Kleinunternehmerregelung – sinnvoll oder nicht?

H

Hellblau

Gast
Liebe Gemeinschaft,

vor fünf Jahren habe ich mich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden müssen: Inzwischen bin ich nur noch nebenbei freiberuflich tätig und stehe wohl wieder vor der Wahl.

Situation: 2020 hatte ich auf freiberuflicher Basis keinerlei Umsätze erzielt, dafür aber durchaus Rechnungen (Smartphone, Software …) erhalten, mit welchen ich mir nun die von mir bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder holen werde. 2021 werde ich mindestens 1.000€ als Freiberufler umsetzen – können aber durchaus auch 4.000€ werden. Meine Kunden sind allerdings größtenteils kleinere Unternehmen, Verbände etc.: Nicht immer profitieren diese vom Vorsteuerabzug.

Was soll ich machen? Spare ich mit als Kleinunternehmer den Steuerberater?

Vielen Dank im Voraus
 
Was ist denn dein Ziel?


Hellblau schrieb:
2020 hatte ich auf freiberuflicher Basis keinerlei Umsätze erzielt, dafür aber durchaus Rechnungen (Smartphone, Software …) erhalten
Ist dein Ziel Günstig Produkte zu beziehen in dem du dir die Vorsteuer wiederholst? Oder willst du langsam deine freiberufliche Tätigkeit aufbauen?

Hellblau schrieb:
2021 werde ich mindestens 1.000€ als Freiberufler umsetzen – können aber durchaus auch 4.000€ werden. Meine Kunden sind allerdings größtenteils kleinere Unternehmen, Verbände etc.: Nicht immer profitieren diese vom Vorsteuerabzug.
Den Firmen ist idR die Vorsteuer egal. Gerechnet wird Netto.
Wenn du Kleinunternehmer bist und deine Leistung kostet hinten raus 200,- € wird das mit dem Netto-Wert des Mitbewerbers verglichen. Bei gleichem Preis entscheidet das Gefühl. Warum sollte ich den Mitbewerber nehmen, der mich netto 400,-€ kostet, nur weil ich mehr Vorsteuerabzug habe?

Hellblau schrieb:
Spare ich mit als Kleinunternehmer den Steuerberater?
Sorry was(Also wirklich, ich verstehe inhaltlich nicht die Frage)? Du kannst auch deine Sachen selber machen und abgeben, natürlich, die Frage ist eher kann dir ein StB weiterhelfen bzw. möchtest du Hilfe haben. Falls du mal Schwierigkeiten hast, kannst du dann ja einen Profi fragen. Aber diese entscheidung muss jeder selbst treffen.
 
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Reaktionen: Hellblau
Ich bin 4/5 meiner Zeit in einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung. Deshalb. In den 5/5 ist durchaus das Ziel, über 1.000€ im Jahr zu verdienen.
 
Hellblau schrieb:
In den 5/5 ist durchaus das Ziel, über 1.000€ im Jahr zu verdienen.
Schön, ändert aber nichts an der meiner Aussage und am Status Quo. Vom Umsatz kann man schlecht auf eine Optionsmöglichkeit abstellen. Du kennst die jewiligen Vor und Nachteile. Ein StB wird dir da nichts anderes sagen. "Vorteil" beim Kleinunternehmer du musst nicht ständig USt- Voranmeldungen machen und "einfach" arbeiten. Mancheiner findet das entspannter.
 
Bei meinem Umsatz mache ich das mit der Umsatzsteuer ohnehin nur einmal im Jahr …
 
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