kleines Gewerbe nötig?

illo47

Lt. Commander
🎅Rätsel-Elite ’25
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Mai 2011
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1.170
Hallo Leute,

meine Freundin und ich verkaufen zur Zeit in der Freizeit selbst gebaute Produkte (Lampen Vorrichtungen). Wir sind beide normale Angestellte und das wird auch so bleiben.
Wir haben mittlerweile so 2-3 Stk. bei Plattformen wie eBay verkauft. Ich denke das sollte erstmal kein Problem darstellen. Wir überlegen uns jetzt aber das ganze ein bisschen größer aufzuziehen und würden schon so 2-3 Stk. pro Monat herstellen und verkaufen. Pro Stück machen wir einen Umsatz von etwa 150€ vobei der Gewinn bei ca. 40-50€ liegt. Auf ein Jahr gerechnet wäre das dann ein Umsatz von max. 5400€.
Wie läuft das ganze rechtlich ab? Muss ich für solche Sachen schon ein Gewerbe oder irgendwas dergleichen?
Muss ich die Einnahmen in meiner (meiner Freundins) Steuererklärung angeben? Ist es in einem Szenario möglich sich die Mwst beim Einkauf bzw. beim Kauf von weiteren Maschinen zur Herstellung erstatten zu lassen?

Viele Grüße
 
Einfach Kleingewerbe anmelden, kostet doch nur eine kleine Anmeldung.
Somit bist du schonmal abgesichert
 
Ich habe auch ein Kleingewerbe (das ich aber wieder abmelden werde). Das Finanzamt und das Gewerbeamt sagt: Jede Gewinnabsicht benötigt zwingend eine Gewerbeanmeldung. Ob du dann über die Freigrenze kommst oder nicht, ist erstmal unwichtig.

Das Finanzamt wird sich dann bei dir melden und will dann einen Fragebogen beantwortet haben etc.

Also, Anmelden und sicher sein. In Essen hat mich die Anmeldung 30 EUR gekostet.
 
Ich habe vor niemandem Angst und lege mich, auch als Privatperson, ohne zu Zögern mit Konzernen, Regierungen und Behörden an.

Außer Steuerbehörden. Die haben keinerlei Respekt vor menschlichem Leben und sind weniger nachgiebig als Drogenkartelle.

Bei einer solchen Anzahl auf eBay würde ich persönlich also stets eine unternehmerische Absicherung treffen, damit zumindest das Finanzamt befriedigt ist, beispielsweise also einen Steuerberater für die private und gewerbliche Steuer beauftragen, was sich ab und an sowieso lohnen könnte. Ob ich dann trotzdem in anderen Rechtsgebieten Schmu treiben wöllte könnte ich mir dann ja überlegen - wobei ich von so etwas nur abraten kann, irgendwann fällt das immer auf die Füße.
 
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Gewerbe ist im Sinne vom HGB §1
    • planmäßige, auf Dauer angelegte
    • in der Absicht der Gewinnerzielung vorgenommene
    • selbständige
    • erlaubte
    • nicht freiberuflich ausgübte

Da das zutrifft musst du Kleingewerbe anmelden.
 
Okay, vielen Dank für eure Meinungen. Wenn ich jetzt ein Kleingewerbe anmelde, wie muss ich das ganze dann versteuern? Muss ich einfach meinen Gewinn sozusagen in meine private Steuererklärung mit aufnehmen als Nebeneinkünfte?
 
Du musst für das Gewerbe eine gesonderte Einnahmen-/Ausgabenrechnung (Erlöse-Aufwendungen für die Lampenproduktion) erstellen und mittels Elster an das Finanzamt übermitteln. Gibt dafür ein extra Formular.
 
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