Kündigung nach der Probezeit ohne Angabe von Gründen?

devebero schrieb:
Ich kann auch suchen wie ein Wilder. Ich finde auch nirgends eine Aussage, die besagt, dass in einer Kündigung der Grund genannt werden muss.

Um was geht es dir denn? Willst du nur den Grund für die Kündigung wissen oder zweifelst du die Rechtmäßigkeit der Kündigung an?

Wenn du die Rechtmäßigkeit anzweifelst, dann würde ich erst einmal klären, wie Groß der Betrieb überhaupt ist. Ist er größer als 10 Mitarbeiter, dann gilt das vollständige KSchG.
Dann stellt sich mir die Frage, ob ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überhaupt ohne Grund gekündigt werden darf. Das weiß ich ehrlich gesagt nicht genau. Aber ich GLAUBE, dass es nur durch ein Fehlverhalten des AN oder betriebsbedingt gekündigt werden kann. Zweifelt man an den Gründen einer betriebsbedingten Kündigung, dann sollte man schnell einen Anwalt kontaktieren und ggf. eine Kündigungsschutzklage erheben.

Wenn es dir "nur" darum geht den Grund zu erfahren und sich der AG weigert diesen zu nennen. Dann bleibt dir nichts anderes übrig, als einen Anwalt zu kontaktieren, der dann ggf. den AG anschreibt oder Kündigungsschutzklage erhebt.
 
Mit anderen Worten, wenn meine Verlobte drauf besteht den Kündigungsgrund schriftlich zu erfahren, der Arbeitgeber das auch machen muss?

Dazu wäre eine Rechtsgrundlage gut.


@Cotom

Es geht im Grunde nur darum den Grund "betriebsbedingte Kündigung" für die Reiserücktrittversicherung zu bekommen, damit wir die 700 EUR Stornokosten zurückbekommen.
Mehr wollen wir gar nicht mehr.
Der Grund ist auch klar. Es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung. Der AG hat dies nur nicht in die Kündigung geschrieben und weigert sich bisher auch was in dieser Richtung schriftlich auszuhändigen. Warum entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Man muss keinen Grund bei einer ordentlichen Kündigung angeben.
2. Was ist das denn für eine Reiserücktrittversicherung? Bei den meisten Heutzutage muss man auch da keinen Grund angeben. Wenn ja, schreib betriebsbedingt rein. Stimmt ja auch so.
 
Die Reiserücktrittversicherung (ERV) zahlt nur bei betriebsbedingter Kündigung. Das ist unser Problem.
 
Die gesetzlichen Anforderungen an die Kündigung sind hoch. Hier lohnt sich tatsächlich der Gang zum Anwalt. Falls man die Stelle halten will oder aber eine Abfindung erreichen möchte.
Eine Kündigung ohne Angaben von Gründen ist allerdings Möglich.

Man könnte auch ein Gespräch/Verhandeln mit den AG versuchen, wenn man dabei ihm ankündigt/androht andernfalls einen Kündigungschutzklage einzureichen, ist der Gegenüber häufig kooperativer, besonders weil eben wie Anfangs erwähnt, die gesetzlichen Anforderungen relativ hoch sind und die Arbeitsgerichte häufig Pro AN sind.

Wichtig: Nichts unterschreiben, besonders keinen Aufhebungsvertrag. Der Erhalt der Kündigung muss nicht unterschrieben werden.
 
andernfalls einen Kündigungschutzklage einzureichen
Dazu muss man allerdings auch über 6 Monate beschäftigt worden sein, habe ich gerade vor 1 Jahr erst hinter mir. Eine Begründung musste der AG nicht abgeben, auch nicht bei der Verhandlung vorm Arbeitsgericht. Meine Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen, weil ich noch keine 6 Monate da war, Probezeit war auch keine vereinbart bzw. schon vorbei, da 3 Monate üblich waren in der Firma. Lediglich bei der Frist habe ich Recht bekommen, die war nicht eingehalten worden und die Firma musste mich noch 1 Monat länger bezahlen, ich wurde aber frei gestellt mit voller Bezahlung.
 
devebero schrieb:
Der Arbeitgeber hat sich beim Expandieren übernommen.

Der Grund für die Kündigung findet sich wahrscheinlich schon im ersten Beitrag. Der Arbeitgeber hat wirtschaftliche Schwierigkeiten, die Kündigung ist daher betriebsbedingt. Warum er sich allerdings weigert dies schriftlich anzugeben ist mir ein Rätsel....
 
Werkam, ich bin hier von mehr als sechs Monaten ausgegangen, weil die meisten Probezeiten sechs Monate betragen. Aber du hast schon recht.

Die Kündigungsschutzklage war auch als ein Druckmittel für die Verhandlung mit dem AG genannt worden. Welche beim scheitern der Verhandlung als solche gar nicht verkehrt ist aus den oben genannten Gründen oder auch wie bei dir, ein Monat Geld für nichts tun.
 
Ja, ich versteh auch nicht, warum der Arbeitgeber sich weigert das anzugeben.
Spätestens bei den Papieren für das Arbeitsamt (fürs Arbeitslosengeld) muss er den Grund ankreuzen.
Da gibt es nur betriebsbedingt und wegen Fehlverhalten des AN.

Also bleibt ihm eh nichts anderes übrig.
 
Man gibt keinen Grund als Arbeitgeber an, weil man sich dann vorher schon "festgelegt" hat. Sollte der gekündigte Arbeitnehmer eine Klage einreichen, kann der Arbeitgeber vor Gericht sich noch aussuchen was für ihn besser ist. Betriebsbedingt oder Fehlverhalten. Da die Klagefrist imho 2 Wochen nach Zustellung der Klage ist, gibt er nach verstreichen der 2 Wochen den Grund gerne beim Arbeitsamt an.

Wenn ihr keine Kündigungsschutzklage einreichen wollt, sag das dem Arbeitgeber und weise ihn darauf hin, dass ihr den Zettel wegen betriebsbedingt benötigt, damit die Reiserücktrittsversicherung greift. In der Regel sind das auch Menschen, die einen nicht vor die Wand laufen lassen. Klagst ihr jedoch, würde ich mich auch nicht aus dem fenster hängen.
 
Das ganze über Fehlverhalten laufen zu lassen ist meiner Meinung nach eh nicht möglich.
Dazu müsste beim Arbeitsamt angegeben werden wann die dazugehörigen Abmahnungen erstellt wurden.
Das kann er in dem Fall ja nicht angeben.

Klagen wollen wir im Grunde nicht. Wir wollen nur einfach nicht auf den 700 EUR sitzen bleiben nur weil der AG kein Grund angeben will.
 
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