Kopiergeschützte DVD und Linux Mint - Rechtsfrage

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Dominus

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Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage. Im Urheberrechtsgesetz steht ja man darf seine DVD kopieren. (Privatkopie) Aber man darf NICHT den Kopierschutz umgehen.
Jetzt hat mir ein Freund den Tipp gegeben meine DVD mit Hilfe von Linux Mint und dem vorinstalliertem "Brasero" (Brennprogramm) als .iso Datei zu speichern. Das gleiche habe ich unter Windows 7 mit CDBurnerXP versucht. Das hat nicht funktioniert.
Unter Linux Mint und Brasero geht das allerdings problemlos mit den "Bordmitteln". Ich bin jetzt verunsichert. Habe ich jetzt legal oder illegal gehandelt wenn ich meine DVD Sammlung mit Linux als .iso speichere? Mit Windows geht das nicht aber mit Linux problemlos.

Danke für die Anregungen, und schonmal ein schönes sonniges Wochenende :king:
 
Steht auf der DVD etwas von einem vorhandenen Kopierschutz? Wenn ja, dann ist es rein faktisch gesehen illegal. Aber ganz ehrlich: wen interessiert es, wenn ich meine legal gekauften DVDs rippe und nur lokal im Heimnetz speichere?
 
Brenne erst mal dieses Kopie und schaue ob sie läuft. Auslesen / Kopieren heißt nicht gleich funktionieren.

Und in allen anderen hast du Recht. Auch bei der Sache hast du illegal gehandelt, wenn es funktioniert, was es aber nicht tun wird.
 
Ich verstehe zwar nicht, wieso du Isos von deinen DVDs anfertigen möchtest (ich gehe jetzt mal von Filmen aus). Aber solange du nicht hingehst und sie verkaufst, sondern nur für dich selbst nutzt seh ich da kein Problem. Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand deswegen belangt wurde.
 
Hi,

Aber ganz ehrlich: wen interessiert es, wenn ich meine legal gekauften DVDs rippe und nur lokal im Heimnetz speichere?

Aber solange du nicht hingehst und sie verkaufst, sondern nur für dich selbst nutzt seh ich da kein Problem. Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand deswegen belangt wurde.

Das macht es in keiner Weise legal, den Kopierschutz zu umgehen!

VG,
Mad
 
Madman1209 schrieb:
Das macht es in keiner Weise legal, den Kopierschutz zu umgehen!
Hat ja auch keiner behauptet. Nur ist diese Gängelung einfach unsinnig und selbst, wenn ich 1000 meiner gekauften DVDs rippe und auf die NAS lege, juckt das niemanden.
 
die meisten dieser kopierschutzumgeher stellen ihre filme bewusst oder unbewusst für dritte zur freien verfügung und das ist strafbar...

was du mit deiner dvd sammlung machst, interessiert in deinen 4 wänden niemand. es kann aber gut sein, solltest du mal mit dem gesetz in konflikt geraten, dass bei einer hausdurchsuchung auch das (privatkopie) negative auswirkungen hat.

boykottiert doch jeden film, der ein kopierschutz hat, statt immer über den kopierschutz rumzujammern. das gemeckere wirkt langweilig...


bärenmarke.. in welchem gesetz steht das mit den 5 erlaubten kopien?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da kann ich Reglohln nur zustimmen, zumal ja auf dem Vertrieb von illegalen Kopien u.a. hohe Strafe sind. Sprich hier wäre schon eine gesetzliche Regelung vorhanden, die man im Missbrauchsfall einsetzen kann. Daher ist ein Kopierschutz schon eher recht frech...
BTW bei Liedern ist es doch erlaubt, dass man bis zu 5 Kopien (können auch nur 3 sein, genau hab ich es nicht mehr im Kopf) legal an seine Freunde weiterschenken darf. Aber wie mach ich eine Kopie um zu meinem Recht zu kommen, wenn doch ein Kopierschutz drauf ist? ;-)

Eine ziemlich verzwickte Angelegenheit.
 
Es ist nicht verzwickt. Es ist festgelegt, das ein umgehen von Kopierschutz illegal ist. Und wenn es einen auf den Sa.. geht, dann darf man sich keine Scheiben mit dick aufgedruckten Wort Kopierschutz eben nicht kaufen.
 
Wikipedia meint dazu: "...Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt. Gemäß § 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des § 15 UrhG ist die „Privatkopie“ aus § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Dieses Urteil ist allerdings sehr alt und bezieht sich nicht auf digitale Kopien..."

Allerdings halten die meisten Staatsanwaltschaften Ermittlungen erst dann für gerechtfertigt, wenn ersichtlich ist, dass Kopien über den Privatgebrauch hinaus genutzt werden, sprich verkauft werden.
Bei Durchsuchungen vorgefundene Datenträger mit Filmen werden in der Regel nur durchgesehen nach KiPo etc.
Der Aufwand wäre auch zuuu groß.
Fast bei jeder Durchsuchung kann man mittlerweile Musik und Filme finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, Kopierschutz mit Hard oder Software umgehen ist in D illegal.
Eine Sicherheitskopie für den rein privaten Gebrauch ist nicht illegal.
Brasero gilt als Software und meldet zb bei einer GTA-DVD, das es ohne Extra-Plugin keine Kopiergeschützen DVDs kopieren kann.

Ich glaube (kein Wissen), ist das erstellen einer Sicherheitskopie mittels dd die einzige Variante.
Anleitungen gebe ich hier keine raus, da man zu schnell in einer Grauzone landet, bzw. dann sogar im illegalen Bereich.

lg
fire

Edit: im Bekanntenkreis gab es mal Besuch von der Polizei wegen einer Vermisstenanzeige. Problem war, das der bekannte kurz vorm Umzug war und einen Karton voller CD-Spindeln offen rumstehen hatte. Das wurde ganz fix teuer, da ein Gewerbe nicht auszuschliessen war.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 95a (1) UrhG sagt zwar, dass der Kopierschutz
"ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen" werden darf.

§ 108b UrhG stellt dies allerdings nicht unter Strafe:
(1) Wer
1. (...) eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (...)
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt (...) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Meines Wissens sieht das im (nahen) Ausland etwas anders aus, so dass die Kopie z.B. legal (?) in Polen angefertigt werden (=Kopierschutz umgangen) und dann legal (?) in Deutschland genutzt werden kann. Aber das sind alles nur Vermutungen...
 
Zuletzt bearbeitet: (Auslandsabsatz, Rechtschreibung)
@DHundt: Damit bleibt es aber immernoch illegal und darf hier nicht Unterstützt werden.
 
firexs schrieb:
@DHundt: Damit bleibt es aber immernoch illegal und darf hier nicht Unterstützt werden.

Nö ist es nicht, steht doch im 108b drin, dass es für den eigenen privaten Gebrauch in Ordnung ist. So ist zumindest mein Verständnis von dem Artikel.
Illegal ist dann nur die Anfertigung von Kopien von Dritten, was ja niemand vor hat und wer es macht ist selbst Schuld, wenn er dafür belangt wird...


@chrigu
Bartmensch hat die entsprechende Passage gefunden. Ist nur die Frage wie sie angewendet wird.
 
Kurze Recherche ergab: Brasero muss -in Deutschland illegal- modifiziert werden, damit CSS umgangen wird. Die ISO wird dir, sofern du Brasero mit deutschem Urheberrecht vereinbar einsetzt, also keine Freude bereiten.
Welche Grenzen zu übertreten man im Privatbereich bereit ist, muss jeder für sich entscheiden. Hier bei CB wurden vor Jahren alle entsprechenden Tools im Download-Bereich entfernt und auch jeglicher Hilfestellung im Forum wird nicht Vorschub geleistet.
 
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