Kann mir jemand genau die Bedeutung meines Führerscheins erklären

Samson999

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Hallo,

wollte mir jetzt eine Vespa oder ähnliches kaufen und stelle nun fest das ich laut meinem Führerschein von 1984 nur Mofa fahren darf.

Meine Frau, ihr Führerschein datiert von 1995, hat AM,A1 und A in ihrem Schein mit Datum.

Ich habe noch nie meinen Führerschein abgeben müssen, außer einem 4 wöchigen Fahrverbot wegen nicht einhaltens des korrekten Abstandes zum Vordermann.

Verstehe ich jetzt was falsch oder haben die beim umschreiben des grauen Lappens(da war nichts mehr zu erkennen) auf den rosa Schein und dann auf den jetzigen EU Schein was vergessen?
Fahrerlaubnis.jpg


Wäre echt froh wenn mir das mal einer erklären kann

Gruß
 
Du hast doch die Klasse M drin, also Roller bis 45km/h. Heute ist das die Klasse AM, die Leistungen sind aber gleich.
Die Klassen A1 und A mit Zusatzzahl 79.03 und 79.04 sind Erlaubnisse dreirädrige Fahrzeuge zu führen.
Die beiden Zusatzzahlen sind seit 2013 beim Autoführerschein bei Neuerwerb nicht mehr enthalten.

Schau doch nochmal genau bei deiner Frau im Führerschein nach.

Du darfst also dreirädrige Roller ohne Begrenzung und normale Roller bis 45km/h fahren.

Mein Tipp wenn eine Anschaffung eines Rollers ansteht: Hole dir die neue B196 Erweiterung für den Autoführerschein (4 Doppelstunden Theorie + 5 Doppelstunden Praxis ohne Prüfung) und du kannst Roller bis 125ccm fahren.
Habe ich kürzlich auch gemacht, 600€ hat es bei meiner Fahrschule gekostet.

Die dürfen auch auf die Autobahn und fahren je nach Modell bis 120km/h. Viel komfortabler als ein 50ccm Roller.
Preislich auch kaum Unterschied bei den Markenmodellen.
 
boarder-winterman schrieb:
Hole dir die neue B196 Erweiterung für den Autoführerschein [...] und du kannst Roller bis 125ccm fahren.

Als Ergänzung: Über diesen Weg bekommt lediglich die Fahrerlaubnis für Deutschland, im Ausland ist diese nicht gültig.
 
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Wobei da durchaus Abkommen in der Planung sind, vor Corona haben da schon erste Gespräche zu begonnen, die Möglichkeit der Erweiterung ist ja ein EU Beschluss.
 
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Samson999 schrieb:
Verstehe ich jetzt was falsch oder haben die beim umschreiben des grauen Lappens(da war nichts mehr zu erkennen) auf den rosa Schein und dann auf den jetzigen EU Schein was vergessen?
Wenn es ursprünglich der graue Lappen war, dann müsste die Klasse der Leichtkrafträder (bis 125 ccm) normalerweise inbegriffen sein. D.h., es wurde beim Umschreiben offenbar ein Fehler gemacht.

Die neue B196-Erweiterung gefällt mir gut. Fahrschule kann Spaß machen und lehrreich sein und im heutigen Straßenverkehr ist für Kraftradfahrer die Teilnahme schon generell nicht leicht.
 
@Pym , ich mag mich daran erinnern das ich in meiner Jugend auch nur Mokicks fahren durfte, die sogenannten 80er durfte ich nie fahren, daher denke ich das ich die 125ccm nicht fahren darf. Aber wenn dem so wäre wer gibt mir da verlässlich Auskunft? Landratsamt bzw. Führerscheinstelle?

Gruß
 
@Pym, um ohne B196 Leichtkrafträder fahren zu dürfen, muss die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 erteilt worden sein, das ist hier mit 1984 leider nicht der Fall.
Daher gilt leider nicht pauschal dass der ehemalige graue Lappen zum Führen von Leichtkrafträdern berechtigt.

Ich bin da ganz gut im Thema, da ich mich kürzlich im Zuge der B196 Erweiterung mit den Erweiterungsoptionen und mit den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen beschäftigt habe.

Die Fahrschule fand ich auch super, ich konnte direkt auf meiner neuen Honda Forza 125 die Fahrstunden machen und bin so seit Tag 1 geübt unterwegs.
 
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@Samson999 Ich bin davon ausgegangen, Du hättest eine ältere Lizenz, aber in dem Foto von Dir kann man als Austellungsdatum Juni 1984 lesen. Hätte jetzt nicht gedacht, dass die grauen Führerscheine zu der Zeit noch ausgegeben wurden.

Entscheidend ist, ob das Austellungsdatum beim Autoführerschein vor oder nach dem 1.4.1980 liegt. Mehr Infos gibt es in der Umtauschtabelle vom ADAC. boarder-winterman hat Recht.
 
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