Kühlschrank bestellt - Annahmeverweigerung kostenpflichtig?

supersotir

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hallo, ich habe einen einbau-Kühlschrank auf nullprozentshop bestellt und mir ist jetzt aufgefallen dass die Maße nicht stimmen. Habe mich da leider bei der Breite vertan.

Das Problem: Der Kühlschrank befindet sich schon in der AUslieferung, die Spedition hatte schon versucht mich telefonisch zu erreichen.

werden die mir die Versandkosten berechnen wenn ich die Annahme verweigere? Die Versandkosten wurden nicht berechnet da der Händler kostenlosen Versand anbietet.

hier die Wiederrufsbelehrung:

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Hiervon abweichend tragen wir bei paketversandfähiger Ware die Kosten der Rücksendung, wenn Sie für die Rücksendung den beigefügten Rücksendeschein nutzen oder wenn Sie – sollte ein Rücksendeschein nicht beigefügt sein – den von uns auf Anforderung zur Verfügung gestellten Rücksendeschein verwenden. Im Falle einer Rücksendung von nicht paketversandfähiger Ware werden die Kosten der Rücksendung auf höchstens etwa den Betrag geschätzt, der als Versandkostenbetrag für die Hinsendung angegeben ist. Bei nicht paketversandfähiger Ware organisieren wir auf Wunsch die Abholung bei Ihnen, bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, entsprechen die von Ihnen zu tragenden Kosten der Rücksendung dem für die Hinsendung angegebenen Betrag.
 
Nach meiner bescheidenen spontanen Einschätzung stellen die eventuell für die Annahmeverweigerung zusätzlich anfallenden Kosten "die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren" dar, die grundsätzlich vom Käufer zu tragen sind.

Die ganze Angelegenheit könnte aber unter einen der genannten Ausnahmetatbestände fallen: "Bei nicht paketversandfähiger Ware organisieren wir auf Wunsch die Abholung bei Ihnen"; "die von Ihnen zu tragenden Kosten der Rücksendung (entsprechen) dem für die Hinsendung angegebenen Betrag (=0 Euro)".

Entweder ihr einigt euch in einer offenen Diskussion darüber, wie die Dinge auszulegen sind und inwiefern das Verhalten von den interpretierten Regeln gedeckt ist - immerhin hat der Käufer weder (wie gefordert) den beigefügten Rücksendeschein genutzt noch den auf Anforderung zur Verfügung gestellten Rücksendeschein verwendet noch hat er den Wunsch der Abholung geäußert, so dass es streng genommen beim oben in Satz 1 genannten Grundsatz bleiben könnte.

Einigt ihr euch nicht, entscheidet im Streitfall ein Gericht darüber, wie die Sachen auszulegen sind und berücksichtigt dabei die verschiedenen Interessen und Folgen. Wenn es für den Verkäufer finanziell keinen Unterschied macht, ob eine Annahme verweigert wird oder er sich separat um eine Abholung kümmert, wird man wohl zum Ergebnis kommen, dass dem Käufer keine Kosten auferlegt werden dürfen.
 
Meiner Meinung nach, trägst Du die Kosten für den Versand zurück zur Firma,
 
anrufen und fragen.

die Rücksendekosten müssen seit ca. 1 Jahr nicht mehr vom Versender übernommen werden.
wenn er dennoch Kostenlose Rücksendungen anbietet, dann ist das Kulanz seitens des Händlers.
 
Insofern könnte man sich, wenn es zum Streit vor Gericht kommt, darauf berufen, dass die Regelungen in der Widerrufsbelehrung nicht klar genug formuliert sind - immerhin kann man die Kosten nur dann auferlegen, wenn man darauf auch hinweist. Man muss aber auch anerkennen, dass die Annahmeverweigerung nicht gerade das vorgesehene Verhalten des Bestellers ist.
 
Bist du sicher das du dich bei den Maßen vertan hast.

Poste mal das Modell und die von dir benötigte Breite.
 
Exquisit KS 126-4 (breite: 50cm, höhe: 85cm)

Die innen-Maße des Schranks in den der Kühlschrank hin soll: 56,5cm Breite, 88cm Höhe

Maße des alten (defekten) Kühlschranks: 55,5cm Breite, 86cm Länge


den Equisit hab ich zum unschlagbaren Preis von 136 Euro inkl. Versand(kostenlos) bekommen, er hat sogar eine A++ Stromverbrauchs-Kennzeichnung.


Also wenn ich da irgendwie den Rückversand zahlen muss, was bei solchen Großgeräten ziemlich teuer ausfallen würde, würd ich ihn behalten.
 
Ich würde mich mit dem Händler in Verbindung setzen und einfach mal fragen.

Sobald du den Widerruf erklärst, bist du nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden, d.h. auch nicht zur Annahme der Ware verpflichtet. Falls durch die Annahmeverweigerung Kosten entstehen, kann der Verkäufer sie dir aber auferlegen.
 
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