devebero schrieb:Ich kann auch suchen wie ein Wilder. Ich finde auch nirgends eine Aussage, die besagt, dass in einer Kündigung der Grund genannt werden muss.
Um was geht es dir denn? Willst du nur den Grund für die Kündigung wissen oder zweifelst du die Rechtmäßigkeit der Kündigung an?
Wenn du die Rechtmäßigkeit anzweifelst, dann würde ich erst einmal klären, wie Groß der Betrieb überhaupt ist. Ist er größer als 10 Mitarbeiter, dann gilt das vollständige KSchG.
Dann stellt sich mir die Frage, ob ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überhaupt ohne Grund gekündigt werden darf. Das weiß ich ehrlich gesagt nicht genau. Aber ich GLAUBE, dass es nur durch ein Fehlverhalten des AN oder betriebsbedingt gekündigt werden kann. Zweifelt man an den Gründen einer betriebsbedingten Kündigung, dann sollte man schnell einen Anwalt kontaktieren und ggf. eine Kündigungsschutzklage erheben.
Wenn es dir "nur" darum geht den Grund zu erfahren und sich der AG weigert diesen zu nennen. Dann bleibt dir nichts anderes übrig, als einen Anwalt zu kontaktieren, der dann ggf. den AG anschreibt oder Kündigungsschutzklage erhebt.