Kein Widerrufsrecht wegen Lieferung an Büroadresse?

klar, er hat aber bei Rechnungs- und Lieferadresse, die Adresse der Firma angegeben ... der Name der auf der Rechnungsadresse steht ist gültig...

Steht da Firma XY, Herr xx B-Runner ... is es egal, ob sein Name dran steht, zuerst kommt Firma XY
 
Eigentlich dürfte es der Firma, an die ausgeliefert wrude, nicht gleichgültig sein, dass sie als Rechnungsempfänger genannt wird. Denn beim Lieferanten taucht der Deal in der Buchführung auf,, ohne dass hier eine Gegenbuchung erfolgt.

Ich würde die Reklamation also über die Firma laufen lassen. Man schreibt einfach, dass man als Firma nichts bestellt habe und dass es sich um eine Privatbestellung handelte, die nur versehentlich mit der Firma als Rechnungsanschrift aufgegeben wurde.

Wenn sich der Lieferant darauf einlässt, ist das der Freifahrtschein für den Widerruf.
 
Eigentlich sollte es "wurscht" sein (pfälzisch für "egal"), wo man sich die Dinge und die Rechnung hin schicken lässt. Er hat als Provatperson bestellt und kann es zur Not von seinem Chef schriftlich bestätigen lassen.
Somit sollte es sich dann erledigt haben.

@b-runner
Was sagt denn der Anwalt?

Gruß
sunzi

P.S.:
Habe auch negative Erfahrungen mit dem CSV-Shop gemacht.
Kaufe schon längst woanders.
 
sunzi schrieb:
Eigentlich sollte es "wurscht" sein (pfälzisch für "egal"), wo man sich die Dinge und die Rechnung hin schicken lässt.

Nein, denn wie keshkau treffend gesagt hat kommt es darauf an, was auf der Rechnung als Käufer ausgewiesen ist. Mit einer einfachen Aussage des Chefs ist es auch nicht getan, sonst gäbe es das FAG quasi auch für Firmen, die einfach behaupten, ein Mitarbeiter hätte die Sache eigentlich privat bestellt.
 
Mal noch aus der Sicht eines "Händlers" geantwortet:

Wenn eine Lieferung an die Rechnungs- und Lieferanschrift einer Firma geht (ob da jetzt ein z. Hd. oder so steht ist vollkommen egal), dann handelt es sich sowohl für Versender als auch den Empfänger um ein Geschäft zwischen zwei Unternehmen. Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen sind nicht im BGB geregelt, also greift hier auch kein Fernabsatzgesetz. Insofern kannst Du als Empfänger der Ware auch nicht von Deinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Für den Händler muss es so aussehen, als ob Du als Unternehmen die Ware zurückschicken möchtest, selbst wenn Du ihm was anderes erzählst (schließlich hast Du für ihn eindeutig als Unternehmen bestellt). Das kann er selbstverständlich verweigern, was auch jeder andere Händler in Deutschland machen wird. Bei langjähriger Geschäftsbeziehung und hohem Umsatz geht sowas natürlich auch schon mal auf Kulanz, ansonsten wird das wie gesagt jeder Händler in Deutschland verweigern.

Ob Du die Bestellung zu Deinen Händen bestellt hast und von Deinem Konto bezahlt hast spielt im Übrigen keine Rolle.

Wichtig und richtig ist übrigens auch, was keshkau geschrieben hat. Dein Chef wird früher oder später ziemlichen Ärger mit Betriebsprüfern und der Steuerfahndung bekommen, wenn er solche Geschäfte zulässt...
 
b-runner schrieb:
Aber eins sei schon mal (natürlich ohne jeglichen Bezug zum Thread...) hier schriftlich festgehalten:

Ich werde nie im Leben wieder etwas bei CSV - Computer Service & Vertrieb - Calò & Oberländer GbR bestellen und auch niemandem, den ich nur halbwegs leiden kann, dazu raten!
Kann man mal sehen: Ich kaufe Hardware seit Jahren fast ausschliesslich dort ein, gerade wegen dem meist sehr grosszügigen Kulanzverhalten dieser Firma (und weil's um die Ecke ist, was Reklamationen enorm beschleunigt).
Ich werde auch weiterhin dort einkaufen. ;)

Und mal ganz ehrlich, meinst Du nicht auch, dass der schwarze Peter ganz dicht neben dir steht? ;)
Wenn man kurzsichtig handelt, dann läuft man schon mal gegen die Wand.
 
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