Kindergeld - mal verständlich erklärt?

Für das Kindergeld gilt das Zuflussprinzip. Die entstandenen Einnahmen gelten demnach als dann zugeflossen, sobald über sie wirtschaftlich verfügt werden kann.
Das ist der Grundsatz.
Die Ausnahme beschreibt der § 38a in dem steht, dass laufender Arbeitslohn als dann bezogen gilt, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet.
Auf das Kindergeld bezogen bedeutet das: Für Einnahmen+Bezüge gilt das Zuflussprinzip (ab wann wirtschaftlich darüber verfügt werden kann) mit der Ausnahme für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit => beschrieben im § 38a EStG.

Besser kann ich es nicht erklären^^
 
Und was ist dann an meiner Ausführung falsch, dass Einkommen aus nichtselbsständiger Arbeit für den angegebenen Lohnzeitraum, also in dem Jahr angerechnet wird, wofür es ausgezahlt wird?
Wenn ich am 28.12.2007 Lohn für den Monat Januar 08 bekomme, ist das der Lohnzahlungszeitraum >> 1.1. --31.1.2008 also wird der auch dem Jahr 2008 zugerechnet und nicht 2007.
 
Wenn man deine Antwort in Zusammenhang mit warlocks antwort liest, schließt man daraus, dass ein anderes als das Zuflussprinzip gilt, was aber nicht der Fall ist.
 
Es geht immer noch darum wie das Kindergeld beim Ersteller des Threads berechnet wird.
ob es bei den 7680 euro bleibt oder ob sich diese maximalgrenze auch nach oben hin verschieben kann?
 
genau. darum geht es mir. damit ich halt genau weiß, wieviele wochenstunden ich arbeiten gehen kann.

aber dazu muß ich halt auch wissen, ob ich jetzt einfach alle bisher in 2008 erhaltenen lohnzahlungen aufaddieren, die summe dann von den 7680 + 920 euro abziehen kann und dann halt den betrag erhalte, den ich noch "verarbeiten" kann...

wie gesagt, das gehalt eines monats bekomme ich immer am 15. des folgemontas...
 
Ich denke, dass du alle Kosten für dein Studium voll absetzen kannst. Vermutlich sogar die Studiengebühren. Bücher, Kopierkosten, ...
Das solltest du dir aber nochmal genauer nachfragen.

Ferner gilt es zu beachten, dass die hier genannte Freigrenze auf das Einkommen nach Abzug der Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge) bezieht.
 
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