Kindergeldanspruch nach abgebrochener Ausbildung

kriole

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Sep. 2009
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Guten Morgen,

ich habe folgende Frage:

Besteht nach dem Abbruch einer Ausbildung innerhalb der Probezeit noch ein Anspruch auf Kindergeld, wenn ein bezahltes Praktikum in Vollzeit (ca. 250 Euro) aufgenommen wird? Über wen läuft dann die gesetzliche Krankenversicherung? Arbeitsagentur?

Vielen Dank :)
 
Hi,

ich denke deine Fragen könnten dir die Arbeitsagentur am besten beantworten. Ruf am besten dort einmal an.

Anspruch auf Kindergeld solltest du eigentlich weiterhin haben, habe mal gehört das man erst nach der zweiten abgebrochen keinen Anspurch mehr drauf hat. Aber wie gesagt habe es nur gehört und kann dir nicht sagen ob es den Tatsachen entspricht.
 
Kindergeld gibs bis ende des 25 Lebensjahres, verlängert sich um ein Jahr wenn "Dienst" gemacht wurde (wehrdienst/Zivildienst)

du darfst mit deinem Jahresbruttogehalt nicht über 7680€ kommen, ab dann haste keinen anspruch mehr auf Kindergeld, weil du dann schon zu wohlhabend bist.
 

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