Kindergeldtag - Kindergeld rückwirkend für vier Kalenderjahre
Das Kindergeld nach EStG kann rückwirkend für das laufende sowie vier abgelaufene Kalenderjahre beansprucht werden (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung). Mit einem Kindergeldantrag, der nachweislich noch im Dezember 2004 bei der Familienkasse eingeht, können daher nicht nur alle Ansprüche für 2004 und für die Zukunft (bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Familienkasse oder des Finanzgerichts), sondern auch noch für die vier abgelaufenen Kalenderjahre 2000, 2001, 2002 und 2003 gesichert werden! Wird der Antrag hingegen erst Januar 2005 gestellt, ist der Anspruch für das Kalenderjahr 2000 verloren.
Kann ich heute Kindergeld beantragen für die letzten 2 Jahre ? Bekomme ich dann die knapp 3000€ rückwirkend überwiesen ? Ich bin 20 Jahre, war immer in der Schule bzw. bin jetzt an der UNI und habe niemals irgendwelche Nebenverdienste gehabt ?