Guten Morgen,
ich habe folgende Frage:
Besteht nach dem Abbruch einer Ausbildung innerhalb der Probezeit noch ein Anspruch auf Kindergeld, wenn ein bezahltes Praktikum in Vollzeit (ca. 250 Euro) aufgenommen wird? Über wen läuft dann die gesetzliche Krankenversicherung? Arbeitsagentur?
Vielen Dank
ich habe folgende Frage:
Besteht nach dem Abbruch einer Ausbildung innerhalb der Probezeit noch ein Anspruch auf Kindergeld, wenn ein bezahltes Praktikum in Vollzeit (ca. 250 Euro) aufgenommen wird? Über wen läuft dann die gesetzliche Krankenversicherung? Arbeitsagentur?
Vielen Dank