Hallo.
Wenn eine Firma an anderen Firmen beteiligt ist oder sogar zu 100% gesellschafter ist, dann müssen diese ja einen Konzernabschluss oder Gesamtabschluss durchführen. Bei einer Beteiligung von 100% ist es ja einfach es wird eine vollkonsolidierung durchgeführt also es werden beide bilanzen und ergbenisrechnungen zusammengelegt und nur die leistungsbeziehungen wieder rausgerechnet. Bei AE wird ja die Eigenkapitalmethode angewendet.
Wie genau ist es den bei folgender konstellation? WIe genau ist der unterste Betrieb D zu konsolidieren voll weil 55% vorliegen oder nur AE weil insgesamt 40% beherrschender Einfluss gegeben sind? Von der logik würde ich sagen es sind nur 40% gegeben.

Wenn eine Firma an anderen Firmen beteiligt ist oder sogar zu 100% gesellschafter ist, dann müssen diese ja einen Konzernabschluss oder Gesamtabschluss durchführen. Bei einer Beteiligung von 100% ist es ja einfach es wird eine vollkonsolidierung durchgeführt also es werden beide bilanzen und ergbenisrechnungen zusammengelegt und nur die leistungsbeziehungen wieder rausgerechnet. Bei AE wird ja die Eigenkapitalmethode angewendet.
Wie genau ist es den bei folgender konstellation? WIe genau ist der unterste Betrieb D zu konsolidieren voll weil 55% vorliegen oder nur AE weil insgesamt 40% beherrschender Einfluss gegeben sind? Von der logik würde ich sagen es sind nur 40% gegeben.
