Konkurrenz will mich beim Gewerbeamt anzeigen

thompson004

Admiral
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Apr. 2011
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Hallo!

Ich betreibe schon seit längerem ein Gewerbe (PC - Reparaturen) mit Kleingewerberegelung (kein Firmenbucheintrag) in Österreich.
Ich inseriere sowohl online auf diversen Seiten und biete dort meine Hilfe an, und hänge auch ab und zu einen Flyer im Supermarkt in der Nähe auf.
Sowohl bei den Online - Anzeigen als auch auf dem Flyer ist nur mein Vorname und meine Kontaktdaten (Handy und E - Mail) enthalten.
Jetzt ruft mich heute so eine Firma an, die anscheinend sauer ist, weil ich ihnen ihr Geschäft versaue mit meiner Anzeige (sie ist recht gut gestaltet).
Die Lustigen haben mir damit gedroht, mich beim Gewerbeamt zu melden, weil ich ANGEBLICH bei einem Gewerbe für die Anzeige den gesamten Namen als auch den Gewerbestandort angeben müsste.

Stimmt das?
Das ganze Spielt sich in Österreich (Wien) ab.
 
Ich kenne mich leider mit der österreichischen Gewerbeordnung nicht aus, andererseits unterscheidet sich österreichisches Recht meist nicht von deutschem Recht.

Demzufolge vermute ich mal, dass es kein Verstoß gegen die Gewerbeordnung darstellen dürfte, wenn Du in Anzeigen keinen vollständigen Firmenname angibst. Ich denke da mal nur an die Anzeigen von großen Firmen, in denen beispielsweise nur mit dem Produktnamen geworben wird und auch nicht explizit Firmennamen und Anschriften erscheinen.

Vor mir liegt da gerade eine ganzseitge Anzeige des Fernsehsenders Pro 7 in einer Illustrierten ; da wird auf die neue Serie Empire hingewiesen; auf Pro 7 weist dabei nur ein kleines grafische Abbild der "7", also des Markenzeichens von Pro 7, hin; kein Firmenname, keine Anschrift etc.

Derartige Anzeigen wären ja dann in Österreich auch alle illegal.

Aber am besten rufst Du mal in Wien beim Justitiar des Gewerbeamtes an; dort bekommst Du bestimmt verlässliche Auskünfte.
 
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Vielen Dank für die Antwort.
Es hat sich herausgestellt, dass eine Klausel a la "Gewerbeort und vollständer Name müssen angegeben werden" eine individuelle Regelung ist, die der Verwalter der Inseratsplattform (In diesem Fall der Filialleiter bzw. vielleicht ein höhergestellter Verantwortlicher des Supermarktes) aufstellen kann.

Das Gewerbeamt hat mit dieser Regelung nichts zu tun, alleine schon deshalb, weil sich dieses natürlich nicht um die Inserate der Gewerbetreibenden kümmert / kümmern muss.

Ich habe diese Information sowohl beim Supermarkt als auch beim Gewerbeamt bekommen - danke also für die zusätzliche Bestätigung!

Da wird die Konkurrenz wohl mit Konkurrenz umzugehen lernen müssen.
 
Genau so ist das - Konkurrenz belebt das Geschäft !
 
Dann kannst Du ja nur beim Filialleiter des Supermarktes angezeigt werden, viel mehr als den Zettel entfernen wird der nicht machen und mehr als ein Hausverbot auszusprechen kann er gar nicht tun, aber Dich als Kunden wird er wohl auch nicht wegen Deines Konkurrenten verlieren wollen.
 
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