Kindergeld rückwirkend ?

Edd

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Kindergeldtag - Kindergeld rückwirkend für vier Kalenderjahre

Das Kindergeld nach EStG kann rückwirkend für das laufende sowie vier abgelaufene Kalenderjahre beansprucht werden (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung). Mit einem Kindergeldantrag, der nachweislich noch im Dezember 2004 bei der Familienkasse eingeht, können daher nicht nur alle Ansprüche für 2004 und für die Zukunft (bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Familienkasse oder des Finanzgerichts), sondern auch noch für die vier abgelaufenen Kalenderjahre 2000, 2001, 2002 und 2003 gesichert werden! Wird der Antrag hingegen erst Januar 2005 gestellt, ist der Anspruch für das Kalenderjahr 2000 verloren.

Kann ich heute Kindergeld beantragen für die letzten 2 Jahre ? Bekomme ich dann die knapp 3000€ rückwirkend überwiesen ? Ich bin 20 Jahre, war immer in der Schule bzw. bin jetzt an der UNI und habe niemals irgendwelche Nebenverdienste gehabt ?
 
Gut Danke, da weiß man ja garnich wohin mit der ganzen Knete ^^
 
Gut Danke, da weiß man ja garnich wohin mit der ganzen Knete ^^

Die Knete hast du doch bestimmt im Kopf schon dreimal ausgegeben.

Aber gut zu wissen, dass man Kindergeld 4 Jahre rückwirkend nachfordern kann.
 
Und du bist sicher, dass deine Eltern das Geld nicht bekommen haben?
Das bekommen normalerweise die Eltern.
Bei mir hat es dann mein Vater irgendwann auf mein Konto umgestellt.
 
Edd schrieb:
Gut Danke, da weiß man ja garnich wohin mit der ganzen Knete ^^

Ok, wenns nur das Problem ist.

Ich geb dir einfach meine Kontonummer! :D
 
Ich schließe mich da XeroNXS an:
Wieso solltest du/ deine Eltern denn die letzten 2 Jahre kein Kindergeld bekommen haben?
Irgendeinen Grund hätte die Familienkasse dann ja vor 2 Jahren haben müssen, um das Kindergeld zu streichen...
 
Vielleicht wurde es ja garnicht beantragt.
 
Jo nur das das Kindergeld normalerweise die Eltern kriegen und nicht der Spross, wenn die dirs dann geben ist das wieder was anderes ...oder beziehst du dich auf kinder die du hast ?
 
Kindergeld gibts automatisch weiter; die Kindergeldkasse schickt doch dann immer einen Fragebogen....
 
@Edd
Kindergeld müssen die Eltern beantragen, da erst mal festgestellt werden muss, ob sie auch berechtigt sind welches zu bekommen oder ob es schon mit dem Lohn/Gehalt gezahlt wurde.
 
Ich glaube ich hab seitdem ich 18 bin nichts derartiges auf dem Kontoauszug meiner Eltern gesehen, kann es sein, dass man es nach dem 18. Lebensjahr neu beantragen muss ?

Deshalb die Frage, habe schon alle Unterlagen beisammen!
 
Eigentlich muss man nichts neu beantragen, es kann aber sein, dass die Kindergeldstelle deine Eltern angeschrieben hat, um zu erfahren, wie es nach deinem 18. LJ weitergeht.

Das Geld solltest Du wie folgt verwenden:
1x Führerschein (falls schon vorhanden: 1x Auto(falls schon vorhanden: 1x freie Wahl)
1x neuer PC mit allem drum und dran

;-)
 
Wenn das Kind 18 wird, bekommen die Eltern die Nachricht, das die Zahlung ab dem xx.ten eingestellt wird, wenn kein neuer Antrag gestellt wird. Den Antrag können aber nur die Erziehungsberechtigten stellen.
 
Genau so habe ich es auch verstanden, gut dass ich noch kein Bafög beantragt habe, das hätte glaube ich auch das Kindergeld geschmälert... Davon kann erstmal 2-3 Jahre Studium finanzieren...
 
Die Kindergeldstelle meldet sich entweder beim 18ten Geburtstag oder beim Abschluss der Schule. Die sehen welche Schule du besuchst und deinen angepeilten Abschluss + Abschlussjahr. Die haben sich recht zügig bei mir nachm Abi gemeldet ;) und wollten das dann einstellen. Wenn du dich dann "arbeitssuchend" meldest (aufm Arbeitsamt) bezahlen die weiter bis Ausbildung, Studium [da bekommst du es dann eh wieder, bis du 26Jahre?? erreicht hast] anfängt. Kann aber sein das man in dieser Zeit monatlich aufs Arbeitsamt muss um sich ne Bescheinigung zu holen
 
Is hier überhaupt irgendwer der wirklich genau bescheid weiß? Ich glaube nicht das das Kindergeld rückwirkend bezahlt wird! Wer sich nicht drumm kümmert ist selbst schuld! Is beim Arbeitslosen nicht anders, wenn ich heute Arbeitslos werde aber erst in 6 monaten geld beantrage kriege ich auch kein Geld für 6 monate!
 
Also bei mir ist es so, dass ich das Kindergeld für mich ab dem 18 Lebensjahr komplett neu beantragen muss.
 
Der Anspruch auf Kindergeld verfällt nicht und kann rückwirkend beantragt werden, vom Erziehungsberechtigten. Dazu müssen allerdings einige Formulare ausgefüllt und Bescheinigungen über Einkommen, Schulaufenthalt oder Steuererklärungen müssen beigelegt werden.
 
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