Kennt einer einen guten Brutto-Netto-Gehaltsrechner?

DenB

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Hallo,
ich wechsle demnächst die Steuerklasse und wollte herausfinden ob es besser ist in die III oder in die neue IV mit Faktor zu gehen.

Dafür habe ich diverse Webseiten mit Rechnern ausprobiert, aber keiner stimmt mit meiner Lohnabrechnung überein, bis auf dem von der Sparkasse, allerdings ist dieser nicht perfekt.

Ich gebe einmal den Link und erkläre:

https://www.sparkasse.de/rechner/brutto-netto-rechner.html

Der einzige Rechner, der wirklich auf den Cent Präzise mit meiner Abrechnung übereinstimmt.
Allerdings fehlt hier die Steuerklasse 4 mit Faktor.

Man kann unten auch VWL abgeben, was ich bei meinem Arbeitgeber mit 27€ habe, allerdings kann man die Eigensparrate nicht angeben, weswegen die Auszahlung nicht ganz stimmt, aber das ist dann ja ein konstanter Faktor.

Leider ist der auch nur für 2025 und man kann nicht 2026 vorausschauen.


Andere Seiten die ich probiert habe und falsche Nettolöhne ausgespuckt haben:

https://www.brutto-netto-rechner.info/

https://www.gehalt.de/einkommen/brutto-netto-rechner

https://www.nettolohn.de/

https://www.lohnspiegel.de/brutto-netto-rechner-13812.htm

https://www.kununu.com/de/gehalt/brutto-netto-rechner

Halt einfach alles was einem Google auf der ersten Seite ausspuckt.

Ich bin Alleinverdiener und hätte damit wohl Faktor 0? Bei manchen Rechnern kriege ich damit mehr aus als in die klassische III zu gehen.

Kennt sich damit einer aus?
 
DenB schrieb:
ich wechsle demnächst die Steuerklasse und wollte herausfinden ob es besser ist in die III oder in die neue IV mit Faktor zu gehen.
Wenn es nur um die Steuer geht: Da ist das am Ende (also nach Einreichung der Steuererklärung) völlig egal, ob Ehepaare das Modell III/V, IV/IV klassisch oder IV/IV mit Faktor wählen.

Die Steuerklassen beeinflussen da lediglich die "Vorauszahlung", die monatlich beim Gehalt abgezogen wird. Was natürlich bedeutet, dass man bei richtiger Wahl der Steuerklassen eher das Geld auf dem eigenen Konto hat als wenn man das erst im Jahr drauf in der Steuererklärung glatt zieht.

Sprich: Lass dich nicht verrückt machen, wenn du die "falsche" Steuerklasse hast, oder die Brutto-Netto-Rechner um ein paar Euro abweichen. Das spielt am Ende alles keine Rolle.
 
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Ok... ja, war mir nur wichtig, weil ich unterdurchschnittlich verdiene und (aus gesundheitlichen Gründen) auch noch der Alleinverdiener bin, wir sind nicht gut betucht.
 
Da ich es vorher etwas auf die Schnelle geschrieben habe, nochmal als Zahlenbeispiel, dann wird es klarer:
  • Ehepaar 1: Jeder verdient 30.000€, beide Steuerklasse IV -> Jeder zahlt 2336€ Lohnsteuer (laufend bei jeder Gehaltszahlung), also 2*2336=4672€ gesamt. Bei der Steuererklärung gibt es 0€ Rückerstattung aufgrund Steuerklassen und Gehaltsverteilung der Ehepartner.
  • Ehepaar 2: Einer verdient 40.000€, einer 20.000€. Beide Steuerklasse IV -> Dann sind es 4.518€ + 436€, also 4954€. Das Ehepaar zahlt also erstmal 282€ mehr Steuern. Genau diesen Betrag gibt es bei der Steuererklärung zurück. Allerdings eben mit zeitlicher Verzögerung, weil viele die Steuererklärung für 2025 erst im Sommer 2026 einreichen.
  • Ehepaar 3: Nun 40.000€ in Steuerklasse III und 20.000€ in Steuerklasse V -> 1.118€ (Partner in Steuerklasse III) +2.430€ (Partner in Steuerklasse V) = 3548€. Also erstmal 1124€ weniger Steuern, die spätestens mit der Steuererklärung nachbezahlt werden müssen. Um solche Nachzahlungen richtig zu berechnen, muss in der Kombination III/V eine Steuererklärung abgegeben werden (und das Finanzamt kann auf die Idee kommen, dann eine Vorauszahlung von 250-300€ pro Quartal zu verlangen, denn es wartet ungerne bis zur Steuererklärung auf diesen Fehlbetrag)
  • Ehepaar 4: Nun nur ein Einkommen von 60.000€ in Steuerklasse III -> 5.002€ an bezahlter Lohnsteuer, und 330€ Rückerstattung
  • Ehepaar 5: Nun nur ein Einkommen von 60.000€ in Steuerklasse IV -> 9.561€ an bezahlter Lohnsteuer und 4976€ Rückerstattung bei Steuererklärung
Alle Fälle haben das gleiche Ehepaar-Bruttoeinkommen 60.000€, deswegen ist die finale Steuerlast (4672€) gleich. Aber wie du siehst, je nach Konstellation verschieben sich die Zeitpunkte, wann das Geld auf dem eigenen Konto liegt.


Nach diesem Ausflug aber zurück zu deinem Fall: Wenn nur ein Partner arbeitet (und so wie es klingt, dass es auch länger so bleibt), spricht vieles dafür, die Steuerklassen anzupassen. Damit würde das Geld deutlich eher bei dir auf dem Konto landen als wenn du dir das ~1 Jahr später per Steuererklärung zurückholst.
 
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(Auch wenn es für den TE vermutlich egal ist, aber als Hinweis für andere, die den Thread lesen könnten)
Was man dabei aber unbedingt beachten sollte: Gewisse staatliche Ersatzzahlung wie z.B. Elterngeld werden anhand des Verdienstes der letzten 12 Monate berechnet. Und zwar auf Basis des Netto-Einkommens!
Dabei kann es dann durchaus Sinn machen, den Partner, der länger in Elternzeit geht und damit Elterngeld bezieht, für das Jahr davor in SK3 zu stecken, um den Nettobetrag möglichst hoch zu haben um damit das Elterngeld möglichst hoch zu ziehen (bis an die Kappungsgrenze).
Ist aber immer eine Rechenfrage, ob es Sinn macht einen ggf. sehr viel mehr verdienenden Partner in die 5 zu stecken um dann übers Jahr hinweg deutlich weniger Geld zu haben, welches man auch wieder anlegen könnte.
Lohnen kann sich das aber sicherlich, kommt halt sehr auf die individuellen Umstände an. Insbesondere wenn beide ähnlich verdienen und noch ohnehin über die Kappungsgrenze kommen würden.
 
DenB schrieb:
Leider ist der auch nur für 2025 und man kann nicht 2026 vorausschauen.
Stehen die Freibeträge und -Grenzen für 2026 überhaupt schon Centgenau fest? Deinen KV/PV Beitrag für 2026 kennst Du heute auch noch nicht (außer u.U. mit PKV und einem festen Jahrestarif).

Bei mir passte der Rechner von
https://www.zinsen-berechnen.de/gehaltsrechner.php
immer genau genug, ich bin eher erstaunt, dass ich bei der Betrachtung einer konkreten Gehaltsabrechnung nur auf ein paar Euro Unterschied herauskomme.

Da ich aber nach 20 Jahren immer noch nicht alle Zulagen meines AG verstanden habe, ist eine Abschätzung im einsteligen Eurobereich oder gar, wie gewünscht, im Centbereich, für mich sowieso unmöglich.
 
@DenB deine Personalabteilung kann Dir auch Test Abrechnungen erstellen

Zur Aufteilung bei geringem Einkommen sollte man noch aufpassen:
Wenn diese Aufteilung zu einer hohen Nachzahlung führt, dann muss man das Geld auch verfügbar haben, wenn der Steuerbescheid kommt. Hat man die 100€ pro Monat verfrühstückt und das FA will dann kurzfristig 1200€ von Dir sehen, die Du nicht mehr hast... Also genau überlegen, ob man genug Ausgabendisziplin hat.
 
Such mal nach einem Steuerklassenrechner. Dort kannst du mit nem Brutto Gehalt ausrechnen, wie hoch die jährliche Erstattung oder Nachzahlung ist. Daraus lässt soch ableiten, wie viel Netto euch im Monat bleibt.
Ansonsten kann ich mich nur Faluröd anschließen, am Jahresende kommt eh der Schlussstrich unter alles. Auch musst du beachten, bei Steuerklasse 3 und 5 ist bei allen Verdiensten über Minijob (520€) eine Steuererklärung Pflicht. Bei Bekannten durften die 3 Jahre nach holen und pro jahr nen 1000er nach zahlen. (1 Ehepartner ist von Geringfügig auf Teilzeit gewechselt)
Ich persönlich bleibe in 4, obwohl ich mehr Gehalt habe, hole mir das Geld dann halt am Jahresende wieder und hab dadudch etwas Urlaubsgeld. Lieber was kriegen als Nachzahlen, das haut meistens mehr rein.
 
Hallo, vielen Dank für die ganzen Antworten noch. Ich bin zur Zeit ziemlich im Stress wegen anderer Vorbereitungen. Dass eine Steuerlast immer gleich bleibt wusste ich nicht (also dass man sich durch Steuererklärung in "schlechteren" Steuerklassen so viel wiederholen kann wie die Differenz zur "besseren" Steuerklasse ist). Ich habe nämlich noch nie eine Steuererklärung gemacht, bzw. vor kurzem die allererste für die letzten 4 Jahre eingereicht und warte auf Antwort.

@Micha-
Ich hatte die (EinFrau)Personalabteilung gefragt, die hat mir auch nur zu Klasse III geraten, Testabrechnung wurde mir nicht angeboten, kann ich aber ja mal fragen.

Danke auch für den Hinweis, auf das Zurückhalten von Geld für Nachzahlungen, ich muss den vermeintlichen Geldsegen also erstmal min. 1 Jahr beobachten.

@gymfan
Achso, dass es für 2026 noch keine festen Rahmenbedingungen gibt, war mir nicht bewusst.

@Faluröd
Danke für die ganze Mühe in deinen Antworten und die ganzen Rechenbeispiele

@xeroftw
Interessanter Ansatz mit dem "Urlaubsgeld", das merke ich mir für, falls ich eines Tages mal der Mittelschicht angehören sollte.

@Khaotik
Danke für deine Infos. Für mich zwar uninteressant, aber für andere vllt. nützlich
 
DenB schrieb:
Dafür habe ich diverse Webseiten mit Rechnern ausprobiert, aber keiner stimmt mit meiner Lohnabrechnung überein, bis auf dem von der Sparkasse, allerdings ist dieser nicht perfekt.
DenB schrieb:

Brutto-Netto-Rechner ist eigentlich ziemlich genau. Bist du sicher, den richtig verwendet zu haben?

Wenn du als AN berechnest, dann wird natürlich versucht deine individuelle Steuerlast nach Steuererklärung zu berücksichtigen. Das ist ja aber nicht was du monatlich ausbezahlt bekommst. Wird also dementsprechend immer anders ausfallen.

Wenn du auf den Rechnern nachgucken willst, was du monatlich netto rausbekommst, dann musst du AG Rechner verwenden (bei brutto-netto-rechner z.B. oben links "Gehalt" und dann "Gehaltsrechner für Arbeitgeber". In diesem Rechner werden dann nur Steuerlast und Sozialbeträge usw. berücksichtigt und mehr nicht. Das ist genau, was dein AG dir monatlich auszahlt - was eben nichts mit deinem AN Netto zu tun hat; das ist ja das, was dir tatsächlich übrig bleibt, nach Steuererklärung).
 
@ascer

Danke für die Erklärung, ich spiele aus Neugier am WE nochmal damit rum.

Das Thema selbst ist für mich erledigt, da ich schon gewechselt habe. Ich habe aber als totaler Steuernoob ein paar hoffentlich hilfreiche Erkenntnisse gewonnen.
 
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