Kein Internet wer muß zahlen Mieter oder Vermieter ?

  • Ersteller Ersteller Joker4711
  • Erstellt am Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Joker4711 schrieb:
[…]das ist nicht okay meine Meinung nach.

Deine Sicht auf dieses Vorgehen des Vermieters, ist nun mal nicht das Maß der Dinge.

Gibts keine Alternative wie zb.: HSDPA/LTE...?
 
Mieterschutzbund oder Anwalt für Mietrecht

Ich hatte fast auch sowas gehabt. Sollte auch die Verlegung bzw im allgemein den Telefonanschluss bzw die Tea Dose bezahlen. In meinen Block wo ich wohne ist Telefon vorhanden. Nur halt von meiner Butze bis zum Keller wo die Verteilung liegt/lag; gab es defekte ( Risse/Rost usw ). Und die Ende der Geschichte ist. Vermieter musste es instand setzen
 
Also DSL 16.000 haben die Eltern meines Freundes auch, weil es schlicht der niedrigste Vertrag ist, den man abschließen kann. Die Frage ist was kommt an!? Und dort eben nur 256 kbit. Das ist gerade mal 4x so schnell wie ISDN.
Ergänzung ()

Der Vermieter muss eine bestehende Anlage instand setzen. Aber er muss keine neue Anlage legen, wenn es bisher keine gibt. Das ist ein riesen Unterschied.
 
Ein Instandsetzung ist aber etwas anderes! Wir reden hier von einer Erst Installation oder der Te hat sich undeutlich ausgedrückt;)
 
Ich hatte fast auch sowas gehabt. Sollte auch die Verlegung bzw im allgemein den Telefonanschluss bzw die Tea Dose bezahlen. In meinen Block wo ich wohne ist Telefon vorhanden. Nur halt von meiner Butze bis zum Keller wo die Verteilung liegt/lag; gab es defekte ( Risse/Rost usw ). Und die Ende der Geschichte ist. Vermieter musste es instand setzen

Das ist ja aber eine völlig andere Geschichte.
 
Smily schrieb:
Also DSL 16.000 haben die Eltern meines Freundes auch, weil es schlicht der niedrigste Vertrag ist, den man abschließen kann. Die Frage ist was kommt an!? Und dort eben nur 256 kbit. Das ist gerade mal 4x so schnell wie ISDN.

Laut Verfügbarkeitscheck von 1&1 ist nur 16.000 möglich mehr nicht bei mein Freund seine Adresse.



Gruss Joker4711
 
Hi,

@Annemumu

Mieterschutzbund oder Anwalt für Mietrecht

Dafür? Ja, genau...:rolleyes:

Ich hatte fast auch sowas gehabt

Aber ganz sicher nicht, wenn es um das geht, was du hier schreibst! Das hat nämlich mit der Situation des TE absolut nichts zu tun!


@TE

Laut Verfügbarkeitscheck von 1&1 ist nur 16.000 möglich mehr nicht bei mein Freund seine Adresse.

Es geht darum, was am Ende tatsächlich ankommt!

VG,
Mad
 
Es ist eine Mindestanforderung an die Wohnung, daher ist der Mieter nicht Verpflichtet einen Telefonanschluss zu legen/zu bezahlen. Siehe hierzu auch LG Köln WM 58, 181 und WoBauG 2 § 40.
 
Laut Verfügbarkeitscheck von 1&1 ist nur 16.000 möglich mehr nicht bei mein Freund seine Adresse.

Und das jetzt bitte noch einmal auf Deutsch.

Edit: Lt. 1&1 ist an der Adresse deines Freundes "nur" 16.000 möglich?
 
Der Verfügbarkeitscheck lügt, er zeigt dir an was du buchen kannst. Und 16.000 ist nunmal das kleinste, selbst wenn nur ein Bruchteil davon ankommt.

Aber OK, er ist ja eh eigezogen und wird damit leben müssen, egal wie langsam es sein wird ... oder wieder ausziehen. Man kann ja nur raten, es kann auch völlig in Ordnung sein, bei mir kommen 12.000 an, das reicht.
 
Gäbe noch ein paar Möglichkeiten:
1. Internet über Satellit, ist aber nicht für Onlinegames geeignet (hoher Ping usw..)
2. LTE wenn verfügbar. Hole ich mir jetzt auch für das Elternhaus weil hier nur über Satellit Internet verfügbar ist.
Wie lange hat er denn vor dort zu wohnen ? Frage deshalb weil man die Kosten abwägen muss.
300€+ Monatliche Gebühren oder einen etwas teureren LTE Vertrag.
Mfg.
 
ich würd mich nach ner neuen Wohnung umsehen. Die 300€ decken auch einen Transporter für den Umzug und ne Pizza für Umzugshelfer. Wenn sich der Vermieter dermaßen anstellt würde ich keinen Cent in eine Wohnung stecken aus der ich früher oder später sowieso ausziehe.

Natürlich unter der Bedingung eine gleichwertige Wohnung zu finden.
 
Naja ich würde auch den Vermieter ansprechen ob man nicht Halbe / Halbe macht da die Wohnung an Wert gewinnt. Sollte der sich weigern, dann muss er wohl in den sauren Apfel beißen. Allerdings würde ich im Falle des Auszuges den Urzustand wiederherstellen, sprich Kabel raus und durchschneiden + Dose weg und das Loch zuspachteln. :rolleyes:
 
Ich würde da auch keinen Techniker in Anspruch nehmen, alles was in der Wohnung gemacht werden soll kann der Mieter selber machen.
 
Es ist nun auch so, dass wenn der Mieter in Eigenleistung eine Wertsteigerung der Wohnung durchführt, kann der Vermieter aufgrund dieser Wertsteigerung die monatliche Miete erhöhen.

Dh, der Mieter baut z.B. eine Fussbodenheizung ein, zahtl selbst das Material und die Arbeitszeit, trotzdem kann der Vermieter aufgrund der Wertsteigerung des Objekts eine höhere Mieter verlangen.

Wenn der Vermieter pfiffig ist, lässt er den Mieter die 300€ für den TAE ANschluss bezahlen und erhöht dann die Miete um 5-10€ pro Monat, als kleines Danke.
 
capilano schrieb:
Es ist eine Mindestanforderung an die Wohnung, daher ist der Mieter nicht Verpflichtet einen Telefonanschluss zu legen/zu bezahlen. Siehe hierzu auch LG Köln WM 58, 181 und WoBauG 2 § 40.

Wenn der Mieter nun ein Telefon und Internetanschluss haben will trägt er auch die Kosten des Anschlusses und Installation. Auf die erforderliche Einwilligungserklärung für eine Leitungsführung im Haus hat der Mieter einen Rechtsanspruch (LG Köln WM 58, 181). Das bedeutet, dass deine Quelle gar nichts mit der Kostenübernahme zu tun hat. Sie sagt lediglich aus, dass Mieter sich einen Internetanschluss legen dürfen.
 
Als ich mir meinen Internetvertrag über Kabel zugelegt habe hatte ich noch keinen Kabelanschluss. Ich hatte bei Kabel Deutschland den Vertrag im Internet abgeschlossen und zwei Tage später kam ein Techniker vorbei und hat ein Loch von Wohnung in den Keller gebohrt und dort den Anschluss installiert. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch nicht einmal meine Vertragsdaten von Kabel Deutschland. Für solche Fälle ist ja auch die "Bereitstellungsgebühr" in Höhe von 30 Euro, die ja meist bei den Online angeboten nicht zu bezahlen ist, da. Also einfach mal bei einem Anbieter nachfragen.
 
siebling schrieb:
Das bedeutet, dass deine Quelle gar nichts mit der Kostenübernahme zu tun hat. Sie sagt lediglich aus, dass Mieter sich einen Internetanschluss legen dürfen.


Ich habe es nicht als Quelle angegeben, habe nur gesagt, "Siehe hierzu auch". Das ist ein entscheidener Unterschied.
 
Suxxess schrieb:
Allerdings würde ich im Falle des Auszuges den Urzustand wiederherstellen, sprich Kabel raus und durchschneiden + Dose weg und das Loch zuspachteln. :rolleyes:
Damit könnte er aber schadensersatzpflichtig werden. Die Sache geht nämlich in das Eigentum des Vermieters über (siehe §94 BGB).
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben