Klarmobil Regelungen außerhalb der AGB

Budda 2ndGIG

Cadet 4th Year
Registriert
Jan. 2007
Beiträge
68
Hallo Zusammen,

hoffe ich bin hier richtig.
Ich habe eine grundsätzliche Frage und finde auf Anhieb nichts entsprechendes im internet (vll. weil ich grad ziemlich genervt bin).
Sind hausinterne Regelungen (hier bei Klarmobil) rechtens, wenn sie nicht in den AGB stehen?
Konkret geht es um folgendes:
Ich habe die Tarifoption Internet Flat 5000 seit Dez. 2012 und habe diese am 19.02.2013 entfernt (eigentlicher Vertrag bleibt bestehen), da ich erst wieder im April die Option benötige. Nun habe ich heute eine Rechnung für eben jene Tarifoption erhalten.
Und siehe da, diese Option ist tatsälich noch aktiv.
Der "Service"-Mitarbeiter hat mir im Chat mitgeteilt, dass eine 14 tägig Kündigungsfrist zum Monatsende für Tarifoptionen besteht. Dies war mir neu, weshalb ich wissen wollte wo dies steht.
Antwort: "es gibt keinen Paragraphen. Das ist eine Hausinterne Regelung"

Und tatsächlich, in den AGB steht nirgends etwas zu den Tarifoptionen. Und auch beim Buchen der Tarifoptionen steht kein entsprechender Vermerk.
Meine Auffassung war bisher, das man Tarifoptionen jederzeit kündigen kann. Der Vertrag selbst bleibt davon unberührt und hier gibt es tatsächlich eine 14 Tägige Kündigungsfrist.
Kann das rechtens sein?

Wäre schön, wenn ihr mir dazu Feedback geben könntet.

Danke und Gruß
 
Kurz und knapp, es gilt das was in den AGB steht, sofern diese nicht gegen geltende gesetzliche Regelungen verstoßen.
In deinen AGB sollte definitiv ein Passus stehen, der sich mit der Kündigung der Tarifoptionen beschäftigt.

Ich habe mal eben nachgeschaut, du bist Postpaid Kunde nehme ich an oder?

Für dich dürfte Punkt 3.1.4 zutreffen. Dort wird zwar nicht von Optionen gesprochen, aber von Vertrag. Ich bin kein Jurist, würde aber denken, dass eine monatlich kündbare Option letztlich auch ein Vertrag ist. Somit ist sehr wohl die 14 tägige Kündigungsfrist in den AGB geregelt und es handelt sich nicht um eine "hausinterne Regelung".

Klarmobil schrieb:
3. Vertragsdauer
3.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen
wird, gilt Folgendes:
3.1.1 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart wurde, verlängern sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn das
Vertragsverhältnis nicht spätestens 3 Monate vor
Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
3.1.2 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten vereinbart
wurde, verlängern sich um jeweils weitere 12 Monate,
wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt
wird.
3.1.3 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten vereinbart wurde,
verlängern sich um jeweils weitere 3 Monate, wenn
das Vertragsverhältnis nicht spätestens 1 Monat vor
Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
3.1.4 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat vereinbart wurde, verlängern
sich um jeweils 1 weiteren Monat, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der
jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird
3.1.5 Vertragsverhältnisse, für die keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, können jederzeit ohne
Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Vertrag
endet dann mit der letzten Abrechnung der vom
Kunden in Anspruch genommenen Leistung.
3.2 Die Kündigung hat schriftlich (auch per Fax und
per EMail) zu erfolgen. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs
der Kündigungserklärung bei klarmobil.
Quelle
 
Wenn du auf der Klarmobil-Seite zum "Surf-Spar-Tarif" unter Tarifdetails auf "Mehr Tarifinfos" klickst, wirst du klein gedruckt Folgendes lesen:

Tarif-Optionen und Upgrades ... sind jederzeit 14 Tage zum Monatsende kündbar.
Zu diesen Upgrades zählt auch die Internet-Flat 5000. Wenn dies schon auf der Website steht, kann es so hausintern bzw. für den Kunden überraschend kaum sein.
 
Wolkenheim schrieb:
Wenn du auf der Klarmobil-Seite zum "Surf-Spar-Tarif" unter Tarifdetails auf "Mehr Tarifinfos" klickst, wirst du klein gedruckt Folgendes lesen:

Zu diesen Upgrades zählt auch die Internet-Flat 5000. Wenn dies schon auf der Website steht, kann es so hausintern bzw. für den Kunden überraschend kaum sein.

Klar den Seitenhieb hab ich verdient...
Ich bin jedoch trotzdem überrascht, weil ich einfach keinerlei Bestätigung von Klarmobil erhalten habe, obwohl dies hätte der Fall sein müssen, laut Information nach meinem 2. Versuch der Kündigung.
Und ich sehen Punkt 3.1.4 ebenso.

Vielen Dank an euch beiden.
 
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