Kumpel fährt schwarz auf meine Kosten. Was nun?

Umso "lustiger" wirds für ihn wenn derselbe Schaffner ihn Kontrolliert und sich erinnert und er in dem Fall vielleicht garnicht dieses Semesterticket hat :rolleyes:
 
Ich frag mich eher, was du für ein Freundeskreis hast. Ich würde solche Menschen nicht als "Freund" titulieren, die mich in solche Situationen bringen.


Ich würde sagen, dass du das nicht warst und fertig. Würde mir gerade noch für den Schmarotzer ein ablaufen, dafür das er kostenlos Bahn fährt.
 
Ich bin ja nicht dazu da Dir Deine Entscheidung abzunehmen, das wollte ich auch gar nicht, ich gebe nur grob meine Meinung dazu, ich werde mich hüten Dir zu sagen was richtig oder falsch ist (ich rate allerdings aus gesundem Menschenvestand von der Begehung möglicher Straftaten ab), ich bin dazu konkret gar nicht in der Lage, ich kann nur abstrakte Beispiele bilden und eine dem deutschen Rechtsystem entsprechende dennoch aber nur grobe Auslegung anbieten. Ich habe z.B. verschiedene Annahmen getätigt und einen Sachverhalt entwickelt der so gar nicht feststeht (Stichwort: Videoüberwachung) aber für meine Erläuterung notwendig war.

Es soll nur Denkanstöße in alle möglichen Richtungen sein und vielleicht etwas mehr Verständnis wie das Strafgesetzbuch mit der Wirklichkeit in Verbindung zu bringen ist und ich hoffe, das habe ich ganz brauchbar gemacht.

Wie Du verfährst ist selbstverständlich gänzlich Deine freie Entscheidung. MFG Lubber ;)
 
Zuletzt bearbeitet: (Absätze/Erklärung vertieft.)
Er hat dann ein reines Gewissen (sehr wertvoll).
Der Thread zeigt doch schon, dass darauf nicht unbedingt wert gelegt wird. Reines Gewissen scheint irgendwie out zu sein, dreckige Weste ohne erwischt zu werden ist in. Und dreckige Weste und erwischt werden ist zumindest cool.

Hallo, ihr seid 24 bzw. 25 Jahre. Werdet endlich mal erwachsen. Auch wenn es ein angeblich guter Freund ist: hier hat er sich vorsätzlich total beschissen Dir gegenüber verhalten und eine Straftat begangen in die er versucht Dich reinzuziehen. Für ihn steht nicht einfach nur der Vorwurf des Erschleichens von Leistungen im Raum. Durch sein Verhalten kann man ihm zudem einen Betrugsversuch und Verleumdung vorwerfen. Macht mal eure Augen auf! Das einzig positive an der Sache ist, dass das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen Geringfügigkeit direkt eingestellt wird. Ist der Richter mies gelaunt, kann er es allerdings auch durchziehen, weil hier doch schon eine gewisse kriminelle Energie mit planvollem Handeln unterstellt werden kann.

Wenn Du Variante 1 durchziehst, machst Du Dich dem gemeinschaftlichem Betrug schuldig (kann durch eine Gegenüberstellung mit dem Kontrolleur auch sehr einfach geprüft werden, ein Handyfoto ist schnell geknipst und verschickt). Also Abstreiten dass Du das warst. Und ich persönlich würde auch preisgeben wer es war. Denn ansonsten gibt es keinerlei Konsequenzen für Deinen "Freund". Was sollte ihn also davon abhalten, dass noch einmal zu tun? Hat doch gut geklappt.

Gruß FatFire

PS: Dies ist keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung.
 
@TE
Hast du denn Irgend ein schreiben von der Bahn erhalten?
bis es soweit ist, besteht ja kein Handlungsbedarf.

wenn ein schreiben kommt, dann muss man das natürlich schnellst möglich klaren (du weißt von nix...)
Denn sonnst steigen vermutlich die kosten (Mahngebühren usw.) und auf denen würdest du sitzen bleiben.
 
Ja ihr habt recht, wenn die sehen, dass er das nicht auf dem Video ist, dann werden sie wohl eine europaweite Fahndung nach der (für die Polizei völlig unbekannten) Person starten. :freak:
 
Nein, aber die werden sich natürlich als erstes an den wenden, von dem sie die Daten haben und das ist der TE. Und wenn er die Sache "regelt" wie in Variante 1 vorgeschlagen, ist das Betrug, der ihm eventuell sogar nachgewiesen werden kann. Ist nicht witzig, ist strafbar.
Überhaupt frage ich mich, was Dein Post jetzt wieder soll? Hauptsache alles ins Lächerliche ziehen. Boah, Kinder :rolleyes: Der TE will Rat was er tun soll und hat nicht nach Aufmunterung durch einen Pausenclown gefragt.

Gruß FatFire
 
Ich sehe hier auch kein wirkliches Problem:

Du wurdest dazu verdonnert eine Strafe zu zahlen für etwas, was du nicht getan hast. Das Einfachste was du machen kannst ist einfach zu sagen: "Ich war das nicht."

Was irgendein Freund, Verwandter, Bekannter oder sonstwer macht kann dir doch wohl egal sein. Du wurdest ja auch nicht zum Sachverhalt gefragt, sondern dir wurde ungerechtfertigterweise eine Geldstrafe zugewiesen, von der du dich distanzieren kannst.

Ob jemand den du kennst das irgendwie genutzt hat ist völlig Hupe. Das hätte auch dein ehemaliger Schullehrer wissen können, wo du wohnst, wer du bist und sonstige Angaben.

Stell dir vor ICH hätte deine Angaben gemacht und würde dich jetzt bitten, für mich das Geld zu bezahlen. Ich leg sogar nochn Zehner drauf damit du dir nen Kasten Bier kaufen kannst. Und?


Seid ihr sicher, dass er, wenn er zahlt sich strafbar macht? Wenn ihr von der GEZ eine Zahlungsaufforderung bekommt und die einmal bezahlt, macht ihr euch dann strafbar wenn ihr gar keinen Fernseher, Radio oder PC habt? Ich glaube nicht. Daher denke ich auch nicht, dass dies als ein "Schuldgeständnis" einzusehen ist.
Manche raten auch, auf die Banküberweisung: "Unter Vorbehalt" zu überweisen, damit bis zur tatsächlichen Sachklärung nicht auch noch Zinsen und Mahngebühren anfallen.

Wie oben geschrieben, ich würde einfach sagen: Ich war das nicht, beweisen Sie mir, dass ich es war und dann hat sich die Sache. Selbst wenn eine Unterschrift gegeben wurde ist das völlig Hupe. Ohne Polizei und ohne Perso ist die Sache eh erledigt. Und denen helfen jemanden zu suchen der deinen Namen und deine Anschrift hat.... Ich glaube nicht, dass du der Bahn oder sonstwem helfen musst. Es sei denn natürlich die Staatsdiener fragen dich. Aber auch hier: Du hast viele Bekannte, Verwandte, alte Schulfreunde und die wissen ALLE wo du wohnst. Könnte ja auch ein Nachbar von dir gewesen sein...
 
Seid ihr sicher, dass er, wenn er zahlt sich strafbar macht?
Natürlich. Denn er zahlt dann ja nicht die fürs Schwarzfahren vorgesehene Strafe (kostet nämlich 40€) sondern nur die Bearbeitungsgebühr dafür, dass er den Fahrschein nachliefert (10€). Da er seinen Kumpel damit beim Betrug unterstützt ist das gemeinschaftlicher Betrug (wenn auch in einem sehr, sehr, seeeehr leichten Fall, der wohl nicht zur Anklage käme).

Gruß FatFire
 
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