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Kein Internet wer muß zahlen Mieter oder Vermieter ?
Ich würde gar nichts in die Wohnung investieren, sondern mir ein Drahtloses Internet zulegen. Am Ende profitiert dann wieder nur der Vermieter davon. In jeder Hinsicht. Du zahlst ihm den Anschluss, warum dem Vermieter was schenken, wenn er sich quer stellt?
@Lost_Byte
Das ist jetzt sehr sehr weit an den Haaren herbeigezogen. 94 BGB sagt dazu leider nichts aus.
Der Eigentümer der Hausanlage ist der Vermieter. Der Eigentümer der neu gelegten Hausverkabelung ist der Mieter wenn er es doch zu 100% selbst gelegt hat / sprich dafür einen Techniker bezahlt hat.
Er darf jetzt selbstverständlich nicht die aktuell vorhandene Hausanlage im Keller kaputt machen. Aber er darf natürlich das von ihm quasi gelegte Kabel wieder entfernen. ( Beziehungweise müsste er sogar wenn im Vertrag steht, dass der Urzustand der Wohnung wiederhergestellt werden muss. )
Würde ehrlich gesagt auch einfach mit verschiedenen Providern sprechen. Hatte in meiner Wohnung auch noch keinen Anschluss, da aber bereits einer im Haus war, übernahm der Provider die Kosten der Arbeitszeit ihrer 2 Handwerker für 2 Stunden... (fürs Ziehen der Leitung in die Wohnung vom zentralen Verteiler) - ev. zahlt man auch einfach eine Pauschale, sollte zumindest weniger als die 300€ kosten...
Sorry fürs Offtopic aber nicht alle haben das Geld so locker sitzen.
Und ich kann dir sagen was 300€ sind: 20+ Stunden Arbeiten
@ Topic
Einfach LTE nehmen und dem Vermieter mal sagen das er demnächst umziehen muss. Ansonsten: Wer nimmt auch eine Wohnung ohne irgendeinen Anschluss ?
Stimmt schon wenn ich dabei gewesen wäre die 1. frage an den Vermieter wäre gewesen gibt es hier auch Internet Anschluss also eine TAE Dose wenn nicht dann ab zu nächsten Wohungsbesichtigung
Nur macht das den vorherigen Satz "Es ist eine Mindestanforderung an die Wohnung, daher ist der Mieter nicht Verpflichtet einen Telefonanschluss zu legen/zu bezahlen." nicht richtig. Es ist keine Mindestanforderung und der Mieter ist daher selber für seinen Anschluss zuständig.
So hab mir jetzt 3x den Mietvertrag (Kopie) von mein Freund durchgelesen steht nichts drinne also muss mein Freund wenn es zb. das okay gibt alleine die 300€ bezahlen.
Wie gesagt sprecht nochmal mit dem Vermieter, er muss sich zwar nicht an den Kosten beteidigen, muss das verlegen allerdings erlauben. Sollte er der Kostenteilung nicht zustimmen, dann würde ich knallhart beim Ausziehen den Urzustand wiederherstellen. ( Ihr könnt ja mal ein paar Foto's machen bevor das Kabel verlegt wird zur Beweissicherung )
Aber wie gesagt er darf natürlich nicht die vorhandene Anlage dabei beschädigen oder beeinträchtigen.
Und zum Argument, dass der Vermieter dann die Miete erhöhen könnte auch wenn er die Anlage nicht bezahlt hat. Die Anlage vermietet der Vermieter dann ja nicht mit. ( Sie gehört ihm ja nicht mal ) Folglich ist es zu keiner Wertsteigerung der Wohnung gekommen. ( Der Vermieter kann den Anschluss ja nur mit vermieten wenn er der Eigentümer der Anlage geworden wäre )