News KI-Hacks: Wer trägt die Verant­wortung, wenn KI selbst­ständig an­greift?

Xpect schrieb:
Primär Waffe aka Nordinstrument. Kann in Ausnahmefällen für Sport genutzt werden unter strengen Auflagen. Dort ist das Potenzial also bekannt genug, dass es Hürden gibt, da überhaupt Ran zu kommen. Beim Rasenmäher eher nicht. Oder KI.
Ich bitte dich...
Dann nimm das handelsübliche Küchenmesser.
Hast du da schonmal eine Klage gegen WMF und co. gesehen weil damit jemand auf Amoklauf ging?
 
@ChilliSchotte Primär Werkzeug, in der Öffentlichkeit aufgrund der Klingenlänge und feststehender Klinge verboten. Und Gefahrenpotential weit geringer als Schusswaffe oder KI.

Sonst noch jemand Vorschläge für Vergleiche?
 
@Xpect Ein KI-Agent ist auch ein Werkzeug, ein Werkzeug mit dem ich (noch) niemanden töten kann - mit einem Küchenmesser ist dies ein Leichtes und ein Küchenmesser ist weder verboten, noch fällt ein handelsübliches Buttermesser unter das Waffengesetz. Ich spreche von den Messern die jeder daheim in der Schublade hat(die sind in der Regel <12cm). So viel also zum Thema "Gefahrenpotential".

Zudem ging es in dieser Diskussion nie um die Präsenz in der Öffentlichkeit oder ein wie auch immer gewertetes Gefahrenpotential(wie und er definiert das überhaupt?), sondern schlicht darum, dass es hierzulande keine Fälle gibt in denen eine Klage gegen den Hersteller einer Tatwaffe eröffnet wurde. Und darum geht es ja schlichtweg bei der Frage "Haftet der Hersteller eines KI-Agenten, wenn ein Mensch mit dem KI-Agenten Unfug treibt?"

In DE spricht man immer von einem Missbrauch, egal ob Schusswaffe, Schwert, Axt oder Rasenmäher, wenn dadurch ein Mensch zum Schaden oder Tod kam. Die Klage richtet sich immer gegen den Täter, nie gegen den Hersteller.
Im widerspruch zu den USA.

Deine ursprüngliche Aussage "nur wenn der Rasenmäher dafür gedacht ist über menschliche Gesichter zu fahren" ist völlig absurd.
a) Wäre es dann ein Gesichtsmäher und kein Rasenmäher mehr :-)
b) Gäbe es dieses Produkt auf dem deutschen Markt gar nicht.
c) Selbst wenn es ein Gesichtsmäher wäre, gäbe es keine Klage gegen Makita, sondern gegen denjenigen der damit eine Straftat ausübt.
 
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Reaktionen: LukS
Ruff_Ryders88 schrieb:
Ich bin sicher, dass viele andere Rechtsordnungen ähnliche Strafbestimmungen des Unternehmensstrafrecht kennen.
Sicher, aber danke, dass du dir selbst widersprichst. Ich seh in dem von dir zitierten Absatz eben keinen Knast, mit dem irgendjemand 'mit halbem Bein' stehen könnte. Genau darum ging es aber. Geldstrafen sind für Konzerne, über die wir hier reden, keine Abschreckung. 5 Mio. max. sind geradezu lächerlich. Wenn überhaupt, müsste die Justiz mal 3 Nullen dranhängen.
 
Wo widerspreche ich mir denn selbst? Danke für deine Aufklärung. Und die wiederholten Strafen gegen Google durch die EU zeigen schon, dass das nicht Peanuts sind. Immerhin fühlt sich sogar Trump dazu aufgerufen, mit Handelszöllen und anderen Drohungen darauf zu antworten. Solche Summen sind nicht kleinzureden, auch nicht für Antrophic, MS und Co. Aber ich sehe schon deinen Punkt. Bei 132 Mrd. Nettogewinn allein im Jahr 2025 (Google) sind 5. Mio tatsächlich peanuts.
 
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