Kein Widerrufsrecht wegen Lieferung an Büroadresse?

bitfunker

ewohner
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Mahlzeit!

Ich müsste da mal was wissen:
Ich habe ein Gehäuse bestellt und bekommen, bin damit aber nicht zufriden und will von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. der Shop verweigert mir dies, da ich mir das Ding zur Büroadresse habe liefern lassen (was einfach praktischer ist, da dort immer jemand da ist um das Paket anzunehmen).

Ich habe das Teil jedoch a) zu meinen Händen bestellt und b) von meinem privaten Konto aus bezahlt!

Dürfen die das?
 
Ich würde sagen, dass das mindestens von zwei Dingen abhängt:

1. Ob Du beim Anlegen Deines Kontos beim Händler irgendwo angegeben hast, dass Du eine Firma bist und
2. Ob die Rechnung auf Deine Person oder den Namen Deiner Firma lautet

Punkt 2 halte ich auch für den relevanten Punkt. Denn wenn die Rechnung auf eine Privatperson ausgestellt wurde, dann handelt es sich de facto um einen Verkauf an eine Privatperson.
 
Der Shop möchte vielleicht darauf hinaus, dass es sich um einen gewerblichen Kauf handelt, um so das Widerrufsrecht auszuhebeln. Entscheidend ist aber nicht die Lieferanschrift, sondern der Besteller. Wenn Du als Privatmann bestellt hast und grundsätzlich von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kannst, dann liegst Du richtig.
 
Ich verstehe die Begründung des Shops nicht ... schön und gut, dass sich die Lieferadresse (gewerbe) von der der Rechnungsadresse (privat) unterscheidet, wieso sollte das den Widerruf beeinflussen? Ich kann verstehen, falls ein defekt vorliegt, das evtl. eine 3te Person dieses Gehäuse beschädigt haben könnte, nämlich diese 3te Person die das Paket zu dir getragen hat?!
 
Drachton schrieb:
..., wieso sollte das den Widerruf beeinflussen?

Weil das Widerrufsrecht sich ausschließlich auf Privatpersonen bezieht, für Gewerbliche gilt das nicht, und das nutzen sie in dem Fall scheinbar aus.

@b-runner
Hast du schonmal dort angerufen und denen das Problem geschildert? Imho sind sie klar im Unrecht, die Frage ist nur, was macht man, wenn sie sich dennoch quer stellen?
 
is er doch auch oder? ... mit der aussage nehme ich an, dass er als Rechnungsadresse seine Adresse daheim, und als Lieferadresse die Firma angegeben hat --> somit hat er Widerrufsrecht
 
Sehe ich auch so, obwohl ich keinen Plan von dem zugrunde liegenden Gesetz habe. Ich wette aber, dass die Rechnungs-Adresse relevant ist. Liefern lassen kann ich das ja auch nach Timbuktu...
 
Also, erstmal danke!

Ich habe (leider) als Rechungs- und Lieferadresse die Büroadresse genommen (wozu zweimal was verschicken, dachte ich Depp). Ich bin allerdings nicht selbstständig oder so, ich bin banaler, kleiner Angestellter, sonst nix.

Rechnung läuft interessanterweise auf die Firma, aber mit meinem Namen.

Der Karton und die Umverpackung waren O.K., die haben das Ding offenbar bei der Produktion versaut. Die Qualitätskontrolle von A+ hatte an dem Tag wohl Betriebsausflug...

Und: Ja, die stellen sich quer und nicht nur ein bißchen. Ich will noch abwarten, wie die auf meine letzte Mail reagieren, dann mach ich mal einen Thread mit der ganzen Story auf, wenn die weiter so herumzicken. Bei Snakecity habe ich das schon reingestellt, die Mail für Vorsicht! Kunde liegt im Entwurfsordner und zu Not bin ich Rechtsschutzversichert... :grr:

Aber eins sei schon mal (natürlich ohne jeglichen Bezug zum Thread...) hier schriftlich festgehalten:

Ich werde nie im Leben wieder etwas bei CSV - Computer Service & Vertrieb - Calò & Oberländer GbR bestellen und auch niemandem, den ich nur halbwegs leiden kann, dazu raten!
 
Wie es aussieht, lief der Handel von Firma zu Firma.
Dann gelten andere Widerrufs- und Garantieregelungen.


Bei der Namesnennung würde ich vorsichtig sein.
Abmahnung fürs Forum ?
Solche Dinge gab es schon... ;)
 
Ouh, bei beidem die Firma eingetragen ... die ham hier ganz klar ihre Chance gesehen :( jetzt musst du auf die Kulanz hoffen, weil rein rechtlich gesehen haben sie einen ganz klaren Vorteil. Ich sehe vielleicht noch eine Möglichkeit, bei der du von deiner Firma bestätigen lässt, dass sie [die Firma] diesen Artikel nicht gekauft haben, eben als Beweis das du als Privatperson einen Fehler bei der Eintragung gemacht hast, wobei du aber wieder auf die Kulanz des Shops hoffen musst...

@osi ... genau darauf will ich spekulieren

Seine Firma könnte ihm ein schreiben ausstellen, dass es kein "firma zu firma" war, sondern "firma zu privat". Es wurde kein Firmenkonto belastet, sondern b-runner's privates Konto
 
Zuletzt bearbeitet:
b-runner schrieb:
Ich habe (leider) als Rechungs- und Lieferadresse die Büroadresse genommen...

Dann sieht die Sache aber wirklich seeehr schlecht für Dich aus. Rein rechtlich ist der Verkäufer da auch auf der sicheren Seite, selbst der Rechtsschutz wird bei den Aussichten kaum für Dich eintreten. Du kannst meiner Meinung nach deshalb nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen, einen Anspruch auf Rücknahme nach FAG hast Du so leider nicht.
 
Tankred schrieb:
... nach FAG hast Du so leider nicht.

Kleine Anmerkung: Das gibts eh schon seit geraumer Zeit nicht mehr, der ganze Schnickschnack ist mittlerweile im BGB festgehalten.

@b-runner
Nun, was soll ich sagen, das ist echt übel. Kann man nur hoffen, dass ihr euch doch noch einigen könnt. Aber wie schon einige meiner Vorposter geschrieben haben: Das sieht gar nicht gut für dich aus.
 
Das Ausstellen des besagten Schreibens könnte nachhinten los gehen.
Dann könnte es evtl. Ärger seitens des Arbeitgeber geben...
Wie gesagt. Könnte...


Ich habe auch schon des Öfteren bestellt Dinge in die Firma liefern lassen.
Jedoch gab ich immer unterschiedl. Liefer- und Rechnungsadressen an.

Das Kind ist jetzt schon in den Brunnen gefallen.
Jetzt kann man nur darauf hoffen, das die eigene Firma evtl. ein Schreiben ausstellt und der Zulieferer kulant ist.
 
blümli schrieb:
Kleine Anmerkung: Das gibts eh schon seit geraumer Zeit nicht mehr, der ganze Schnickschnack ist mittlerweile im BGB festgehalten.

Wenn Du willst, dann kann ich für Dich ein Skript schreiben, das jedes Mal bei Erwähnung von "FAG" ein Statement an Dich verschickt, dass FAG gleichbedeutend mit den Regelungen im BGB ist. :rolleyes:

Oder wie Wikipedia es treffend ausdrückt:

Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Fernabsatzrechts. In ihm fanden sich Vorschriften zum Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen. Durch das Gesetz wurde u. a. die Fernabsatzrichtlinie umgesetzt. Es trat zum 30. Juni 2000 in Kraft und wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 in das BGB integriert.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
 
Warum wirst du gleich so pampig, Tankred? Hast du aus meinem Satz ein dementsprechende Gefühlsbetonung herauslesen können? Wenn ja, dann tut es mit leid!

Dein Beitrag liest sich so, als hätte ich dir das schon öfter erklären wollen, nicht, dass ich mich daran erinnern könnte!
 
Mit meinem Brötchengeber gibt es keine Probleme, mein Chef weiß, dass ich mir Pakete ins Büro liefern lasse und hat nichts dagegen - wieso auch.

Seltsam ist auch, dass ich bei Alternate die gleiche Adresse verwendete, aber dort als Privatkunde laufe... :freak:

Bei der Namesnennung würde ich vorsichtig sein.
Bin ich, mein Bester, bin ich. Daher rate ich auch niemandem zu irgendetwas oder komme auf die Idee, den Shop irgendwie zu beschimpfen oder zu beschuldigen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass etwas an der Aussage auszusetzten ist, dass ich dort nichts mehr bestellen werde und ich den Laden auch nicht weiterempfehle. Denn letzendlich sage ich ja nur, was ich nicht tue! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@blümli: Nö, persönlich habe ich das nicht genommen. Den verweis auf das BGB halte ich aber für ebenso sinnvoll, wie jemandem mit irgendwelchen Fragen das Internet zu empfehlen. "FAG" wird auch nach 2002 synonym für die in das BGB integrierten Regelungen bzw. die daraus resultierenden Paragraphen verwendet. Das wissen die meisten und wer es nicht weiß, der kommt mit der Suche nach "Fernabsatzgesetz" eher zu den treffenden Passagen, als wenn er das BGB von A bis Z nach irgendwas durchsucht, was mit dem momentanen Problem bzw. der aktuellen Fragestellung zu tun hat.

Dabei sollten wir es aber jetzt auch bewenden lassen, um nicht den Thread mit Geblubber zuzuspammen. Für einen eventuellen Schlagabtausch wähle ich die Waffe der PN. :D
 
@b-runner:
Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen. :D
 
Und, inwiefern wirst du nun in Zukunft deine Strategie bezüglich "Lieferung ins Büro" ändern, oder bleibt die Nicht-Bestellung bei diesem Shop die einzige Konsequenz? :D

Auf jeden Fall werde ich mir das persönlich für die Zukunft merken, da denkt man ja auch nicht immer gleich dran! Bisher hatte ich aber (fast) immer das Glück, entweder Urlaub zu haben, oder spät arbeiten zu müssen, kann aber auch durchaus sein, dass ich meine ganzen Bestellungen absichtlich so tätige. ;)
 
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