Kindergeld - Was kann man anrechnen?

C

CoqRouge

Gast
Hi!

Ich habe mich jetzt ein wenig mit der Materie beschäftigt, aber so ganz schlau werde ich nicht.

Wenn ich vor etwaigen Steuern mehr als 8004€ im Jahr verdiene, bekomme ich kein Kindergeld mehr. ABER ich kann mir einiges an Ausgaben, etc. anrechnen lassen wodurch der zu bewertende Betrag sinken kann um somit unter die 8004€ zu kommen.

Die Frage ist nun was kann man da anrechnen lassen?

Bitte immer eine Quelle (oder überzeugend sein :D )!!

Ich weiss, dass man die Rentenversicherung anrechnen lassen kann und, dass es in Höhe von 920€ einen Werbungskostenpauschbetrag gibt. Außerdem weiss ich, dass man verschiedene Aufwendungen als Werbungskosten anrechnen kann.

Siehe hierzu:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_265...n/Allgemein/Einkommensgrenze-Grenzbetrag.html

http://www.arbeitsagentur.de/nn_265...iche-Leistungen/Allgemein/Werbungskosten.html

Was ich nun aber nicht verstehe:
- Muss man die 920€ einzeln auflisten oder werden die pauschal abgezogen?
- Zählen Rentenversicherung und Kranken sowie Pflegeversicherung zu den Werbungskosten dazu oder werden die getrennt davon abgezogen?
- daraus resultierend die Frage: Wenn ich 800€ Krankenversicherung und 900€ Rentenversicherung habe ergibt sich dann (+920) eine Summe von 2620€ (die man dann mehr arbeiten dürfte --> 10624€)?

Danke euch erst einmal für eure Antworten!! Mir fallen bestimmt noch mehr Fragen ein :)
 
Zuletzt bearbeitet:
mmh, den Link kannte ich auch schon, aber so ganz schlau wird man auf der WikiSeite nicht, aber danke, dass du eine meiner Fragen beantwortet hast!
Ergänzung ()

Habe nun noch diesen Link gefunden:
http://klicktipps.de/kindergeld.php#einkommensgrenzen

Da steht, dass die Pauschale von 920 € "automatisch von der Familienkasse" angerechnet wird. Folgt aus dem und den von mir genannten Summen für RV sowie KV eine Grenze von 10624 ?
 
Also ich war im November auch dran mit dem ganzen Müll, also :

jedem stehen 920 € Werbungskostenpauschbetrag zu, egal wie nah oder weit einer voner Arbeit wohnt.
die 8004 € sind ja Netto und da werden dann schon die ganzen SV`s abgezogen, also brauchst du die nicht mit einberechnen.

Doch wenn du weiter weg voner Arbeit wohnst dann bekommst du :

-0,30 € pro Km => Schule ( BBS ) hin und zurück und zur Arbeit nur hin
-6 € pro Tag wenn du mehr als 8 Stunden von zuhause weg bist ( bei mir nur an BBS-Tagen )
-die Gewerkschaftsbeiträge

das müsste es dann schon gewesen sein, woran ich mich noch erinnern kann :)

mal ne kleine Beispielrechnung on mir, zum Verständnis

Arbeitstage :180 => 180x30 Km = 5400 Km x 0,30 € => 1620 €
Schultage: 40 => 40 x 70 Km = 2800 Km x 0,30 € => 840 €
Schultage: 40 => 40 x 6€ = 240 €
Gewerkschaftsbeitrag : 12x 10,97 € = 131,64 €

Also macht das im Gnazen 2831,64 € die mir als Werbungskostenpauschbetrag zustehen...

also das plus 8004 € Netto macht das 10835 € im Jahr.

mfg fifa09
 
Zuletzt bearbeitet:
aber wenn man keine Werbungskosten angeben möchte, erhält man dann trotzdem die 920€? Was ist mit meinen anderen Fragen?
 
fifa09 schrieb:
die 8004 € sind ja Netto...
Der Grundfreibetrag von 8.004€ ist nicht Netto!
Wie auch?
Du willst ja deine Steuern berechnen und das Netto folgt dann erst am Schluss daraus.
Maßgeblich für den Grundfreibetrag ist das zu versteuernde Einkommen.
Wie sich das berechnet lässt sich ja leicht ergooglen.

Zu den Werbungskosten lässt sich sagen:
Du hast 2 Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Du lässt dir pauschal 920€ anrechnen und musst hierzu keine Details nennen.
Möglichkeit 2: Deine tatsächlichen Werbungskosten liegen über 920€. Dann kannst du diese alle einzeln angeben und musst Nachweise darüber erbringen. Dann kannst du auch mehr als 920€ absetzen.

Gruß
Fr4g3r
 
Zuletzt bearbeitet:
ok, danke für eure Antworten. Ich habe jetzt mal eine Mail mit Informationen an die Kasse geschickt. Mal schauen wie fit die sind :)
 
Hier gibts alle Infos
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kindergeld/einkommen.html
hier gibts alle Vordrucke dazu
http://www.arbeitsagentur.de/nn_266...dergeld/Publikation/Formulare-Kindergeld.html
Interessant ist für dich das hier
http://www.arbeitsagentur.de/zentra...ation/V-Kg5c-Werbungskosten-ab-2007-01-01.pdf
Wenn ich mich richtig erinnere, mussten wir damals das Formular ausfüllen. Belege wurden nicht gefordert. Bei uns hatte uns der Arbeitsweg rausgerissen. Eventuell mit AG reden und Lehrlingsentgeld etwas senken. Sobald du über die 8004 kommst, gibt es gar nix. Wenn du drunter kommst, gibts das volle KIndergeld.
 
Äh verrate doch mal welche Frage in meinem ersten Link nicht beantwortet wird?
Zitat:
Beispielrechnung

Befindet sich das volljährige Kind in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, kann es bis zu 11.150 Euro verdienen, ohne die Freigrenze von 8.004 Euro zu gefährden.

11.150,00 € - 2.230 € (Sozialversicherung 20%) - 920,00 € Werbungskosten- pauschbetrag = 8.000 € (< 8.004 €)
 
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