Kaufvertrag über E-Mail, Ware nach Versand angeblich defekt

Ich hab nach intensiver Recherche zum Thema Kaufvertrag/Forderungen von Rechtsanwälten gestern dem Anwalt zurückgeschrieben. Da keine Vollmacht der Mandantin im Original vorgelegt wurde (die jedoch nach § 174 BGB verpflichtend ist), habe ich das Anwaltschreiben zurückgewiesen. Am Mittwoch habe ich der Käuferin noch einmal per Mail geschrieben, dass ich Fotos vom Schaden und vom Zustand des Versandkartons verlange.

Sollte in den nächsten Tagen dann die Vollmacht der Anwältin kommen und immer noch der Vorwurf des nicht zustande gekommenen Kaufvertrages im Raum stehen, erhält der Anwalt noch weitere Post mit dem gesamten E-Mail-Verkehr zwischen der Mandantin und mir. Mir kommt es leider immer mehr so vor, als wolle die Käuferin mir einen Schaden unterjubeln.
 
Notebooks dürfen im OVP Karton versendet werden, die Meisten machen das auch so.
Wenn man nicht mehrfach drauf rum springt, dann passiert da nichts.

Ein Display-Schaden kannst du eigtl. AUSSCHLIEßEN, da Notebooks so gebaut werden, dass sie im geschlossenen Zustand keinen Display-Schaden beim Transport davontragen können (Spielraum; Knickstellen), außer du hast etwas zwischen Tastatur und Display liegen lassen und das Teil dann zusammen gedruckt.

Die Käuferin möchte einfach nur ein kostenloses Notebook, das ist alles.
Und für diese Aussage würde ich meine Hand ins Feuer legen ;)

Btw muss SIE beweisen, dass du den Schaden verursacht hast (Privatverkauf)
Wenn Sie das nicht kann, dann bleibt ihr als Ansprechpartner noch der Lieferdienst.

mfg,
Max
 
max_1234 schrieb:
Notebooks dürfen im OVP Karton versendet werden, die Meisten machen das auch so.
Wenn man nicht mehrfach drauf rum springt, dann passiert da nichts.
Ich gebe bei Notebook-Bestellungen immer an, das mit Umverpackung verschickt werden soll. Die Pakete gehen durch soviele Hände, da ist so etwas schnell spurlos verschwunden.

@Topic:
Ich denke du machst alles soweit richtig. Du bist nicht verpflichtet den Kaufbetrag zurück zu erstatten.
Kaufvertrag per Email ist zwar immer so eine Sache, aber sie hat das Geld ja überwiesen, wodurch Ihre Willenserklärung einwandfrei belegt ist. Die Behauptung es sei kein Kaufvertrag entstanden wirkt damit lächerlich.

Die Käuferin kann natürlich nicht einfach behaupten es sei Defekt und ihr Geld zurückverlangen. Schon gar nicht solange sie das Gerät noch in ihrem Besitz hat.
Bei DHL den Schaden zu melden ist zumutbar für die Käuferin und ist das normale Prozedere bei einem Transportschaden.

Ich persönlich würde da erstmal keinen Anwalt einschalten, gerade ohne Rechtsschutz kostet der nicht gerade wenig und das Geld bekommt man oft auch nicht wieder.
Falls es wirklich vor Gericht geht, kann man immer noch zum Anwalt gehen.

Für mich klingt das ganze nach versuchter Abzocke. Erst der Rücktritt wegen Win8 (klingt nach einer Ausrede), dann die Stornierung der Auktion, und nach angeblichem Defekt direkt Angst machen durch Anwaltsbrief.
Also erstmal cool bleiben.
 
Nach über einer Woche Funkstille heute endliche eine Reaktion auf meine Nachfragen. So wie ich das sehe, eindeutig ein Schaden, der von DHL verschuldet wurde:



Wenn man bedenkt, dass das Notebook mit großen Luftpolstertaschen von den Wänden getrennt UND einer doppelten Schicht Luftpolsterfolie umwickelt war, muss das schon ein heftiger punktueller Stoß gewesen sein (man sieht ja auch diese tiefen schnittartigen Einkerbungen im Karton). Ab jetzt liegt alles in den Händen der DHL. Notiz an mich selber: Alles in doppelter Umverpackung verschicken!
 
Hmmm, dann habe ich mich wohl geirrt mit der Vermutung eines Abzockversuchs.
Solche Stürze passieren schnell. Da muss man entsprechend vorsorgen. Umverpackung bei Notebooks würde ich schon machen um Diebstahl vorzubeugen.
 
Ich will mich hier nicht für meine Karton-Wahl rechtfertigen ;) Das habe ich bereits am Anfang des Threads getan. Aber gegen solche (spitzen?) Stöße hat auch ein zusätzlicher Karton seine Grenzen. Aber das Hauptproblem, nämlich das Anwaltsschreiben, hat sich ja zum Glück hier erledigt. Das war der Knackpunkt, nicht der Schaden an sich und seine Abwicklung. Danke für die vielen Tipps zum Thema!

Ein ab nun vorsichtigerer Michael
 
Der Umkarton sollte am besten größer sein als der eigentliche Karton. Dann kann man es mit alten Zeitungen oder Styropor oder auch Popcorn (ja wirklich, das geht) füllen. Dann passiert auch bei solchen Stürzen in der Regel nichts.
Denn es kann auch passieren, das DHL sich weigert zu zahlen, wegen fahrlässiger Verpackung. Dann bleibt man als Verkäufer auf den Kosten sitzen.
Wobei der Sturz hier schon recht heftig gewesen sein dürfte.
 
Selbst wenn DHL bezahlt, werden es nur 500€ sein (keine Ahnung was die Käuferin bezahlt hat ), außer man hat zusätzlich bis 1000€ oder 2500€ das Paket versichert geschickt
 
Selbst wenn DHL 500€ zahlen würde, reicht es locker das Display und den Deckel zu tauschen.
199-229€
 
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