kopieren. Was ist erlaubt? scannen und Wasserdicht?

Lindy

Lt. Junior Grade
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Juni 2009
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433
Das man Fahrzeugpapiere, Führerscheine, Geldscheine nicht kopieren darf ist klar und alles mit Urheberrechten/Persönlichkeitrechten, (c), darf man zwar kopieren aber nicht veröffentlichen (nur für den privaten Gebrauch).
Was fällt noch darunter?
Wie sieht es mit allem scanns aus. Briefwechsel mit Behörden. Rechnungen. Verträgen u.s.w?
Gelten diese wenn benötigt wie Originale?
 
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Das kommt drauf an, was du damit vor hast. Wenn du eine Rechnung für eine Reklamation brauchst, dann genügt idR eine einfache Kopie. Bei Zeugnissen - bspw. für eine Bewerbung an einer Uni - brauchts ggf. eine beglaubigte Kopie.
 
Das mit den Zeugnissen ist klar wie mit allen Urkunden. Was genaues habe ich nicht vor. Es ist eher eine grundsätzliche "Allgemeine " Frage. Wie Bescheide vom Amt u.s.w. Briefwechsel aller Art. Wenn ichs scanne in Farbe und anschliessend ausdrucke ist es optisch nicht mehr von Original zu unterscheiden, zumindest auf den ersten Blick nicht.
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Nachdem das ich gegoogelt habe. Elektronisches archivieren: So muss alles mit Urkunde, Siegel (Notariele), alles was mit Steuern( Besondere E.-Archivierung!) zutuen hat und mit Unterschriften versehen ist in original Aufbewart werden. (Aufbewarungzeiten können im Einzelfall unterschiedlich sein.) Ein sehr Umfangreiches Thema. Alles andere sollte im grünem Bereich sein!?
Oder?
 
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