Kosten, Steuern etc. bei Haus-Übernahme

Domi83

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Hallo Leute, ich habe da ein recht großes Anliegen was schon seit Monaten in meinem Magen für Unruhe sorgt. Meine Eltern (Leibliche Mutter + Stief-Vater) haben sich vergangenes Jahr getrennt. Als Streitwert gibt es ein ganzes Haus was da noch existiert!

Dieses Haus hat bei der Bank noch eine offene Hypothek (richtig?) von 45.000 Euro, das Haus + Grundstück ist ungefähr 110.000 Euro Wert!

Im Moment lebe ich mit meinem Stief-Vater hier im Haus, weil meine Mutter ausgezogen ist, nachdem Dad hier und da gemeckert hat etc.

So, nun ist die Überlegung von meinem leiblichen Vater und meiner Mutter gewesen, dass ich vielleicht schaue das ich beide Haushälften (50% von Mutter und 50% von Stief-Vater) bekomme. Dann hätte ich alleine 100% vom gesamten Haus. Müsste also somit die restlichen 45.000 Euro ab bezahlen und stehe in der Haftung.

Jemand von der Bank meinte mal zu mir, dass ich mich steuerlich dabei schlau machen soll, da ich nur die Hälfte von meiner Mutter ohne Probleme übernehmen könnte, bei meinem Stief-Vater müsste ich wohl Steuern zahlen wenn ich seine Haus-Hälfte bekomme. Jetzt ist die Frage, an wen wendet man sich denn da mal am besten der mir das verraten kann, was da noch für Kosten kommen könnten wenn ich die 45.000 Euro Schulden übernehme?

Klar, Notar, Rechtsanwalt und so etwas fehlt in meiner Rechnung noch.. Das sind so die Dinge die jeder aus meiner Familie wusste. Aber der Part vom Finanzamt wäre mal interessant, mit denen möchte ich es mir nicht auch noch verscherzen :)

Hab ich sonst noch etwas vergessen in meinen Punkten? Ich hab zwar viele Dinge gehört an die ich denken sollte, aber das eine oder andere ist dann nach ein paar Tagen wieder weg.. Ich hoffe mal, man kann mir den einen oder anderen Tipp zukommen lassen :)

Mfg. Domi
 
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Jepp eine Frage wäre noch zu beantworten. Bedeutet Stiefvater, er ist mit deiner Mutter verheiratet? Oder hat er dich adoptiert?

Wenn das gilt fällt auch beim Erwerb von deinem Stiefvater keine Grunderwerbsteuer an.

§3 Nr 6 Grunderwerbsteuergesetz.


Schenkungssteuer sollte auch nicht anfallen. Freibeträge sind sehr hoch.
 
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Hat er doch^^
 
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Zunächst mal an einen guten Rechtsanwalt, der Erbschafts- und Schenkungsrecht beherrscht. Wenn dieser dann steuerrrechtliche Bedenken sieht, schickt der Dich zu einem guten Steuerberater. Im Idealfall ergibt sich am Ende ein Konstrukt, bei dem weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer anfallen müssen.

Kosten werden jedoch dennoch auf Dich zukommen.

Das Finanzamt als Auskunftsquelle würde ich übrigens getrost vergessen. Mit der angeblich bürgerfreundlichen Entscheidung vor einigen Jahren, daß Behörden auskunftspflichtig gegenüber dem Bürger sein, hat man dem Bürger ein kleines aber nicht unbedeutendes faules Ei in den Korb geschummelt. Ein weiterer Absatz dieser Regelung besagt nämlich, daß der Bürger wertabhängig (in dem Fall Wert des Hauses/Grundstücks) für jede verbindliche Auskunft zu zahlen habe. Doch selbst kostenpflichtige Auskünfte sind zwar "bindend" jedoch keineswegs rechtssicher, wie schon so mancher Bürger erleben durfte...und die Kosten immens.

Elioth
 
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Das erste was ich machen würde ist die Bank wechseln,weil wenn der von der Bank sagt du musst mal kucken da kanns sein da gibts was ,zeigt nur das er keine ahnung hat, ich hab mir selber eine wohnung vor einen halben jahr gekauft und war bei meinen Berater der mir mehr als nur geholfen hat war von der Spasskasse, Er wuste was z.b. Notar kostet,was du von Staat machen her kannst Wohnriester,KFW Förderung ,was Steuerlich ungefähr kommt , das richtet sich nach verschiedenen faktoren zum teil.Ein guter Bank berater kann dir z.b. eine art von Checkliste machen an der du dich richten kannst um dann bestimmte Ämter oder Behördengänge zu machen um auch in deinen fall zu sehen ob man deinen stiefvater umgehen kann wegen eintrag in den Büchern ,zugewinn wegen ehe oder so was bzw wie es überhaupt auschaut .

gruss
 
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@ Elioth

Das ist Quatsch, das ist ein relativ einfacher Fall, bei dem man nun wirklich keinen großartige Rechtsberatung braucht. Die einzige Frage ist nur ist er "echtes" Stiefkind, sprich sein Stiefvater ist mit seiner Mutter verheiratet oder nur "unechtes" sprich seine Mutter lebt mit seinem "Stiefvater" nur zusammen.

Falls echter Stiefvater

Keine Grunderwerbsteuer, keine Schenkungssteuer (wegen Freibeträgen), nur Notar und Grundbuch.

Kosten für beide so ca. 1,5% des angegeben Wertes im Vertrag. laufende Kosten. Die Resthypothek

Falls unechter Stiefvater, muss man dann genau rechnen.

Und by the why, ich bin Steuerberater.
 
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Marvin_X schrieb:
Jepp eine Frage wäre noch zu beantworten. Bedeutet Stiefvater, er ist mit deiner Mutter verheiratet? Oder hat er dich adoptiert?

Wenn das gilt fällt auch beim Erwerb von deinem Stiefvater keine Grunderwerbsteuer an.
Ahh.. So etwas hab ich nicht bedacht.. Also ich bin nicht adoptiert worden nach der Hochzeit meiner Eltern (Mutter + Stiefvater)!!

Was z.B. den Rechtsanwalt und Notar angeht, dass der auch auf mich zukommt ist mir klar. Hatte ich ja auch erwähnt im ersten Post (hoffe ich) :) Was für mich halt interessant wäre, wie das mit der Steuer aussieht. Denn das Finanzamt ist ja nun mal eine der mächtigsten Behörden in unserem Staat :)

Gruß, Domi
 
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Wie ich schon oben schrieb, Heirat reicht, ist alles steuerfrei.
 
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Marvin_X schrieb:
Wie ich schon oben schrieb, Heirat reicht, ist alles steuerfrei.
Ach so.. Ich hatte das so verstanden, wenn meine Eltern damals nur geheiratet haben, reicht das nicht aus.. Sondern er müsste mich adoptiert haben :) Dann ist das schon mal geklärt, glaube ich :D
 
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Ne klassisches entweder oder. Adoption oder Heirat der beiden reicht ;-)
 
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Auch nicht schlecht. Na ja, im Moment werde ich ihn noch ein wenig zappeln lassen und selbst muss ich ja auch noch ein wenig was abklären. z.B. ob die Bank das mit macht, dass mein Stiefvater und meine Mutter aus dem Vertrag raus kommen und ich dafür rein komme und den Rest bezahle.

So wie es damals bei meinem leiblichen Dad und meiner Mutter war, da wurde mein Vater ausgetragen aus dem Grundbuch und der Hypothek, und mein Stiefvater kam dafür rein. Das wäre der ideale Fall. Laut de Rechnungen und Unterlagen, müsste ich dann ungefähr 13 Jahre (glaube ich) á 330 Euro bezahlen, und hätte anschließend was eigenes :)

Ein Bekannter von mir meinte schon "günstiger kommst Du nicht an ein Eigenheim ran, außer vielleicht direkt eine Schenkung" und das wird mir ja nicht wirklich geschenkt, sondern ich zahle die restliche Hypothek ab.
 
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ob die bank dich als darlehensnehmer akzeptiert hängt hauptsächlich von deiner bonität ab. kannst du es dir leisten die nächsten 13 jahre immer deine raten zu zahlen? bleibt genug geld übrig für rücklagen und ein normales leben? hier hat jede bank eigene vorgaben und wenn nach abzug aller kosten ein bestimmter betrag unterschritten wird, der dir monatlich zur verfügung steht, wirds nix mit dem kredit bzw. der übernahme.

als sicherungsgeber (was du als hauseigentümer ja wärst) müsstest du auch dafür sorgen, dass die sicherheit (das haus) nicht verkommt, also renovierungskosten, reparaturen etc. dazu kommt dann noch der ganze versicherungskram wie feuer/wasser/sturm/hagelschäden, haftpflicht und ggf. rechtsschutz fürs haus und grundstück.

und die grundsteuer, wassergebühren, müllabfuhr und dergleichen. infos gibts bei der stadt/gemeinde.

denk auch dran, dass schenkungen innerhalb von 10 jahren rückgängig gemacht werden können, zb wenn deine eltern (bzw hier die mutter) bedürftig wird oder im erbfall. hier wäre ein kaufvertrag eine alternative, durch den natürlich weitere kosten entstehen. es kann auch sein, dass die schenkung des hauses bei gleichzeitiger übernahme der bestehenden hypothek (wer macht eigentlich heute noch hypotheken? normal läuft sowas seit jahrzehnten nur noch über grundschulden... naja) als kaufvertrag angesehen wird. aber das kann dir auch ein notar oder ggf. steuerberater erklären.

um die kosten für das haus irgendwie steuerlich absetzen zu können, musst du es ganz oder teilweise vermieten. wird es von dir selbst bewohnt, ists nix mit steuerlich absetzen. ich fragm ich immer, wie sich dieses märchen so lange hält. auch wohnungsbauprämie etc. gibts nicht mehr....

setz dich am besten mal mit nem notar zusammen und lass dir deinen speziellen fall genau erläutern und mal durchrechnen. ggf. wär ein anwalt auch nicht schlecht. und vielleicht kann man das ganze sogar als vorauszahlung deines zu erwartenden erbes ansehen.... aber das sind nur gedankenspiele :)
 
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Heretic Novalis schrieb:
und die grundsteuer, wassergebühren, müllabfuhr und dergleichen. infos gibts bei der stadt/gemeinde.


Diese Kosten sollten ja eigentlich bekannt sein, da das Haus ja schon den Eltern gehört.
 
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