbwissen glänzen ?
 
§477 BGB lässt sich nicht so ganz mit deiner Aussage

Grundsätzlich gilt:
Den Nachweis eines Sachmangel muss vom Verbraucher dargelegt werden

Wenn unstrittig ein Sachmangel vorliegt, liegt die Beweislast beim Händler...

vereinbaren.

Im übrigen finde ich den Hinweis mit Amazon Kontakt aufzunehmen sehr konstruktiv wenn es um die Lösung des Problems geht.
 
@ThomasK_7
Das Problem ist, dass der Hämdler eben nicht wartet und überhaupt nicht auf meine Fragen eingeht. Die Firma duckt sich weg und versucht so der Gewährleistung zu entgehen. Meine Meinung :/

@Ribery88
Bislang konnte ich mit den Antworten etwas anfangen. Aber dein Post ist wenig zielführend da fachlich falsch. Nach deinem Verständnis müsste ein Verbraucher einen Gutachter einschalten der bestätigt dass der DP nicht funktioniert. Denke dass wir hier nicht über Werte einer Abgasnachbehandlung diskutieren sondern ob ich das Kabel reinstecken und den PC anmachen kann. Die Beweislast liegt in innerhalb der ersten 6 Monate beim Händler und die Gesetzeslage geht davon aus dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Und jetzt sagst du mir ich muss dem Händler einfach so Glauben schenken? Sorry, nicht böse gemeint!
Ergänzung ()

@ChotHoclate
Boa! Das hab ich komplett vergessen zu erwähnen: das war das erste das ich gemacht habe. Kurz gesagt: Amazon kann hier nicht helfen, da ich den Monitor „nur“ über deren Plattform bei einem Dritten gekauft habe.
 
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g0dy schrieb:
Nach deinem Verständnis müsste ein Verbraucher einen Gutachter einschalten der bestätigt dass der DP nicht funktioniert.
Warum?
Bei offensichtlichen Funktionen reicht ggf ein Zeuge und/oder Video.
Der Käufer muss ja nicht herausfinden warum etwas nicht funktioniert, nur beweisen das es nicht funktioniert.
 
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Danke @verbaliBerlin

@TE und Chot

Bevor du/ihr mir fachliche Fehleinschätzung vorwirfst, solltet ihr euch mit der Materie besser befassen!

Der Paragraph 477 setzt einen Sachmangel voraus...
Der Händler sagt es ist kein Sachmangel feststellbar

Ein Sachmangel muss immer Verbraucher dargelegt werden...sonst kann ja jeder irgendetwas behaupten, obwohl kein Defekt vorliegt...

Man kann zum Beispiel anhand eines Videos oder Zeugen den Sachmangel darlegen...
Auch hilft eine Fehlerdiagnose von einer Fachwerkstatt/Fachhändler


Des Weiteren solltest du, wenn du schon einen Prüfbericht haben möchtest, diesen vom Händler anfordern und nicht den Asus Prüfbericht...
Schließlich ist der Händler dein Vertragspartner..
Wohin der Händler den Monitor zur Prüfung eingeschickt hat, ist nicht relevant...

Hättest du meinen Post verstanden, wüsstest du was du jetzt machen solltest...
Somit wäre das Problem sehr schnell gelöst
 
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@te
Was erwartest Du denn von dem Prüfprotokoll?
Bringt es Dich weiter, wenn darauf z. Bsp. vermerkt ist: geprüft am 25.2.2020, Monitor i.O., gez. Meyer

Erwartest Du detaillierte Messreihen bei einer Fehlermeldung "DP geht nicht"?

Der Hersteller hat Dir über den Händler mitgeteilt, dass aus seiner Sicht der Monitoranschluss DP i.O. ist.
Er wird deswegen nicht nachbessern und deswegen auch der Händler nicht, wie auch, ist ja nur ein Händler.

Was bringt ihm ein Zeuge?
Dann steht eben Aussage Zeuge gegen Aussage Hersteller.

Der Händler bittet Dich, direkt mit Asus Kontakt aufzunehmen und Du ignorierst das und bedrängst weiter den Händler. Für die Inanspruchnahme Beweislastumkehr muss erst einmal unstrittig ein Fehler festgestellt werden und genau das ist hier nicht der Fall. Liegt vielleicht auch an Deiner sehr kurzen Fehlerbeschreibung "DP geht nicht".

Erlaube mir hierzu einen Vergleich.
Du reklamierst Deinen Neuwagen beim Händler mit "Auto fährt nicht" und der Händler startet und steigt ein und fährt problemlos ein paar Runden und gibt Dir daraufhin den Wagen mit Vermerk i.O. zurück. Da hat der kein extra Prüfprotokoll geschrieben.
Du hattest vergessen zu sagen, dass der Wagen lediglich nicht fährt, nachdem Du mit ihm in der Waschstraße gewesen bist. Das muss ein Wagen aushalten, aber der Händler ist doch nicht verpflichtet, alle möglichen Nebenszenarien auszuprobieren (bei Regen, Hitze, Schnee usw.), wenn die Fehlermeldung "Auto fährt nicht" kommt.
 
@ThomasK_7

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass ein Video sehr hilfreich sein kann...
Der Hersteller würde dann ggfs. provisorisch Bauteile tauschen..
Es sei denn die Wissen ganz genau, dass die diesen Defekt nicht beheben können und tuen so als gäbe es keinen Defekt...

Jetzt hast du auch schon geschrieben, dass ein Defekt vom Verbraucher dargelegt werden muss
Das wird jetzt @ChotHoclate nicht gefallen, weil er wieder mit Halbwissen glänzen wollte..
 
Habe deine Aussage tatsächlich falsch verstanden, natürlich muss ein Fehler existent sein um Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Ich bezog deine Aussage fälschlicherweise darauf wer in der Nachweispflicht für den Zeitpunkt des Mangels ist.
 
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Warum Hersteller?

Im Rahmen der Sachmängelhaftung auf Lieferung einer neuen, diesmal sachmängelfreien Sache bestehen.

Der Verbraucher muss einen Sachmangel auch lediglich darlegen. Der TE könnte seine Aussage gegenüber dem Händler doch präzisieren.
 
@Ribery88
Du würdest dich also zufrieden geben wenn dir dein Händler sagt "alles ok" obwohl der Defekt noch immer besteht? Das ist deine Auffassung der Gewährleistung?! Natürlich lege ich ihm dar, dass der Mangel vorhanden ist indem ich die von mir möglichen Versuche durchgeführt habe. Oder verstehen wir unter darlegen etwas anderes? Er ist in der Pflicht zu beweisen, dass es keinen Mangel gibt. Daher auch die Bitte nach dem Protokoll von Asus (oder etwas ähnlichem).
Selbstverständlich könnte bzw. werde ich dem Händler ein Video zur Verfügung stellen, kein Problem meinerseits. Allerdings interessiert es den Händler schlicht und ergreifend nicht. Ich soll mich an den Hersteller wenden. Mit welchem Recht?! Ich habe gegenüber dem Hersteller nichts, rein gar nichts in der Hand. Weder ein Recht als Verbraucher das ich anwenden könnte, noch eine Vertragsgrundlage.
Beispiel: du kaufst dir ein chinesisches Handy beim einem vor Ort in Deutschland ansässigen Händler. Es funktioniert nicht. Der Händler sagt dir du sollst dich mit dem Hersteller in China kurzschließen. Auf chinesisch, unter chinesischem Recht. Gratulation. Es gilt, dass die Gewährleistung der Händler gegenüber dem Verbraucher zu erbringen hat. Und wenn ich 3x die selbe Antwort bekomme die mir in keinster Weise weiterhilft, weder zur erneuten Einsendung (Reparatur), noch um feststellen zu können ob der Händler die Gewährleistung überhaupt erbracht hat, dann steh ich da wie der Ochse vor dem Berg. Und ob der Monitor bei Asus oder beim Mister Minit war ist mir tatsächlich egal. Ich möchte nur wissen ob der Händler mich abwimmelt oder ob der Monitor tatsächlich geprüft wurde. Ich kann es mir nicht vorstellen, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass nur der DP Anschluss bei 3 verschiedenen Grafikkarten an drei verschiedenen Rechnern nicht geht und andere Monitore damit kein Problem haben.

@ThomasK_7

Genau das ist der Grund warum ich den Prüfbericht von Asus angefragt habe. Wenn der Händler schon sagt, dass der Monitor durch Asus geprüft wurde dann wird es auch kein Problem sein mir das Protokoll zukommen zu lassen. Andernfalls darf ich doch davon ausgehen, dass der Händler den Monitor eben NICHT von Asus hat prüfen lassen. Und nein, es interessiert mich nicht die Bohne was genau defekt ist. Ich will nur wissen ob die Aussage des Händlers, nämlich dass der Monitor tatsächlich bei Asus war, auch korrekt ist. Ich/du/niemand könnte sonst nachweisen ob ein Händler tatsächlich seinem Auftrag nachgekommen ist. Es wäre das Paradies auf Erden für Händler. "Defekt? Nein, Danke -> aus"

Nochmals, ich habe es dem Händler mitgeteilt, dass das Problem nur mit dem DP in Verbindung steht. Praktisch deine Waschstraßenargumentation. Was würdest du denn machen wenn der Händler dich abwimmelt? Es akzeptieren?
 
Lies doch mal meine Beiträge genauer durch..
Wo habe ich geschrieben dass du mit dem Defekt weiterleben sollst...

Meine Güte kein Wunder dass der Händler mit dir nicht weiterkommt
Der Händler stellt sich quer weil er keinen Defekt feststellen kann

Zeigt den Händler ein Video vom Defekt und die Sache ist schneller gelöst als du denkst..
Natürlich kannst du auch weiterhin kontraproduktiv handeln
 
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