Klage fallengelassen und jetzt kommt eine Unterlassungsverpflichtungserklärung

Ruben

Cadet 4th Year
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Juni 2003
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108
Halli Hallo,

hab ne Anzeige bekommen wegen Urheberrechtsverletztung und verbreitung von pornographischen Material. Hab ne Aussage gemacht, 4 Wochen später kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft ----> Klage fallengelassen.
Heute kam ein Brief mit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung + 250€ (netto) möchten sie haben.

Was soll das? Kann mir wer helfen bzw. mir Links geben?
Ich kann auch den Brief einscannen, wenn es hilft.

Lieben Gruß
Ruben
 
zahlen .. oder wenn du den eindruck hast es ist nicht gerechtfertigt .. zu einem anwalt deines vertrauens gehen ..
 
Ich werd eine modifiziere UE (ohne Zahlung) per Einschreiben mit Rückschein ihnen zusenden.
Dann mal sehen........ich dachte mit der Klageabweisung hätte es sich erledigt.
 
Die Klage wird bestimmt unter der Vorraussetzung abgewiesen,das du die 250€ bezahlst.
Da muss es einen Abschnitt geben indem das sogar drinne steht.
Sowieso,würde ich diesen Brief meinem Anwalt geben.Das der ihn sich mal anschaut und seine Meinung dazu gibt.Denn die Meinung eines Anwaltes zählt mehr wie die eines Forumbaslers (in diesem Fall).
 
@Teedy-the-Cook, aber dann bitte einen Anwalt der darauf spezialisiert ist, und auch Erfahrung hat.


@Ruben, das die Anklage vom Staatsanwalt fallengelassen wurde heißt, dass Du aus dem Strafrechtlichen Teil raus bist.
Ich schätze, dass die Unterlassungserklärung von irgendeinem Anwalt kommt der sich auf "Internet Abmahnungen" spezialisiert hat.


Unterm Strich heißt das also, dass Du von der strafrechtlichen Seite nicht mehr belangt wirst (wegen Geringfügigkeit oder so ähnlich). Aber das Dich dann irgendjemand (Abmahnanwalt) Zivilrechtlich verklagt kann trotzdem passieren.

Ob dieser Abmahnanwalt Dich dann tatsächlich vor Gericht schleppt ist eine andere Geschichte. Soviel ich weiß möchten die das vermeiden, weil sie dann Ihre Methoden aufdecken müssten und diese sind auch nicht 100%ig legal. Aber das ist auch wiederrum davon abhängig, wie sie Dich erwischt haben.


Du kannst also die 250€ bezahlen und hast dann Ruhe. Oder Du ignorierst das und riskierst das der Dich vor Gericht zieht. Aber wenn Du vor Gericht musst, dann wird das erst richtig teuer.


Bevor Du nun irgendwas unternimmst und auf einen "Forumbaslers" hörst, empfehle ich Dir zu einen Erfahrenen Anwalt zu gehen der auf das Internet-Recht spezialisiert ist.
 
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hmm....ich wollt jetzt ne modifiziere UE denen zurückschicken, ohne deren Aufwand für ihre Kosten (250€) zu übernehmen. vom Anwalt hab ich keine Ahnung und auch kein Geld....shit

Richtig teuer wirds doch erst, wenn cih vor gericht komme und dann als schuldig gesprochen werde, oder auch ohne Schuldspruch?
 
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