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Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären.
Wenn es jemanden peinlich sein sollte, sich während seines/ihres Urlaub's krank schreiben zu lassen, dann würde ich mir erstmal Gedanken über das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber machen!
Die Frage wurde eindeutig geklärt. Alle weiteren Beiträge, persönliche Erfahrung und Umsetzung der
Regelung, in welcher Form auch immer, sind überflüssig.
Ich hab doch noch meine beiden Rechtsquellen gefunden:
Wenn man in der Zeit des Urlaubs krank wird, bekommt man diese 'Krankheitstage' wieder gutgeschrieben. Der Urlaub kann nachgeholt werden (§9 Bundesurlaubsgesetz).
Voraussetzung: Ärztliches Attest vorlegen.
Die Urlaubstage müssen nicht automatisch an den beantragten Urlaub drangehängt werden, sondern müssen neu festgesetzt werden.
Krankheitsfall im Ausland:
Man muß nach §5(2) Entgeltfortzahlungsgesetz, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer sofort beim Arbeitgeber anzeigen + Adresse des Aufenthaltortes. Dem Arbeitgeber muß die Gelegenheit gegeben werden, durch einen Arzt seines Vertrauens dies überprüfen zu lassen. Auch muß die Rückkehr ins Inland umgehend angezeigt werden.