@Xpect Ein KI-Agent ist auch ein Werkzeug, ein Werkzeug mit dem ich (noch) niemanden töten kann - mit einem Küchenmesser ist dies ein Leichtes und ein Küchenmesser ist weder verboten, noch fällt ein handelsübliches Buttermesser unter das Waffengesetz. Ich spreche von den Messern die jeder daheim in der Schublade hat(die sind in der Regel <12cm). So viel also zum Thema "Gefahrenpotential".
Zudem ging es in dieser Diskussion nie um die Präsenz in der Öffentlichkeit oder ein wie auch immer gewertetes Gefahrenpotential(wie und er definiert das überhaupt?), sondern schlicht darum, dass es hierzulande keine Fälle gibt in denen eine Klage gegen den Hersteller einer Tatwaffe eröffnet wurde. Und darum geht es ja schlichtweg bei der Frage "Haftet der Hersteller eines KI-Agenten, wenn ein Mensch mit dem KI-Agenten Unfug treibt?"
In DE spricht man immer von einem Missbrauch, egal ob Schusswaffe, Schwert, Axt oder Rasenmäher, wenn dadurch ein Mensch zum Schaden oder Tod kam. Die Klage richtet sich immer gegen den Täter, nie gegen den Hersteller.
Im widerspruch zu den USA.
Deine ursprüngliche Aussage "nur wenn der Rasenmäher dafür gedacht ist über menschliche Gesichter zu fahren" ist völlig absurd.
a) Wäre es dann ein Gesichtsmäher und kein Rasenmäher mehr :-)
b) Gäbe es dieses Produkt auf dem deutschen Markt gar nicht.
c) Selbst wenn es ein Gesichtsmäher wäre, gäbe es keine Klage gegen Makita, sondern gegen denjenigen der damit eine Straftat ausübt.