Kleines eBay Problem - keine Ware erhalten

Fred Fredburger

Rear Admiral
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So nach 10 Jahren eBay habe ich mal mein erstes größeres Problemchen, habe mir vor fast genau 2 Monaten ein C905 für 92€ ersteigert. Versandart war als Päckchen für 6.90€ angegeben allerdings habe ich das mit dem Verkäufer geklärt das er es als Paket versendet.
So nun kam nach 2 Wochen nach dem Kauf nichts an, dann hab ich den VK mal angerufen und er meinte er hätte vergessen meine PLZ aufs Paket zu schreiben und es kam zu ihm zurück. Nun gut komisch aber kann passieren.
Da weiterhin nichts passiert habe ich ihn desöfteren angerufen aber er ging nun nicht mehr ans Telefon und auf SMS hat er auch nicht geantwortet.
So dann habe ich ihm eine Mahnung geschrieben per Einschreiben und auch noch eine zweit und nun kam heute die erste zurück, er hat sie nicht bei der Post abgeholt.
Gilt das nun Trotzdem als Mahnung oder nicht?
 
Hallo,

ich würde einfach mal an den ebay Support schreiben, vlt bekommst du ja nen teil des Geldes von ebay erstattet.
Ein Versuch ist es Wert, aber ich glaube das Geld ist weg :/

snooper
 
So ein ähnlichen fall hatte ich auch schonmal. Mein Tip ab zum anwalt damit.
Dürfte kein Problem sein. Mein Verkäufer hatte sogar falsche adresse usw angegeben und mein anwalt hat alles ohne Probleme herrausbekommen. Ca 2 Monate später hatte ich mein Geld zurück. Bei mir waren es genau 99€. Nicht das du denkst das der Anwalt für 90€ nix macht. Der holt sich schon sein Anteil aber nicht von dir *G*
 
Geh zur Polizei, erstatte Anzeige wegen Betruges,

du hast seine Ebay-Daten, seine Adresse und seine Telefonnummer. Wenn du das alles dort angibst, wird man Kontakt mit ihm aufnehmen.

Übrigens, nur weil die PLZ fehlt geht das Paket nicht automatisch zurück, falls Ort und Straße draufstehen.
 
Bevor du einen Anwalt einschaltest, würde ich Anzeige erstatten, das ist kostenlos, dauert vielleicht 30 Minuten und reicht vielleicht schon damit er das Paket schickt oder das Geld überweist.
 
Also ich mußte mein Anwalt nicht zahlen auch vorher nix. Er hat mir nur gesagt denke mal wird er bei dir auch. Falls er nix erreichen kan usw bleibe ich auf den kosten sitzen. Aber die chance war bei mir schon niedrig und das es so bei dir sein wird ist unmöglich.
Kannst auch zur Polizei.
 
Naja, wenn bei dem Gegenüber was zu holen ist, geht das vielleicht, wenn der Anwalt ihm die Rechnung schickt und er bezahlt.
Wenn dem nicht so ist gilt oft: Wer die Musik bestellt, zahlt sie auch.

Bevor es soweit kommt, würde ich es zunächst eher preiswerter probieren.
 
Fred Fredburger schrieb:
Ja langsam reichts mir halt und so ungeschoren möchte ich den VK auch davon kommen lassen.
ROFL....

entschuldige. aber da ist dir wohl das "nicht" abhanden gekommen.

aber zum thema. mach erstmal ne anzeige. evtl. kommst du so schneller an dein geld. falls es sich immer noch verzögert, dann geh zum anwalt. im voraus zahlen musst du vermutlich nicht.
 
Setz ihm doch einfach noch eine Frist und erklär ihm, dass du Anzeige erstatten wirst.
 
Ich würde ihm einfach nochmal ne Mail schreiben und mit dem Anwalt drohen. Mails wird er lesen ;)

Sowas wie... "Da Sie auf meine Anrufe nicht mehr reagieren und meine Briefe nicht entgegen nehmen sehe ich mich gezwungen andere Maßnahmen zu ergreifen. Ich setzt ihnen hiermit Frist bis xxxxx mir das Handy zu schicken. Sollte dies nicht geschehen werde ich Anzeige erstatten und die Sache meinem Anwalt übergeben. MfG"

Sowas in der Art sollte eigentlich ausreichen um ihn ein bisschen anzutreiben :p




cya
cr@zy
 
Nö er reagiert auf kein emails, ich habe die auch direkt durch eBay geschrieben damit es nicht heißt sein Postfach oder sonstwas. Der stellt sich stur. Und einen Festnetz besitzt der werte Herr auch nicht.

Naja ich habe ihm ja 2 Briefe geschickt mit der Aufforderung aber die nimmt er nicht an. Und heute kamm meine erste schriftliche Mahnung zurück.
 
Inhalt und Zustellung beweisbar mit Einwurfeinschreiben versenden, wenn die Adresse zu 100% stimmt. Erst durch die Mahnung ist der Käufer im Verzug und Anwaltskosten können als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Prozessrisiko ist wg. mangelnder Kenntnis der Verhältnisse des Käufers trotzdem riskant.
 

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