Kündigung bei zu häufiger Krankschreibung?

Zerbich

Commander
Registriert
Juni 2008
Beiträge
2.392
Servus,

ich wollte einmal fragen, ob es stimmt, dass mich mein Arbeitgeber kündigen kann, wenn man sich zu oft krank schreiben lässt?
Ich war Anfang des Jahre 2 Wochen krank geschrieben, da ich mein Knöchel verstaucht habe.
Kurz danach, hatte ich Darmprobleme und musste 1 Monat abführen, sodass es unmöglich war, auf Arbeit in den Verkauf zu gehen. Und jetzt ist leider meine Mutter vor 1 Woche gestorben und ich bin die 2te Woche auch Zuhause, da ich mich nicht richtig auf Beratungen konzentrieren kann...

Bekommt man da nicht erst eine Abmahnung? In Google steht so viel verschiedenes... -.-
 
zebisch schrieb:
ich wollte einmal fragen, ob es stimmt, dass mich mein Arbeitgeber kündigen kann, wenn man sich zu oft krank schreiben lässt?

Hast Du eine ordentliche Krankschreibung, bist Du erst einmal fein raus: Wegen attestierter Krankheit kann Dir nicht gekündigt werden. Du darfst noch nicht einmal abgemahnt werden.
Andere Kündigungsgründe sind allerdings nicht ausgeschlossen, allerdings muß auch hier auf rechtmäßigkeit der ordentlichen Kündigung geachtet werden.

Für den Tod Deiner Mutter stehen Dir bis zu fünf Tage Sonderurlaub zu, deren Genehmigung sicherlich ein wenig vom Wohlwollen Deines Chefs abhängt, aber der Anspruch auf mindestens einen Tag besteht durchaus.

Insgesamt zwei Monate Fehlzeit sind auch nicht die Welt: So mancher Arbeitgeber muß durchaus mehr ertragen.

Als Lektüre empfehle ich Dir:
KSchG, insbesondere §§1;3
SGB5: Abschnitt 5, Krankengeld
BGB: Titel 8; Dienstvertrag und ähnliche Verträge. Insbesondere §§622-630
und natürlich das BetrVG §§102f.
Diese Liste ist selbstverständlich nicht erschöpfend und berücksichtigt keine Präzedenzfälle und Sonderregelungen der zuständigen Stellen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Literaturliste hinzugefügt)
Ja kann er, wenn du trotz mehrerer Hilfsmaßnahmen und Verbesserungen immer noch massig Ausfälle hast.
Auch wenn er von dir wegen deinem Krankheitszustand nicht mehr erwarten kann, dass du noch gewinnbringend für ihn arbeiten wirst.

Auf heise gab es vor ein paar Wochen dazu diverse extreme Fälle.
Aber Angst müsstest du dir nicht machen, wie mein Vorredner schon sagte.
 
Ja, ich hatte immer ein ärztliches Attest.
Ok, gut. Muss ich danach hoffen, dass ich danach nicht wirklich krank werde (Grippe, blablabla...) xD
 
Die Fälle auf Heise sind tatsächlich Extremfälle, bzw. Sonderfallregelungen.

In Deinem Falle kann Dir Dein Arbeitgeber, selbst wenn Du jetzt im Laufe des Jahres nochmals zwei oder drei Wochen wegen Grippe oder ähnlichem ausfallen solltest, immer noch nicht krankheitsbedingt kündigen. Du hast ja jedes Mal eine passende Krankschreibung vorgelegt, insofern hat alles seine Ordnung.
Er kann Dir allerdings auch wegen anderer Sachen kündigen, daher mein Hinweis auf die jeweiligen Gesetze. Diese werden Dir zwar nicht den Arbeitsplatz erhalten können, wenn Dein Arbeitgeber Dich unbedingt loswerden will, aber Dir zumindest die Zeit bis zum nächsten Job ein wenig versilbern.
Zwei (unterschiedliche) Krankschreibungen und einmal Sonderurlaub (evtl. mit Folgekrankschreibung oder regulären Urlaubstagen) sind kein Kündigungsgrund.

Ist jetzt selbstverständlich kein Aufruf, öfter krank zu sein.
 
Ich habe mehrere Kündigungsschutzprozesse begleitet. Kündigen kann er dir jetzt schon. Ob diese Kündigung vor Gericht Stand hält ist eine andere Frage. Aber diese würde vor Gericht keine Chance haben. Da du immer krank geschrieben warst und damit nicht unentschuldigt gefehlt hast, sehe ich hier kein Problem. Eine Abmahnung ist nicht zwingend erforderlich, nur hilfreich für den AG vor Gericht, um zu zeigen, dass keine Besserung eingetreten ist.

Es spielen noch zig weitere Optionen eine Rolle, aber das würde zu weit führen.

Wichtig ist aber einfach die Kommunikation!!!! Einfach schwätzen, würde der Schwabe sagen :-). Damit entstehen die meisten Konflikte erst gar nicht. Ein AG überlegt sich 2 mal, ob er jemanden kündigt, damit Erfahrung eines MA verliert, einen neuen MA suchen muss der die Quali hat und diesen dann noch einarbeiten muss. Das sind Kosten die bezahlt werden müssen und daher ist es für einen AG meist billiger den MA zu halten, auch wenn er krank ist. Hört sich unmenschlich an, ist aber so...
 
thumbs up für einen guten Beitrag.

Stimmt schon, kündigen geht immer. Damit auch durchkommen nur dann, wenn man wasserdicht argumentieren kann oder aber der Arbeitnehmer untätig bleibt.
Mein Fehler, einem Unternehmer ehrbare Denkweise zuzuschreiben, immer noch, nach all den Jahren. :D
 
Zurück
Oben