Kündigungsmöglichkeit T-Entertain vorhanden?

Sebbo-

Lt. Commander
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Ich habe am 30.06. T-Entertain für meine neue Wohnung bestellt die ich diese Woche bezogen habe.
Jetzt habe ich aber gemerkt, dass hier Kabelfernsehen in den Nebenkosten enthalten ist.

Daher würde ich mit einem Kabelanbieter (wahrscheinlich Unitymedia) deutlich günstiger fahren als mit dem T-Entertain Paket.

Der Anschluss soll zum 16.08. geschaltet werden. Kann ich das jetzt noch kündigen, oder hätte ich das spätestens 2 Wochen nachdem ich den Auftrag losgeschickt habe machen müssen?
 
meiner meinung nach hat man ein Widerrufsrecht von 2 wochen...alles andere danach wäre vlt Kulanz...die mit möglichen Kosten verbunden sein könnte

evtl auch so:

3 Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wikipedia schrieb:
Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger [...]

also hiernach kein problem zu widerrufen, da "ware" noch nicht erhalten
klar, sonst könnte ja jeder verkäufer den kunden um das widerrufsrecht bescheißen, indem er sich einfach zwei wochen beim versenden zeit lässt
 
Du hast 2 Wochen Widerrufsrecht! Sieht also schlecht aus...........hast du denn schon mal einen Kostenvergleich telekom vs Unitymedia gemacht?
 
Ich würde mit denen reden ob man was machen kann. Ich glaube nicht an eine komplett kündigung aber vielleicht kann man es ja abändern auf "nur" telefonanschlus oder ähnliches.
Und dann nach 2 Jahren halt komplett raus, aber es ist die frage ob sowas wirklich günstiger ist.
 
Ruf doch einfach mal dort an! Sollte die kostenfreie 0800 - 33 01 000 sein, und zwar täglich 24 Stunden. Kundennummer bereit halten.

Falls in der neuen Wohnung noch gar kein Telefonanschluss vorhanden ist, eben von woanders anrufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannste knicken. Habe genau das gleiche Problem, sogar mit Unitymedia. Wohnst Du zufällig auch in Bochum?^^ Mein t-Home läuft zum Glück im Januar aus...
Egal, die Wiederruffrist beginnt ab Vertragsabschluss, nicht ab Zusendung des Routers Mediareceiver und co. Die ist also vor knapp 2 Wochen abgelaufen. Am besten nicht mehr drüber nachdenken, hat bei mir auch geholfen. Mein Vermieter nimmt sich dem natürlich nichts an und sagt zahl halt und die Telekom beruft sich auf die 2 Jahre Laufzeit. Bei mir sind mittlerweile ~16 Euro Unity + ~68 Euro Telekom.
Im Januar gehts dann zu Alice für 25 Euro VDSL und bleibe bei Unity.
 
Wiederrufsrecht beginnt, wie hier schon geschrieben wurde, NACH erhalt der ware.

D.h. da du die ware noch nichtmal erhalten hast können auch die 2 wochen wiederruf noch nicht rum sein. somit immernoch die möglichkeit das ganze "abzusagen".

andererseits darf dich auch kein vermieter dazu zwingen den kabelanschluss zu nutzen. hier solltest du i.d.R. auch die möglichkeit haben, den kabelanschluss "abzuwählen", wenn dir T-E lieber wäre.

"in den nebenkosten enthalten" ist nur zulässig, wenn gewünscht/gefordert. zwangsweise "ist zu nutzen" ist nicht. außer es hat sich da was drastisch geändert, dass der vermieter jetzt vorschreiben kann, dass du kabel zu nutzen hast (statt sat-tv oder dvbt ^^)
 
Arcdar schrieb:
Wiederrufsrecht beginnt, wie hier schon geschrieben wurde, NACH erhalt der ware.

D.h. da du die ware noch nichtmal erhalten hast können auch die 2 wochen wiederruf noch nicht rum sein. somit immernoch die möglichkeit das ganze "abzusagen".

andererseits darf dich auch kein vermieter dazu zwingen den kabelanschluss zu nutzen. hier solltest du i.d.R. auch die möglichkeit haben, den kabelanschluss "abzuwählen", wenn dir T-E lieber wäre.

"in den nebenkosten enthalten" ist nur zulässig, wenn gewünscht/gefordert. zwangsweise "ist zu nutzen" ist nicht. außer es hat sich da was drastisch geändert, dass der vermieter jetzt vorschreiben kann, dass du kabel zu nutzen hast (statt sat-tv oder dvbt ^^)

Beides falsch.

Er hatte ja kein Kaufvertrag für eine "Ware" abgeschlossen, sondern einen Vertrag über einen Anschluss bei der Telekom. Das ist ein bisschen was anderes als ein Kaufvertrag.
Wenn dieser per Telefon, Internet oder durch einen Vertreter an der Tür abgeschlossen wurde kann dieser binnen 2 Wochen widerrufen werden, im Geschäft gilt diese First allerdings nicht.
Also bitte nicht mit Online shopping verwechseln ala Grafikkarten/CPU etc, da hat man natürlich eine zweiwöchige Frist die nach Erhalt der Ware beginnt. Hier aber hat er nicht die Ware bestellt (Route etc.) sondern den Anschluss, bzw hat der Telekom den Auftrag erteilt den Anschluss zu schalten. Da hat man leider nicht die Chance den Anschluss 2 Wochen zu testen. (Hätte ich mir oft gewünscht)

Zum zweiten Punkt.
Er wird wahrscheinlich einen Mietvertrag unterschrieben haben, welcher regelt dass Unitymedia in den Nebenkosten zum Preis von xy enthalten ist. Klar, zwingen kann man ihn nicht den Mietvertrag zu unterschrieben, er muss ja nicht einziehen wenn ihm der Vertrag nicht passt. Ist er aber, also hat er ihn unterschrieben und somit muss er wohl doch in diesem Fall zahlen.

Mal so nebenbei, wo haste den Anschluss eigentlich bestellt?
 
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welche ware soll er denn bekommen? er hat hier nichts gekauft, wie vorher schon gesagt, sondern einen dienstleistungsvertrag abgeschlossen. dieser hat zwar auch eine widerrufsfrist von 14 tagen (zumindest online/ telefon), aber diese frist läuft ab beginn der vertragsunterzeichnung.
 
Die 14 tägige Wiederrufsfrist beginnt erst am Tag an dem der Vertrag zwischen den beiden Parteien beginnt und nicht am Tag der Unterzeichnung.
Wenn dein Anschluss also noch garnicht geschalten wurde greift dieser Vertrag somit noch garnicht denn dieser hat erst eine Gültigkeit vom Tag der Anschaltung.

Bestes Bsp. ich habe letztes Jahr Entertain geordert so um den 5 Februar und auch dafür unterzeichnet.
Angeschalten wurde ich aber erst am 4.März und mein Vertrag läuft nun von 4.3.2010 bis 4.3.2011 und so steht es auch im Kundencenter der Telekom.

Ergo kannst du getrost davon zurücktreten und zu einem anderem Anbieter deiner Wahl gehen;)
 
Welche rechtlich gesehen keine Relevanz hat!
Oder seit wann schickt die Telekom die Auftragsbestätigungen per Einschreiben?
Jeder Anwalt würde damit Argumentieren das sonst was zugestellt wurde oder der Brief den Empfänger nie erreicht hat und kommt damit durch weil in dieser Angelegenheit die Telekom den Beweis der Zustellung zu erbringen hat!

Mal davon ganz abgesehen greift der Vetrag und die 14 tägige Frist erst nach dem Anschalttermin!
 
Zuletzt bearbeitet:
Blödsinn...
eine Autragsbestätigung muss nicht per einschreiben versendet werden. und die Widerrufsfrist beginnt auch nicht mit Erhalt der Auftragsbestätigung, sondern mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, welche in der Regel mit der Auftragsbestätigung verschickt wird. Auch diese muss nicht per Einschreiben verschickt werden.
Die Argumentation "da ist nie etwas angekommen" zieht vor Gericht überhaupt nicht, denn ein Einschreiben bedeutet nicht, dass der Empfänger Schreinen "xyz" bekommen hat, sondern nur dass er ein Schreiben bekommen hat. Oder steht auf der Quittung, etwas über den Inhalt des Einschreibens?
 
Master-Schrotti schrieb:
Die 14 tägige Wiederrufsfrist beginnt erst am Tag an dem der Vertrag zwischen den beiden Parteien beginnt und nicht am Tag der Unterzeichnung.

das hat man wenn man per Telefon/Internet an der Haustür einen Vertrag abgeschlossen hat, die Wiederrufsfrist gibt es für dich nicht wenn du einen Vertrag im Shop selber unterschreiben hast.
 
methadron schrieb:
Oder steht auf der Quittung, etwas über den Inhalt des Einschreibens?

Das kann der Absender bei Wunsch dort vermerken lassen;)

Kleines Bsp. hat zwar mit der Sache selbst nichts zu tun aber ein Kumpel von mir wurde schriftlich per Post die Kündigung zugesandt.
Da der Arbeitgeber ihn aber noch um seine Überstunden bringen wollte ging er zu meinem Anwalt den ich ihm empfohlen hatte.
Dieser verlangte den gesamten Schriftverkehr und Briefumschläge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und dabei fiel ihm auf das der Arbeitgeber niemals etwas per Einschreiben schickte auch nicht die Kündigung.
Das Ende vom Lied war das es vor Gericht ging und mein Kumpel gewann und der Arbeitgeber ihn noch dank vier wöchiger Kündigungsfrist 4 Wochen nach Prozess beschäftigen musste weil der Arbeitgeber nicht beweisen konnte das ihm die Kündigung auch zugegangen sei weil er es nur mit der normalen Post verschickte.

Desweiteren musste der Arbeitgeber ihm den Lohn von Tag an dem er eigtl nach Aussage des Arbeitgebers gekündigt war bis zum Ende seiner Beschäftigung weiter zahlen.

Also glaubt mir wenn der Brief nur mit der normalen Post versendet wird hat er Rechtlich keine Relevanz weil niemals bewiesen werden kann ob er dem Empfänger überhaupt zugestellt worden ist.

Ansonsten würde jeder Arbeitgeber eine zurückdatierte Kündigung schreiben können und sagen ,,hab ich dir doch zugeschickt,,.
So einfach ist das nicht denn in diesem Punkt ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht.
 
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Master-Schrotti schrieb:
Mal davon ganz abgesehen greift der Vetrag und die 14 tägige Frist erst nach dem Anschalttermin!
Nein, sie beginnt nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Und diese muß nicht per Einschreiben versendet werden.
Mit Zustandekommen des Vertrags beginnt der jeweilige Netzbetreiber mit den Vorarbeiten, um letzendlich die bestellte Leistung erbringen zu können. Es gab schon mehr als genügend Richter, die genau dies auch anerkannt haben.
 
Erstens sind die Anwälte dann Flaschen gewesen und zweitens behalt dir deinen Irrglauben.
 
du vergleichst gerade äpfel mit birnen.
das man recht gute chancen hat gegen eine kündigung per gericht vorzugehen, wenn diese nicht per einschreiben gekommen ist, sollte klar sein, wobei es auch andere gerichtsurteile gibt.
wenn mir aber x leute sagen, dass ich in diesem fall im unrecht bin, dann sollte ich mich zumindest mal schlau machen und nicht alle anderen abkanzeln, aber wie du schon sagtest, "behalte deinen irrglauben"
 
@Master-Schrotti: Verlust eines Briefes liegt im Promille-Bereich. Der Provider hat in der Regel ein vollautomatisches System mit einem Zeitstempel und einer digitalen Kopie des Schreibens. Das Recht haben und Recht bekommen 2 Paar Schuhe sind ist ja schon seit jeher so, je nach Richter bekommt der Kunde oder der Provider Recht. Einschreiben sind aber für Auftragsbestätigungen unüblich und die Deutsche Post ist garantiert ja Briefdurchlaufzeiten von 1-2 Tagen bei Ihren Postzustellungen...
 
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