Kleine Defekte am Polsterbett, Hersteller verweigert Austausch der defekten Teile

Freeak

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Hallo und Guten Abend Liebe Leute,

meine Freundin und ich haben ein kleines Problem, und zwar haben wir ein Polsterbett welches wir beim AH Möbelkontor gekauft haben. Nun ist es so das trotz normaler nutzung des Bettes, (Schlafen und was man halt so im Bett macht:D), sich alle 4 Stahlfüße verbogen haben. Das Kaufdatum war der 01.10.2013.

Ganz schlimm ist es hinten am Kopfteil, aber auch am Fußende sind leichte Bögen vom sich verbiegen zu erkennen. Zudem hat sich das linke Zierrohr auch komplett gelöst und hängt nun lose am Bett und ist nur noch unten Angeschraubt.

Nun habe ich schon vor geraumer Zeit eine Mail an den Verkäufer Geschrieben mit der bitte die Teile Auszutauschen. Nach Rücksprache, wohl mit deren Zulieferer, wäre aber: Zitat: "wird das Polsterbett laufend hin- und her geschoben,

da es auf dem glatten Boden rutscht. Es sieht nach Überbeanspruchung aus. Bei normalem Gebrauch

verbiegen sich diese Füße nicht. "

Tja, aber dem ist nicht so, und meine Freundin und ich nutzen das Bett wirklich nur ganz Nomal, wie oben schon Beschrieben. Schlafen und ab und zu eben etwas :sex:, Das war es, und die meinen allen ernstes das es eine "Überbeanspruchung" sei.

Und ein weiteres Zitat:"Die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 6 Monaten ist längst abgelaufen."

Selbst wenn dem so ist, das mit dem Kopfteil ist definitiv ein versteckter Mangel, denn die Rückwand ist mit Stoff bespannt und daher lies sich der feste sitz der Schrauben im Kopfteil für die Zierrohre nicht Prüfen als das Bett geliefert wurde. Ergo ein versteckter Mangel, oder sehe ich das falsch?

Ich habe nun nochmal eine Mail verfasst und darum gebeten den Sachverhalt nochmal zu prüfen. Bisher steht eine Rückantwort noch aus, was daran liegt das ich die Mail erst heute Abend Geschrieben habe. Was können meine Freundin und ich machen um zu unserem Recht zu kommen? Denn was ist wenn man einen Austausch erneut Ablehnt?

Das ist im Übrigen das Bett, nur das wir es in Blau haben, ansonsten ist es haargenau gleich.
http://shop.saale-moebel.de/shop/images/product_images/popup_images/Polsterbett-Liberty_82-1.jpg

Sollten noch Fragen offen sein, könnt ihr gerne fragen.:)
 
Freeak schrieb:
Und ein weiteres Zitat:"Die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 6 Monaten ist längst abgelaufen."

Gut, du hast noch bis zum 01.10.2015 Gewährleistung, wie dir wohl bewusst ist. Das Problem ist nur, dass der Hinweis auf die 6 Monate genau die Rechtslage beschreibt, in dem du nämlich jetzt nachweisen musst, dass der Mangel bereits vor Ablauf der 6-monatigen Beweislastumkehr bestand, d.h. die Sache schon von Anfang an mangelhaft war.

Die 6-monatige Beweislastumkehr besagt, dass wenn ein Sachmangel in den ersten 6 Monaten ab Kauf auftritt, der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache vor Kauf mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er nacherfüllen. Nach diesen 6 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht.

Ergo ein versteckter Mangel, oder sehe ich das falsch?
Kann schon sein, aber du musst einen glaubhaften Beweis ggü dem Verkäufer erbringen. Wie du diesen Beweis erbringen willst, ist im Gesetz nicht definiert. Aber es läuft meistens darauf hinaus, wenn der Verkäufer sich mit Bildern nicht zufrieden gibt und auch damit argumentiert, dass besagter Zustand auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist, dass du dann dein Recht nur noch über ein Gutachten eines Sachverständigen erhältst. Und dann stellt sich halt die Frage bezüglich Kosten- und Nutzenaufwand.

Vielleicht kommst du weiter, in dem du an die Kulanz des Möbelhauses appellierst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben, die entscheidende Sache bei der Gewährleistung ist, dass die Sache zum Zeitpunkt des Kaufes mangelfrei ist und auch wenn es eine Fehlkontruktion sein sollte die euere Beanspruchung nicht aushält, egal wie normal diese sein mag, so wird diese nicht von der Gewährleistung abgedeckt, da würde allenfalls eine Garantie greifen, denn da garantieren die Hersteller eben normalerweise, dass ihre Ware bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auch während des Garantiezeitraumes in Ordnung bleibt.

Die Gewährleistung bezieht sich aber nur auf den Kaufzeitpunkt und damit eben auch verdeckte Mängel erfasst werden, wird bei jedem Mangel der innerhalb von 6 Monaten auftritt, pauschal erst einmal unterstellt das er oder seine Ursache schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden waren, da muss der Verkäufer dann ggf. das Gegenteil beweisen. Da sich die Füße aber erst später vorbogen haben bzw. ihr das erst später reklamiert habt, müsstet ihr jetzt den Beweis antreten, dass die Ursache dafür in einem Mangel lag, der schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.
 
Natürlich kann man einen Gutachter beauftragen und versuchen zu belegen, dass die Ursache des Mangels schon beim Kaufzeitpunkt vorhanden war, z.B. aufgrund einer Fehlkontruktion. Das ist aber mit Kosten verbunden und ob sich das lohnt, steht halt auf einem anderen Blatt.
 
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