Kumpel fährt schwarz auf meine Kosten. Was nun?

fL1pp1

Ensign
Registriert
Apr. 2008
Beiträge
224
Hiho

ein Computerforum ist zwar eigentlich die falsche Addresse aber ich bräuchte mal einen Rat.

Die Geschichte ist folgende:

Ein guter Kumpel von mir wurde letztens in der DB S-Bahn ohne Ticket erwischt, gab aber (weil den 40 € Strafe entgehen wollte) an, er sei ich (denn ich bin Student, habe Semesterticket). Er hinterließ also meinen Namen und Anschrift unter der Prämisse seine Brieftasche heute nur vergessen zu haben. Das DB-Personal notiert dies. Dennoch erhielt er einen Überweisungsträger mit Aktennummer etc. wo er im Falle eines "Oops hab ja doch kein Semesterticket" die Sache per Überweisung scheinbar beenden könne.

Er dachte jedenfalls irgendwo sei bei der Bahn hinterlegt dass ich im Besitz eines Tickets bin und das Problem löse sich quasi in Luft auf. Nunmehr ist es aber so, dass man direkt bei der Bahn vorsprechen muss (mit Perso/Ticket) um die Sache abzugelten.

Nun habe ich ein paar Fragen:

Variante 1: Ich gehe für ihn zur Bahn und bringe die Sache unter Vorlage der Unterlagen über die Bühne und bin im Zweifelsfalls wenn was schief geht wegen "Beihilfe zur Erschleichung von Dienstleistungen" dran?

Variante 2: Wenn ER einfach das Geld überweisst, bekomme ich einen Eintrag wegen Schwarzfahrens in irgendeinen Register (Polizei/Bahn, keine Ahnung?)

EDIT: Variante 3: Er geht alleine zur Bahn und erklärt dort er habe falsche Daten angegeben, ist aber bereit die 40 € zu zahlen. Drohen ihm dann weitere Strafmaßnahmen auf Grund der Angabe falscher Daten oder ist die Sache mit den 40 € dann gegessen ?

Die ersten beiden Varianten sind für mich nicht sehr erquickend, wie löst man die Sache jetzt am geschicktesten? Variante 3 erscheint mir zwar am sinnvollsten, aber ich will ihm ungern weitere Strafen mit diesem "Geständnis" aufbürden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Variante 4:

Da die Kontrolleure offenbar deinen Kumpel einfach so geglaubt haben und nicht die Personalien überprüft haben, sagst du einfach du weißt von nigs.
Könnte ja jeder daherkommen und sagen er wäre jemand anders.

In wieweit du gehen mußt um die Bahn zu überzeugen, dass du wirklich nicht derjenige warst weiß ich jetzt nicht.
Aber ich denke im Protokoll sollte doch stehen, dass man sich ausgewiesen hat oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn er sich nicht ausweisen konnte und irgendwas angegeben hat, und die das hingenommen haben ist es deren Problem. Da musst du eig. gar nix machen.

Stressfreier wird es wohl sein du würdest zum Schalter gehen und das durchziehen, aber Vorsicht - auch das kostet Bearbeitungsgebühr. Ist meiner Freundin schon passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, in der "vergessenen" Brieftasche war natürlich auch sein Personalausweiß. Ein Ausweisen in diesem Sinne fand also nicht statt.
 
Jupp. Im so einem Falle hätte die Polizei verständigt werden müssen. Diese hätte dann die Möglichkeit gehabt die fehlenden Personalien festzustellen.
 
wie schon gesagt ohne Identitätsnachweis kanns dir eig. Schnuppe sein, ich glaube aber du würdest dann recht bald Post bekommen von denen und es wird ein hin und her. Bearbeitungsgebühr am schalter - round about 10 EUR
 
Diese Frage stellt sich auch: Wie gut bist du mit deinem Freund befreundet?

Du könntest es auch einfach hinnehmen wenn er die Kosten übernimmt.
3 mal Schwarzfahren ist zwar mittlerweile ne Straftat, allerdings weiß ich nicht ob "Ausweiß vergessen" auch zu Schwarzfahren zählt.
 
Jedes mal wenn du das 40 EUR Ticket in die Hand bekommst ists Schwarzfahren. Es liegt aber im ermessen der Bahn ob die wirklich nach 3 mal ein Fass aufmacht. Da kommt ein 3 mal in 4 Jahren erwischt mit Geldbeutel vergessen sicherlich anders rüber als beim Assi den es 3 mal die Woche erwischt und der sich auch noch dumm angemacht fühlt wenn er erwischt wird.

Ich würde da hin gehen das Ticket vorzeigen und die 10 EUR Bearbeitungsgebühr (die wenn du ganz nett bist vll. auch wegfällt) von deinem Kumpel einfordern und ihm sagen dass das das erste und letzte mal war da er sich sonst selber darum kümmern kann und dann interessiert sich Bahn und Polizei für sowas :D

Edit: Wenn er den Überweisungsträger bekommen hat kann er es auch einfach komplett selbst bezahlen und es wird ihn keiner fragen was mit den Angaben ist - jedoch wirst du dann in deren Liste stehen das stimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
pfff...ich würd garnix machen. du bist nicht schwarz gefahren und gut.
geh zum schalter, erzähle denen das sich irgendwer auf deine kosten deiner daten angenommen hat und fertig ist die laube. wenn sie ihren unberechtigten anspruch gegen dich eintreiben wollen, sollen sie dir erstmal nachweisen das du derjenige welcher warst.
 
fL1pp1 schrieb:
Variante 1: Ich gehe für ihn zur Bahn und bringe die Sache unter Vorlage der Unterlagen über die Bühne und bin im Zweifelsfalls wenn was schief geht wegen "Beihilfe zur Erschleichung von Dienstleistungen" dran?

Das würde ich gerade mit dem Blick auf die Straftat tunlichst unterlassen! Jemanden die kostenlose oder sofern er die Bearbeitungsgebühr trägt, ermäßigten Fahrt zu ermöglichen könnte durchaus als Beihilfe oder Mittäterschaft (wichtiger Tatbeitrag: Vorsprechen, ausweisen etc.) gewertet werden. Es würden sich auch Betrugsdelikte anprüfen lassen. (Nachlesbar hier: Wikipedia - Beförderungserschleichung)

Steht fest ob Fotos gemacht wurden? In allen Zügen hängen Sicherheitskameras und ich glaube einige der neuen Kontrollgeräte haben auch eine Fotomöglichkeit zum Festhalten des richtigen "Täters".

fL1pp1 schrieb:
Variante 2: Wenn ER einfach das Geld überweisst, bekomme ich einen Eintrag wegen Schwarzfahrens in irgendeinen Register (Polizei/Bahn, keine Ahnung?)
Selbstverständlich bei der Bahn, wo ggf. noch müsstest Du ergoogeln. Inwiefern hier Urkundsdelikte oder versuchte Erschleichung von Dienstleistungen mit Rücktritt vorliegt ist schwer zu sagen. Sofern die Bahn Strafanzeige stellt, wäre auch eine polizeiliche Ermittlung und damit verbundene Aufnahme in die dortige Datenbank gegeben. Dies ist unabhängig von der höchst wahrscheinlichen Einstellung des Verfahrens der Fall.

fL1pp1 schrieb:
EDIT: Variante 3: Er geht alleine zur Bahn und erklärt dort er habe falsche Daten angegeben, ist aber bereit die 40 € zu zahlen. Drohen ihm dann weitere Strafmaßnahmen auf Grund der Angabe falscher Daten oder ist die Sache mit den 40 € dann gegessen ?

Kommt drauf an ob Falsche Namensangabe (§ 111 OWiG) hier einschlägig ist, ob also die Bahnbediensteten Behörde oder Amtsträger sind. Wie oben angeführt könnten hier sowohl versuchtes oder vollendetes Erschleichen von Leistungen und/oder Betrug vorliegen. Genaueres ist mangels weiterer Angaben nur von einem Rechtsanwalt schlüssig zu beantworten.

fL1pp1 schrieb:
Die ersten beiden Varianten sind für mich nicht sehr erquickend, wie löst man die Sache jetzt am geschicktesten? Variante 3 erscheint mir zwar am sinnvollsten, aber ich will ihm ungern weitere Strafen mit diesem "Geständnis" aufbürden.

Das solltest Du aber in jedem Fall überlegen, denn die Variante 1 und 2 beeinhalten mitunter strafrechtliches Verhalten Deiner Person.
 
Zuletzt bearbeitet: (Verbesserungen/Links)
Oha.
Danke für die detailierte Auskunft Lubber.

Wie sieht es in diesem Fall mit der "Wenn was kommt, ich war es nicht"-Methode aus, die bspw. von turbofoen angesprochen wurde ?

pfff...ich würd garnix machen. du bist nicht schwarz gefahren und gut.
geh zum schalter, erzähle denen das sich irgendwer auf deine kosten deiner daten angenommen hat und fertig ist die laube. wenn sie ihren unberechtigten anspruch gegen dich eintreiben wollen, sollen sie dir erstmal nachweisen das du derjenige welcher warst.

Diese erscheint mir zumindest nicht offiziell als vorsätzlich strafrechtliches Verhalten meiner Person einzuordnen zu sein ?

EDIT: Wie sieht es mit der Beweislast aus? Muss ich denen beweisen, dass ich woanders war oder müssen die mir beweisen, dass ich tatsächlich besagte Person sei ?!
 
Zuletzt bearbeitet:
warum?

jetzt stell dir mal bitte vor ich behaupte ich wäre du, führe irgendwo in deutschland schwarz und behaupte ich hätte mein ticket vergessen, gebe aber brav deine anschrift an.
der oberschaffner drückt mit nen zahlschein in die hand, das wars.
im normalfall hat der nämlich den BGS, bzw. die polizei zur feststellung deiner person hinzu zu ziehen. hat er aber nicht.

so, und nu...gehst du hin und sagst "hallo liebe bahn, ICH habe mein ticket vergessen"?! oder was?
und wieso ist das dann vorsetzlich? von ner straftat mal ganz abgesehen....

die bahn hat weder einen nachweiß das du es warst, der sich da hat befördern lassen, noch sonst irgendwas. nur die aussage des kontrollettis.

wie gesagt, geh zum schalter, sag denen du warst das nicht...fertig. du musst denen nichtmal sagen das es dein kumpel war.
sollen sie deinen kumpel doch ermitteln wenn sie wollen, von dir können sie jedenfalls nix verlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und vermutlich wird die Unterschrift die dein Freund gefaelscht hat nicht so aussehen wie deine Richtige. Also ich nehme doch an, dass der dieses Formular ausgefuellt hat und unterschreiben musste...

Also alles schoen abstreiten und deinem Kumpel nen Einlauf bis zum Knick geben^^....unfassbar
 
MR.FReeZe schrieb:
Und vermutlich wird die Unterschrift die dein Freund gefaelscht hat nicht so aussehen wie deine Richtige. Also ich nehme doch an, dass der dieses Formular ausgefuellt hat und unterschreiben musste...

Also alles schoen abstreiten und deinem Kumpel nen Einlauf bis zum Knick geben^^....unfassbar

jo auf sonem tollen schreibpad wie man es von der dhl kennt :)


turbofoen schrieb:
warum?

jetzt stell dir mal bitte vor ich behaupte ich wäre du, führe irgendwo in deutschland schwarz und behaupte ich hätte mein ticket vergessen, gebe aber brav deine anschrift an.
der oberschaffner drückt mit nen zahlschein in die hand, das wars.
im normalfall hat der nämlich den BGS, bzw. die polizei zur feststellung deiner person hinzu zu ziehen. hat er aber nicht.

so, und nu...gehst du hin und sagst "hallo liebe bahn, ICH habe mein ticket vergessen"?! oder was?
und wieso ist das dann vorsetzlich? von ner straftat mal ganz abgesehen....

die bahn hat weder einen nachweiß das du es warst, der sich da hat befördern lassen, noch sonst irgendwas. nur die aussage des kontrollettis.

wie gesagt, geh zum schalter, sag denen du warst das nicht...fertig. du musst denen nichtmal sagen das es dein kumpel war.
sollen sie deinen kumpel doch ermitteln wenn sie wollen, von dir können sie jedenfalls nix verlangen.

Ich gebe zu, das macht Sinn. Danke Dir turbofoen. Abgesehen davon, dass er sich eh um 2 Hausnummern vertan hatte :). Das widerum hiesse ja im Umkehrschluss aber auch, dass solange die Kontrolleure verraffen Personalien aufzunehmen man jederzeit unter Angabe falscher Tatsachen schwarz fahren koennte.

Denke damit ist das Thema durch, vielen Dank an alle
 
Zuletzt bearbeitet:
fL1pp1 schrieb:
Das widerum hiesse ja im Umkehrschluss aber auch, dass solange die Kontrolleure verraffen Personalien aufzunehmen man jederzeit unter Angabe falscher Tatsachen schwarz fahren koennte.

Spar dir das. Dein Kumpel konnte wohl echt überzeugend lügen.
Denn in der Regel, genau eben aus dieser Problematik heraus, holen die Kontroleure die Polizei wenn man sich nicht ausweisen kann.
 
Ich hab eine moralische Anmerkung zu dem Ganzen: Ich finde es ziemlich schwach in einer solchen Situation nicht zu seinem Fehler zu stehen. Hinzu kommt, dass er dich mit rein zieht. Ich weiß nicht, ob er bereit ist eventuelle Kosten zu tragen oder sich ausreichend bei dir entschuldigt hat, aber jede Vorgehensweise, welche nicht die Wahrheit enthält, kann mächtig schief gehen.

Nehmen wir einfach den Post von Lubber her. Vielleicht gibt es die besagte Videoüberwachung?! Unwahrscheinlich, aber möglich. Du könntest dich selbst in die Scheiße reiten. Und was lernt dein Kumpel draus? Beim nächsten Mal wieder eine Lüge?

Versteh mich nicht falsch. Ich würde einem guten Freund unter bestimmten Umständen auch helfen, aber was er da gemacht hat, find ich schon richtig mies.

Wenn er hingeht und die Sache so gesteht, wie sie passiert ist, denke ich wird die Bahn keine Polizei einschalten, sondern ihn in der Datenbank vermerken und die 40 EUR fordern. Er hat dann ein reines Gewissen (sehr wertvoll). Natürlich mit Risiko auf eine höhere Strafe. :-/

Vielleicht bin ich im Laufe der Zeit einfach zu ehrlich geworden. Für mich ist es jedenfalls eine Frechheit, was er da wegen 40 EUR abzieht.

Sorry für den Moralpost. :rolleyes:
 
Die Videoüberwachung würde doch nur beweisen, dass er es NICHT war... wo ist das Problem? :freak:
 
Damit stünde dann eine mögliche Anzeige wegen eines denkbaren Betruges/Erschleichen von Leistung gegen Unbekannt im Raum die sich immerhin auf ein Videobild und eine gefälschte Unterschrift stützen kann, ob sowas von der Polizei schlussendlich wirklich verfolgt wird und ob der Tatbestand im einzelnen erfüllt ist weiß ich nicht und kann/darf es auch nicht prüfen.

Natürlich hätte man auch den Anspruch der Bahn gegen einen selber in der Luft stehen der möglicherweise ebenfalls zu einer Anzeige führen könnte, wenn die Bahn davon ausgeht man möchte sich der Zahlung entziehen sei aber die richtige Person. Dies würde zwar ggf. durch fehlende Personalausweisnummer, falsche Unterschrift und möglicherweise durch ein Überwachungsbild entkräftet, könnte aber dennoch erstmal ein mögliches Strafverfahren in Gang setzen.

Wenn Du noch minderjährig bist wäre es je nach Verhältnis im Elternhaus vielleicht auch sinnvoll die Eltern einzuschalten, es kann durchaus hilfreich sein mit den Eltern (denen des Freundes und dem Freund) zur Bahn zu gehen und alles zu gestehen und so durch das Aufzeigen von Reue und die Anwesenheit der Eltern eine mögliche Strafverfolgung auszuschließen. Ob dies natürlich funktioniert kann wiederum hier niemand abschließend feststellen.

Die rechtliche Situation ist also recht unübersichtlich, doch ist das Ganze einfach kein Kavaliersdelikt und man sollte sich vor Augen führen was dies im einzelnen bedeuten kann. Zur abschließenden rechtlichen Klärung bleibt quasi nur der Gang zum Rechtsanwalt, jedoch ist dies selbst für eine einfach Auskunft keineswegs kostenlos, alternativ böte sich eine Kurzfragestellung bei einer Internetkanzlei an, dabei sollte jedoch auch eine möglicherweise gesetze Frist bei der Zahlungsaufforderung nicht vergessen werden.
 
@ smoke-air:

Bzgl. der Moralsache hast Du natürlich Recht. Dennoch sind wir recht gute Freunde (um so mehr ist es natürlich unverschämt, das muss man klar auch so sagen :rolleyes:). Ansonsten wer soll ihn denn mit mir in Verbindung bringen? Sie haben ja rein gar nichts von ihm bzgl. persönlicher Daten.

@ Lubber

Juristisch gesehen ist das sicher lupenrein was du sagst, dennoch: Was sie haben ist: eine falsche Unterschrift, eine falsche Addresse und selbst wenn ein Videobild verfügbar wäre, ist das ja dann eher entkräftend anzusehen wie Du schon sagtest.

Ansonsten ist er 25, ich 24 ich glaub die Elternsache fällt da aus ^^

Des Weiteren, nehmen wir mal an, ich wäre in gutem Glauben (wie will man hier Böswilligkeit unterstellen, wenn man uns nichtmal ein "Wir kennen uns" sicher beweisen kann?) und wüsste nicht dass er sowas gemacht hat, sprich er hätte es mir nicht gesagt, dann würde ich wohl genau so verfahren und bei Eingang des Zahlscheins zur Bahn gehen und alles abstreiten. Hoffentlich mit Erfolg, denn wie turbofoen schon sagte da könnte ja jeder kommen der meine Addresse/Namen kennt.

Versteh mich nicht falsch, klar ist der richtige Weg natürlich nur der des Geständnisses, aber das Risiko weiterer (u.U. schwerwiegender finanzieller Folgen auf Grund Namensfälschung etc.) ist mir für einen eig. guten Freund zu hoch, auch wenn er es selbst verschuldet hat.

Ich werde also abwarten und Tee trinken, das mag zwar juristisch nicht sauber sein, aber unter Annahme für mich sprechender Beweislast ist es wohl die unterm Strich die beste Lösung.
 
Zurück
Oben