Mortiss
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- Feb. 2003
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Hallo,
meine Frage bezieht sich grob um das oben genannte Thema
Ich bin momentan in einer Situation, dass ich die KFZ-Versicherung (60%) von meinem Vater übernehmen kann.
Jetzt wurde mir gesagt, dass ich generell - da Fahranfänger - mit 240% eingestuft werde, mir aber die 60% von meinem Vater abgezogen werden. Das wären dann für mich 180%.
Schön und gut, wenn dies so sein sollte. Ergibt für mich jedoch keinen Sinn.
Angenommen mein Vater baut noch ein Paar Unfälle, sodass er auf 200% steigt - so würden mir ja wegen 240% Fahranfänger dann 200% abgezogen werden.
Meine Frage richtet sich also danach:
Stimmt es, dass man als Fahranfänger generell mit 240% eingestuft wird, oder kann man tatsächlich die Protzente mitnehmen?
Danke im Voraus
Mortiss
meine Frage bezieht sich grob um das oben genannte Thema
Ich bin momentan in einer Situation, dass ich die KFZ-Versicherung (60%) von meinem Vater übernehmen kann.
Jetzt wurde mir gesagt, dass ich generell - da Fahranfänger - mit 240% eingestuft werde, mir aber die 60% von meinem Vater abgezogen werden. Das wären dann für mich 180%.
Schön und gut, wenn dies so sein sollte. Ergibt für mich jedoch keinen Sinn.
Angenommen mein Vater baut noch ein Paar Unfälle, sodass er auf 200% steigt - so würden mir ja wegen 240% Fahranfänger dann 200% abgezogen werden.
Meine Frage richtet sich also danach:
Stimmt es, dass man als Fahranfänger generell mit 240% eingestuft wird, oder kann man tatsächlich die Protzente mitnehmen?
Danke im Voraus
Mortiss