KFZ-Meister nimmt Reparaturauftrag an, obwohl er keine Ahnung von dem Fahrzeug hat

ForenFan

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Das ist jetzt 1 Jahr her, und seit einem Jahr verdrösted er uns auf den nächsten Monat.

Er hat von uns die Tel.:-Nummer des Ersatzteilhändlers und Werkstatt erhalten, der diese Fahrzeuge (Aixam 500) schon repariert hat.

Nur, er hat nirgends angerufen - was meine Nachfrage in der Werkstatt ergeben hat.


Frage: Können wir dieses Fahrzeug auf Kosten des KFZ-Meister in eine Werkstatt transportieren lassen, wo die Leute mehr Ahnung davon haben - und eventuell noch die Reparaturkosten?
 
Hat er denn irgendwelche Reperatur angefangen, steht das Ding nur auf seinem Hof dumm rum - oder wie ist das?
Warum habt ihr das Vehikel nicht in die bekannte Werkstatt verbracht?

Wenn 1 Jahr lang nichts passiert, kannst Du den Auftrag zurückziehen u. das Ding in eine andere Werkstatt bringen, aber die Reperaturkosten wirst Du wohl kaum verlangen können.
Auch wird es mit Schadensersatz ala Ausfallentschädigung schwierig, wenn Du die Kiste 1 Jahr lang entbehren kannst. Aber das wäre wohl eine Sache für den Privatrechtschutz.
 
Wenn es das Ziel ist, offensichtlich unfaire Kosten ersetzt zu verlangen - so dass man in der Folge zB eine völlig kostenlose Reparatur erhält, die man sonst so nicht erhalten hätte -, liegt es näher, dass das nicht möglich ist.

Geht es aber darum, ganz fair erscheinende Posten ersetzt zu verlangen - zB uU erwähnte Transportkosten oder auch, wenn es so vllt richtiger zu verstehen ist, die Mehrkosten einer anderweitigen Reparatur -, dann kann da schon was drin sein.

Das nur ganz pauschal, um vllt dazu anzuregen, von sich aus näher auf die Begründung einzugehen, warum welche Kosten zu ersetzen sein sollen, bzw die Vorgeschichte, das Zustandekommen des Vertrages usw näher zu schildern. Das wäre mir hier lieber, als wenn ich selbst gezielte Nachfragen stelle.
 
ForenFan schrieb:
Er hat von uns die Tel.:-Nummer des Ersatzteilhändlers und Werkstatt erhalten, der diese Fahrzeuge (Aixam 500) schon repariert hat.
Warum hast Du das Moped-Auto nicht selbst zu der Werkstatt direkt gebracht, wenn Du doch weisst wer es reparieren könnte. Es ist ja nun mal ein spezielles Fahrzeug, was nun auch nicht jede Werkstatt mal eben repariert, unsere Oma hat auch solch ein Teil, deshalb weiss ich wie es da abgehen kann. Letzte Bestellung von Ersatzteilen kam aus China und waren fast 3,5 Monate unterwegs, per Vorkasse. :lol
 
Keks2me schrieb:
was soll eigentlich deine bevormundung? gehts noch
Wo habe ich jemanden bevormundet, habe doch nur eine eindeutige Frage gestellt.
 
Wir wohnen in Sachsen-Anhalt, die beste Werkstatt wäre in Bayern.

Ich möchte nur wissen, ob wir den KFZ-Meister irgendwie belangen könnten - wenn wir das Fahrzeug nun in die bessere Werkstatt verfrachten - das Fahzeug steht seit September 2017 auf seinem Hof - mit den immer wiederkehrenden Worten - ich reparier es morgen.
 
Frage doch mal bei der IHK bzw Innung der KFZ-Betriebe nach, evtl hilft es. Sonst mal eine Frist setzen?
 
@ForenFan

irgend wie belangen kannst du ihn immer, das wäre aber eine juristische frage und wie sollen wir diese beantworten wenn wir nicht den vollen umfang kennen ?

wenn du der meinung bist das dauert zu lange ziehe den Auftrag zurück, setze fristen , aber Ich widerhole mich gerne : auf kosten von irgend jemand anders selbst handeln wäre ein großer Fehler.
 
wer lässt sich denn für eine KFZ Reparatur 1 Jahr lang vertrösten???

Und kackt dann rum wegen Kostenerstattung?

Sorry, da hättet ihr vlt nach 2-3 Monaten schon aktiv werden sollen.

Und irgendwelche Kostenerstattungen? Möglich, aber dringend zu brauchen scheint ihr das Fahrzeug ja wohl nicht ;)
 
werkam schrieb:
Letzte Bestellung von Ersatzteilen kam aus China und waren fast 3,5 Monate unterwegs, per Vorkasse. :lol

Grundsätzlich, weil halt aus Fernost aus Kostengründen per Schiff verschickt wird.
Und wenn man dann etwas benötigt, für das nicht permanent Teile auf dem Seeweg kommen, dauert das mal 3 Monate.
Gibt es bis ja auch ab und an bei Computerteilen.
Sind die, wegen erheblicher Nachfrage, mal komplett ausverkauft in Europa, dauert es dann halt ein paar Wochen, bis die dann wieder erhältlich sind
 
hamju63 schrieb:
mal komplett ausverkauft in Europa
Die waren doch noch lieferbar, nur mein Schwager wollte ein paar €uros sparen und seine Mama hatte dann kein Auto mehr zum Fahren, aber er hat ja seine Schwester, die sich dann kümmern muss. :daumen:
 
Auftrag zurück ziehen und gut. Die Transportkosten wirst du kaum bekommen können, die hättest du auch gehabt, wärest du gleich zu der Werkstatt in Bayern gegangen. Die Kosten sind durch das nicht handeln der Werkstatt ja nicht erst entstanden oder?

Inwiefern due Ausfallkosten geltend machen kannst, wäre ein Fall für den Anwalt.
 
Wenn ich einen Kaufvertrag schließe, dieser nicht eingehalten wird und ich dann woanders Mehrkosten habe, sagt man - zumindest, wenn man sich streng ans Recht hält -, ja auch nicht, dass ich diese Mehrkosten sowieso gehabt hätte, wenn es den ursprünglichen Kaufvertrag nie gegeben hätte.

So ist das beim Werkvertrag ebenfalls zu sehen. Es handelt sich dabei um das Interesse, dass der Vertragschließende legitimerweise an der Erfüllung hat; um das positive Interesse. Das andere wäre das negative Interesse; das wird zB relevant bei einer Anfechtung. Da wäre man so zu stellen, als hätte es den Vertrag nie gegeben.

Deshalb ist durchaus denkbar, dass auch die Transportkosten zur anderen Werkstatt zu übernehmen sind.

Trotzdem sehen die Umstände auch für mich nicht so rosig aus. Wenn der andere einen schon so lange hinhält.. kann man dann wirklich davon ausgehen, dass er einem dann die Transportkosten und was nicht noch alles legitim sein könnte so ohne weitere Anstrengung ersetzt?
 
Wenn eine Leistungszeit nicht bestimmt oder den Umständen zu entnehmen ist, kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen. So zumindest die Grundregel. Der Schuldner hat demnach jedenfalls nicht bis zum Sanktnimmerleinstag Zeit, nur weil kein Erfüllungsdatum festgehalten wurde.
 
Sagt auch keiner. Nur wenn der TE keine Frist setzt und sich immer wieder vertrösten lässt, leitet sich hier raus inwiefern eine Rechtsgrundlage ab, mit der der Händler nun die Überführungskosten in eine andere Werkstatt übernehmen müsste? Zudem sind es hier doch keine Mehrkosten in irgendeiner Weise, die durch das lange hinhalten entstanden sind.
 
müsste es für einen Anspruch auf Entschädigung jeglicher Art nicht generell einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geben? Ich meine wenn ich kein Angebot habe, woher leite ich die möglichen Schadenersatzkosten ab? Übliche Marktpreise? Scheinen ja gerade in diesem Fall nicht vorhanden da Fahrzeug sehr "unüblich" ;)
 
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