Kindergeld - mal verständlich erklärt?

k!su

Lt. Commander
Registriert
Dez. 2006
Beiträge
1.430
Hallo zusammen,

arbeite neben dem Studium um ein bißchen Geld zu verdienen, darf aber ja nicht über einen bestimmten Betrag im Jahr kommen, damit ich das Kindergeld nicht zurückzahlen muß. Der Betrag liegt ja bei 7680 Euro. Kann mir vielleicht von Euch jemand auf gut verständliche Art und Weise (kein bürokratendeutsch) erklären

- ob es bei den 7680 euro bleibt oder ob sich diese maximalgrenze auch nach oben hin verschieben kann?

- wenn ja, wodurch und wieviel?

Ich hab sachen gelesen wie "Werbungskostenpauschbetrags" und "Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung". Da ich aber Fahrzeugtechnik und nicht BWL o.Ä. studiere, versteh ich nur Bahnhof, wenn mir jemand diese Begriffe an den Kopf knallt

Danke schonmal für jede Hilfe!
k!su
 
Eine Frage noch am Rande: Bekommst du BaFöG?

Da ist die Grenze nämlich noch geringer. Mit der Kindergeld Grenze i.H.v. 7680 EUR hast du jedenfalls erstmal recht.
 
Was ich dir aus eigener Erfahrung sagen kann ist, dass man in 2 Monaten hintereinander (aber auch nicht länger) mehr als 400€ verdienen darf.
Solange die Gesamtsummer übers Jahr diese 7xxx € nicht überschreitet, wird man dann trotzdem nicht von Steuern tangiert.

Ich schätze mal das Kindergeld kriege ich noch zusätzlich zu meinem Einkommen. Leider auch nur noch ca. 4 Monate :(

Bafög bekomme ICH persönlich nicht...
 
@ devebero: Nein, bafög bekomme ich nicht.

@ werkam: das heißt, wenn ich kein Geld ausgebe (zB fahrtkosten oder so), mir keine arbeitskleidung kaufen muß und auch sonst keine finanziellen aufwendungen im direkten zusammenhanfg mit meiner arbeitstelle habe, dann bleibt es definitiv bei den 7680 euro? es gibt also keine anderen dinge die man geltend machen könnte um diese grenze noch ein bißchen weiter nach oben zu setzen?

EDIT: noch ne Frage... Ich bekomme mein Gehalt für einen Monat immer im Folgemonat, d.h. das Dezembergehalt 2007 bekomme ich im Januar 2008 überwiesen. Zählt das dann für das Jahr 2007 oder das Jahr 2008?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst die pauschalen Werbungskosten geltend machen, also 920 € bei jedem werden angerechnet, da will ich mich aber nicht festlegen. Erst danach werden auch andere Kosten angerechnet, also wenn Du mit den Fahrkosten und anderen Kosten über 920€ kommst, wird es interresant höhere Kosten geltend zu machen. Fahrtkosten kann man immer dann geltend machen wenn welche entstehen würden, egal ob Du mit dem Bus, Fahrrad oder Auto zur Arbeit fährst. Auch wenn Du zu Fuss gehst und der Weg lang genug ist um Fahrtkosten anzusetzen (geht ja im Moment erst ab dem 21.ten Kilometer), sind diese Kosten ansetzbar.
Von sämtlichen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit wird zumindest der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € für das gesamte Kalenderjahr abgezogen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag kann aber nur einmal abgezogen werden. Werden höhere Aufwendungen als Werbungskosten glaubhaft gemacht, so sind auch diese abzugsfähig.
Das muss dann auch mit Belegen bewiesen werden, wenn Du also Fahrtkosten mit dem Auto geltend machen möchtest, solltest Du auch eines besitzen und Steuern/Versicherung dafür zahlen.

Das Geld was Du bekommst, ist für den Zeitraum auf Deiner Steuerkarte eingetragen, dies ist massgebend, egal ob in 2007 oder 2008 gezahlt wird.

Bedenke wenn Du 1 € drüber kommst/bist, zahlen die Eltern/Du alles zurück. Da kann man manchmal besser auf einige € an Lohn verzichten. Beim Kindergeld gibt es keine Staffelzahlungen, also entweder hat man Anspruch darauf oder nicht. Die Aufwendungen haben indirekt nichts damit zu tun, ob sie mit der Arbeit zusammenhängen. Auch Aufwendungen für andere Ausgaben, die Absetzbar sind, werden als Werbungskosten angerechnet. Wie es z.B. mit Studiengebühren aussieht, solltest Du beim Finanzamt/Steuerberater mal erfragen, auch das sollten Werbungskosten sein.
Das bedeutet also, Du darfst 7680 € + 920 € verdienen, die 920 € Werbungskostenpauschale, (solltest Du höhere Ausgaben haben die Abzugfähig sind, werden natürlich die höheren Ausgaben zugrunde gelegt) wird ja vom Lohn abgerechnet, so dass dann 7680 € übrig bleiben dürfen. Alle Einkünfte werden zusammengerechnet, also aufpassen, wenn Du noch Zinserträge oder andere Einkünfte hast (Unterhalt bei geschiedenen Eltern, wo der Vater für Dich Unterhalt zahlt/zahlen muss, Waisenrente oder ähnliches ist auch Einkommen).
 
Zuletzt bearbeitet:
das heisst wenn ich unterhalt vn meinem vater bekomme zählt das auch mit zum einkommen? :freak:

Warum so umständlich über die lohnsteuerkarte? dann wird die sache für mich ja noch viel undurchsichtiger zu überwachen... (da hat sich unser schöner staat sicherlich auch was bei gedacht)
 
Ja hat er sich. Das es nämlich nicht so einfach wird zu bescheissen. Wer genug einkommen hat, brauch kein Geld von der Allgemeinheit. Mich stört an dem Thread son bisschen, wie genau du das wissen willst. Macht den Eindruck um ja jeden Euro da rauszuquetschen und dafür ist das Kindergeld eigentlich nicht gedacht.

Und ja logischerweise gehört Unterhalt zum Einkommen. Was soll es den sonst darstellen? bisschen Geld nebenher? ^^

Klar ist es unschön, dass es immer alles so kompliziert und unübersichtlich ist und ja auch der Staat hat daran Schuld. Genauso schuld daran sind aber auch die, die sich ständig Lücken suchen um auf Kosten der allgemeinheit etwas mehr Geld zu haben. Deswegen muss dann immer alles Haarklein geregelt sein um ja kein Schlupfloch zu hinterlassen.
 
ich hab fast damit gerechnet, das jemand solch einen beitrag schreibt. dazu kann ich folgendes sagen:

1). Es ist absolut NICHT verwerflich wenn jemand versucht, gegebene Möglichkeiten voll und gnaz auszuschöpfen!

2). Studenten sind (in Ingenieur-technischen Bereichen so wie meiner) die Zukunft des Technologistandorts Deutschland und werden im späteren Berufsleben mehr zum Wohl der Allgemeinheit (wie du es so schön ausdrückst) beitragen (erstens in Form von höheren Steuergeldern, da vergleichsweise höhere Gehälter, zweitens durch Aufrechterhaltung des sehr guten Rufs deutscher Ingenieurskunst und deutscher Technik in der restlichen Welt), als manch anderer, der vielleicht lieber einen großen Kamm auspackt, um alle als eine große Einheit drüberzuscheren!

3). Sozialschmarotzer, die auf Kosten der Allgemeinheit leben und sich nen faulen Lenz machen sind vielmehr diejenigen, die Monatelang vom ALG oder von der Sozialhilfe leben und jeden Tag bis Mittag im Bett liegen. Die kassieren Geld, und tun nichts dafür!

4). Der Staat (und andere im übrigen auch) müssen erkennen wie wichtig Bildung ist, und diese entsprechend fördern. Ich bezahle seit 2 Semestern jeweils 650 Euro (Studiengebühren + Verwaltungskosten), und es ist nichts anderes passiert, als dass staatliche Zuschüsse für Universitäten und Fachhochschulen gekürzt oder gar gestrichen worden sind. Hier hat sich gezeigt, das die Studenten (wie ja von etlichen vorhergesagt) dazu ausgenutzt werden, um das Haushaltsloch durch eine mehr oder weniger plumpe "finanzielle Umschichtung" zu stopfen!

5). Daher denke ich, wie unter 1). geschrieben, das es absolut in Ordnung geht, wenn ich als Student jeden Euro (wobei auch jeder gebraucht wird) einstecke, den ich bekommen kann. Und sei mal ehrlich; Tust du was anderes?

Du kannst natürlich weiterhin denken was Du willst, aber solche Unterstellungen sind eine Unverschämtheit. Erzähl das den Leuten, die ich unter 3). beschrieben habe!

Wäre toll wenn du dazu nochmal Stellung nehmen würdest!!!
 
Ich habe dir eigentlich gar nichts vorgeworfen. ;) Ich habe lediglich einen Verdacht geäußert und ich bleibe dabei, dass die umschreibung "Möglichkeiten voll und ganz ausschöpfen" nach Lücke suchen klingt.

Desweiteren solltest du deine Rolle als Student jetzt auch mal nicht allzu hoch anrechnen, denn noch ist es wenn und könnte und vielleicht. ;)
 
ein semester vor dem diplom wird aus könnte und vielleicht so langsam eine tatsache.

dann geh ich jetzt einfach mal davon aus, das du auch ein "lückensucher" bist (ist natürlich nur ein verdacht) :cool_alt:
 
ne sorry, habe ich echt nich nötig. ^^ Viel zu viel Aufwand für so wenige Euros. Erst wenn du dauerhaft nen Job hast, wird aus könnte eine Tatsache. Erstmal musste nämlcih gut was Einzahlen bevor du der Gemeinschaft was gutes Tust. Den bisher hast du ja mehr oder weniger kassiert. Du tust ganz sicher nich der GEsellschaft was gutes mit deinem 1 Euro den du einzahlst.
 
@k!su Ich würde mal prüfen inwieweit Deine Studiengebühren abzugsfähig sind. Als Arbeitnehmer kannst Du nämlich Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung steuerlich geltend machen. Wie das mit den Kosten fürs Studium/Ausbildungskosten ist, weiß ich nicht. Vielleicht mal beim Steuerberater und/oder der Kindergeldkasse anfragen. Weil mit zweimal 650 EUR = 1300 EUR liegst Du ja schon über den 920 EUR pausch. D.h. Dein zu versteuerndes Einkommen würde sich dementsprechend reduzieren.

Zu Deiner Frage mit den gehaltszahlungen: Hier zieht das Zuflußprinzip, d.h. wenn Du im Jan 08, Gehalt für Dez. 07 gezahlt bekommst, wird es für 2008 angerechnet (steuerlich).
 
Zu Deiner Frage mit den gehaltszahlungen: Hier zieht das Zuflußprinzip, d.h. wenn Du im Jan 08, Gehalt für Dez. 07 gezahlt bekommst, wird es für 2008 angerechnet (steuerlich).
Falsch, es wird das zugrunde gelegt was auf der Steuerkarte steht. Da das Gehalt von Dez. 2007 auch auf der Steuerkarte von 2007 steht, wird es auch für 2007 dem Einkommen zugerechnet und ist dann auch in der Steuererklärung für 2007 zu berücksichtigen. Es gibt ja auch Leute die bekommen das Gehalt im Vorraus, dann steht es aber erst auf der Steuerkarte des Jahres, für den das Gehalt gezahlt wird. Also Gehalt für Jan. 2008 wird bereits am 28.12.2007 ausgezahlt (dem Konto gutgeschrieben), taucht erst auf der Steuerkarte 2008 auf.
 
werkam schrieb:
Falsch, es wird das zugrunde gelegt was auf der Steuerkarte steht. Da das Gehalt von Dez. 2007 auch auf der Steuerkarte von 2007 steht, wird es auch für 2007 dem Einkommen zugerechnet und ist dann auch in der Steuererklärung für 2007 zu berücksichtigen. Es gibt ja auch Leute die bekommen das Gehalt im Vorraus, dann steht es aber erst auf der Steuerkarte des Jahres, für den das Gehalt gezahlt wird. Also Gehalt für Jan. 2008 wird bereits am 28.12.2007 ausgezahlt (dem Konto gutgeschrieben), taucht erst auf der Steuerkarte 2008 auf.

Falsch. Für Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder sind alle während des Kalenderjahres oder während eines weniger als zwölf Monate umfassenden Berücksichtigungszeitraums dem Kind zugeflossenen Einkünfte und Bezüge maßgebend.

Für die Beurteilung des Zuflusses sind die Grundsätze von § 11 EStG maßgebend.

ABER: Laufender Arbeitslohn gilt nach § 11 Abs. 1 Satz 4 i. V. mit § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnabrechnungszeitraum endet.

§ 11 (1) S.4 EStG
4Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gilt § 38a Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 40 Abs. 3 Satz 2.
i.V.m.
§ 38 a (1) S.2,3 EStG
2Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet...


Nebenbei: Die Eintragungen des Arbeitslohnes und der jeweiligen Abzugsbeträge erfolgen nicht mehr auf der Lohntsteuerkarte, sondern werden dem Finanzamt auf elektronischme Wege übermittelt.
 
Wenn man sich genauer informieren will, sollte man mal zu einem Steuerberater und ko gehen, da die auch die feinheiten kennen.

Ich weiß nur, das ich pro Monat so und so viel verdienen darf und mein Kindergeld noch bekomme ansonsten nicht.
 
@DarkCava
Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet
Du gibst das als falsch an? Wenn ich am 28.12.2007 Lohn für den Monat Januar 08 bekomme, ist das der Lohnzahlungszeitraum >> 1.1. --31.1.2008 also wird der auch dem Jahr 2008 zugerechnet und nicht 2007.

Den Auszug für die elektronische Meldung bekommst Du als Arbeitnehmer ausgehändigt, wenn Du entweder den Betrieb verlässt oder als Jahresmeldung, das meinte ich natürlich mit der Lohnsteuerkarte. Die Einträge sind gleich, ob auf der Steuerkarte oder dem Auszug, es ändert ja nichts am Abrechnungszeitraum vom 1.1 bis 31.12 des jeweiligen Jahres.
 
Zuletzt bearbeitet:
werkam schrieb:
@DarkCava

Du gibst das als falsch an? Wenn ich am 28.12.2007 Lohn für den Monat Januar 08 bekomme, ist das der Lohnzahlungszeitraum >> 1.1. --31.1.2008 also wird der auch dem Jahr 2008 zugerechnet und nicht 2007.

Den Auszug für die elektronische Meldung bekommst Du als Arbeitnehmer ausgehändigt, wenn Du entweder den Betrieb verlässt oder als Jahresmeldung, das meinte ich natürlich mit der Lohnsteuerkarte. Die Einträge sind gleich, ob auf der Steuerkarte oder dem Auszug, es ändert ja nichts am Abrechnungszeitraum vom 1.1 bis 31.12 des jeweiligen Jahres.

Du hast das Zuflussprinzip des § 11 EStG hinsichtlich des Familienleistungsausgleichs (dazu zählt u.a. das Kindergeld) in Frage gestellt. Und das ist falsch, denn das Zuflussprinzip gilt bis auf die Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Diese Ausnahme ist allerdings eine Sonderreglung des § 38a EStG und ruft somit kein anderes Prinzip hervor.

Du bekommst i.d.R. jährlich den "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" für deine Unterlagen. Diese Daten liegen dem Finanzamt allerdings bereits zum Zeitpunkt des Erhalts deiner Bescheinigung schon vor. Die "Lohnsteuerkarte" ist die Karte, die du von der Gemeinde bekommst und die dein Arbeitgeber benötigt um deine Lohnsteuer entsprechend deiner Steuerklasse abzuführen sowie evtl. für Kirchensteuer. Diese Merkmale sind auf der Lohnsteuerkarte vermerkt.
 
Entweder wir reden aneinander vorbei oder Du erklärst es mir auf deutsch in verständlichen Worten.
 
Zurück
Oben