Kinofilme auf Youtube legal!?

A

amiga600

Gast
hallo meine lieben computerbaser,

ich habe mal aus spass ein paar kinofilme in die suchmaske der youtubeseite eingegeben, wie z.b. rocky I part1 german und schon kamen mehrere komplett angebote, teils mit hd qualität. diese filme liegen schon nicht erst seit ein paar tagen auf den servern von youtube, sondern schon einige jahre.

erst dachte ich, das wäre ein einzelfall und habe noch einen blockbuster eingegeben und schon wieder fündig geworden. kann mir einer erklären, weshalb eine seite wie megaupload geschlossen wird und auf youtube solche filme seit längerer zeit angeboten werden können? mache ich mich strafbar, wenn ich mir diese filme anschaue (rethorische frage)!? da man den film auf seine festplatte lädt, so wie vor kurzem ein gericht entschied und einen konsumenten verurteilte.

ich finde, die freiheit im netz wird seit einiger zeit total eingeschränkt. erst vor kurzem wurde ein ebay KÄUFER wegen hehlerei verurteil, weil der von ihm erworbene artikel geklaut gewesen war. ist es nicht die aufgabe/verantwortung von ebay ihren kunden gegenüber. wenn man in karstad einen artikel von einem staubsagerfritzen kauft und im nachhinein es sich herausstellt, dass die ware gestohlen war, wird doch nicht der käufer bestraft, oder!? das mal nur nebenbei erwähnt. oder diese ganze abmahnindustrie, es gibt noch so viele beispiele, wo man in eine falle tapsen kann.

aber wieder zum hauptpunkt: mit dem urteil das selbst das streamen ein stratatbestand ist, müsste man doch keine webseiten besuchen dürfen, da inhalte immer auf dem computer geladen werden. und wer kann einem garantieren, ob dier inhalt dieser seiten die copyrights erfüllen. wie ihr sieht, könnt ihr euch denken worauf ich hinaus will......aber die sache mit youtube hat mich doch schon verblüfft.

eins ist sicher für mich, wenn die entwicklung im netz weiter geht, klinke ich mich aus, bevor ich mich wegen einer lapalie strafbar mache oder/und wirtschaftlich ruiniere!
 
Zuletzt bearbeitet:
haste mal nen Link.


Denkbar ist aber durchaus, dass Youtube entsprechende Rechte gekauft hat.
 
Nein, diese in 15 Minuten-Stücke gesplitteten Filme wurden sicherlich von Leuten hochgeladen die keine Rechte am Material besitzen, und diese haben sich somit strafbar gemacht.

Nur scheint bis jetzt keiner eben die Entfernung beantragt zu haben, und wo kein Kläger da kein Richter ;)

Ansonsten: Für das Anschauen auf Youtube wirst du sicherlich nicht verklagt werden.
Ich bezweifel das Youtube deine IP rausgeben wurde, und dein Provider bei derzeit eingestellter Vorratsdatenspeicherung die IP zuordnen wurde. Daneben ist der Streitwert uninteressant.

Sollten die derzeitigen Gesetzesvorschläge wirklich durchgesetzt werden, kann man sich immernoch einen VPN für 10€ im Monat gönnen ;)
 
@florian, glaube ich nicht, da die filmindustrie keine pauschalgratis angebote macht. da wird noch jeder mist bis zur unendlichkeit vermarktet.

und ich glaube kaum, dass die industrie ihren content von privaten vermarkten youtube usern vermarkten lässt.
 
Klar, ist es legal. Sonst würde das schon lange verboten! Und wenn die Filme drin sind auf YouTube,dann dürfen wir die auch anschauen.
 
@moodle, ja das ist mir bewusst. die fragen waren vielmehr rhetorischer natur und salten doch meine kritische haltung widerspiegeln. weshalb wird hier mit zweierleimaß gemessen. youtube muss mit keinen konsequenzen rechnen und megaupload wird geschlossen und verboten!?

was ist mit der ebay geschichte wo ein käufer auf ebay wegen hehlerei verurteilt wird. hier wird beim käufer eine pflichtverletzung gesehen und ebay trägt keine verantwortung.

ausserdem ist noch keiner auf mein beispiel mit dem streamen eingegangen, das nach aktueller rechtssprechung in deutschland auch verboten ist. macht man sich jetzt strafbar, wenn man einen seite ancklikt, wo urheberrechtlich geschütztes material ohne erlaubnis genutzt wird (in der regel fotos auf webseiten), da man die fotos auf seinen rechner lädt. irgendwie haben wir verbraucher die arschkarte gezogen. wo werden unsere interessen und rechte geschützt!

wieso müssen wir "rechtlosen" konsumenten alles ausbaden und die grossen kommen davon!?
Ergänzung ()

da bin ich mir nicht sicher, ob die filmindustrie den vertrieb ihrer filme privaten amateuren überlässt.
 
Hier wird nicht mit zweierlei Maß gemessen.

Youtube kooperiert eng mit den Labels oder auch GEMA, diese paar Videos in schlechter Qualität fallen da nicht ins gewicht und wurden gelöscht werden wenn sich denn einer beschweren wurde.

Dagegen ist der Kunde von Megaupload die Filesharer, und Löschanträge ignorierten diese. Diese wollten möglicht viel Geld mit den illegalen Files machen, ein ganz andere Situation als Youtube sondern eher mit Kino.to vergleichbar.
 
selbst tanz der teu*** ein bei uns indizierter film ist auf youtube zu finden. ich gehe mal davon aus, dass die filme ohne genehmigung hochgeladen werden, da man sich diese fsk18 filme ohne alterskennung anschauen kann. mir geht es auch nicht so sehr um youtube oder megaupload, sondern um den konsumenten, der sich strafbar macht durch streamen von urheberrechtlich geschützten material. theoretisch habe ich mich doch strafbar gemacht, da ich beim anschauen dieser filme, den content auf meine festplatte geladen habe. so entschied vor kurzem ein deutsches gericht. und genau dahin richtet sich meine kritik, - nämlich dass die verantwortung auf die konsumenten abgelagert wird. siehe auch die ebaygeschichte!
 
Kannst ja mal diese Videos melden. Wenn sie dann irgendwann gelöscht werden weißt du, dass sie illegal waren.
 
Wo wird denn was auf die Konsumenten abgelagert? Meines Wissens wurde noch nie in Deutschland jemand wegen des anschauen eines "illegalen" Streams verklagt.

Das Urteil auf welches du beziehst ist im Kontext der Anklage gegen die Kino.to Betreiber zu beurteilen.
Wir reden hier von einer Plattform, bei der es auch für den Laien ersichtlich seien sollte dass hier Urheberrechte verletzt wurden.

Dies ist bei Youtube weniger der Fall. Auch wurden bei Kino.to nur die Betreiber angeklagt, auch wenn man sicherlich genug Log-Files von Nutzern sammeln konnte ...
 
moodle schrieb:
Wo wird denn was auf die Konsumenten abgelagert? Meines Wissens wurde noch nie in Deutschland jemand wegen des anschauen eines "illegalen" Streams verklagt.

Das Urteil auf welches du beziehst ist im Kontext der Anklage gegen die Kino.to Betreiber zu beurteilen.
Wir reden hier von einer Plattform, bei der es auch für den Laien ersichtlich seien sollte dass hier Urheberrechte verletzt wurden.

Dies ist bei Youtube weniger der Fall. Auch wurden bei Kino.to nur die Betreiber angeklagt, auch wenn man sicherlich genug Log-Files von Nutzern sammeln konnte ...

selbst experten war nicht klar, ob das streamen solcher angebote einen straftatbestand erfüllt. man sprach immer von einer rechtlichen grauzone, wenn man solche angebote meinte.

dass sie die die user von kino.to nicht angeklagt haben, hat aber nichts damit zu tun, dass sie sich nicht strafbar gemacht hätten, sondern man die grossen fische haben wollte.

dennoch ist mit dem urteil ein grosses problem der internetrechtssicherheit entstanden. noch keiner ist auf meine frage eingegangen, was man macht, wenn man eine webseite anklickt, wo fotos drauf sind, die urheberrechtlich geschützt sind. die lädt man sich ja auf den computer und macht sich theoretisch strafbar. schaut euch doch die ganze abmahnindustrie an. die werden sicherlich kapital schlagen wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um mal eben auf den Vergleich von Megavideo und YouTube einzugehen:

Megavideo verdient in jedem Falle an deren Content Geld. Das ist bei Youtube so nicht der Fall. Wenn bei Youtube Werbung in den Videos eingeblendet wird, geht das vom Nutzer aus. Dieser muss einen Antrag stellen und dann wird das Video von Youtube erst einmal überprüft. Es gibt natürlich auch den Sonderfall, dass Youtube selber Content einstellt, aber das ist immernoch die Ausnahme.
 
das heisst wenn man urheberrechtlich geschütztes material ohne wirtschaflichen vorteil verbreitet, dann sei es erlaubt!?

leute seit doch bitte nicht so naiv. youtube ist ein teil dieser industrie. einer von denen darf sich "fehler" erlauben, wobei jeder amateurforenbesitzer auf jede kleinigkeit auf seiner webseite achten muss, damit er sich nicht strafbar macht. kenne viele die wegen lapalien abgemahnt wurden. und den straftatbestand des streamen kann keiner abbestreiten. letzendlich macht man sich theoretisch strafbar, wenn man sich copyright medien streamt, was ja nach deutscher rechtsprechung donwloaden ist.
 
Diese Videos werden wohl geduldet, schliesslich kann die Content Industrie nach belieben bei Youtube löschen.
Das hat Megaupload mit seinem Musikvideo gezeigt welches ohne rechtliche Grundlage von der Contentindustrie gelöscht wurde.
 
@amiga600 um deine Frage zu beantworten, mit meinem Laien Wissen:

Bei der Frage hilft uns § 53 weiter. Hier steht:
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Hier ist nun die Frage: Was ist eine offensichtlich rechtswidrig Vorlage? Inwieweit kann ein Internet-User das überhaupt beurteilen?

Ein User welche eine Seite besucht und dabei ein Bild in den Cache lädt bei dem das Urheberrecht verletzt wurde, hat sicherlich nichts zu befürchten. Ihm ist eine Beurteilung der Quelle nicht zuzumuten.

Bei einer Seite wie Kino.to könnte ein Richter sicherlich anders entscheiden. Doch die Formulierung im Gestz ist schwammig.
Eine Analogie vom Kino.to-Fall auf Youtube,etc. ist weit hergeholt.
 
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

das heist man darf sich keine privaten kopien von medien machen, die öffentlich zugänglich sind. und somit dürfte das streamen selbst von legalen inhalten auf youtube
strafbar sein, da nach deutscher rechtssprechung streamen mit downloaden vergleichbar ist. es geht mir um diesen aspekt. nämlich, dass man nicht explizit etwas downloaden muss, sondern schon das ansehen strafbar ist. ich möchte das mal mit einem netten beispiel erklären. es ist so als würde man für das gucken eines fussballspiels von ausserhalb des stadions verklagt werden, da dem fussballclub einnahmen entgangen sind durch das gratisgucken vom balkon seines hauses. dass der fussbalgucker schwarzseher im stadion sanktionieren kann, ist jedem klar, aber jetzt will man seine rechte auf weitere "felder" erstrecken. das mal als einfaches beispiel zu den entwicklungen, die schleichend auf uns zukommen.

leute, macht euch auf etwas gefasst, die content industrie wird mit ihrer lobby uns un die mangel nehmen!
 
Zuletzt bearbeitet:
offensichtlich rechtswidrig [...] öffentlich zugänglich gemachte Vorlage.
Gesetze richtig lesen und nicht Worte verschlucken, das rechtswidrig macht einen gewaltigen unterschied ;)
 
oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

das tue ich. zwar ist das lesen eine notwendige aber keine hinreichende bedingung, wie man in deinem fall sieht. denn eine sache gehört auch dazu - nämlich verstehen.

mit "oder" wird ein neuer tatbestand eingeführt, der unabhängig zum vorherigen tatbestand steht, ansonsten würde ein "und" stehen. auf solche feinheiten sollte man in rechtsnormen schon achten.
 
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