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kurzfristig neues Notebook

nps07

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Aug. 2017
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Hallo!
Ich suche relativ kurzfristig ein für mich neues, gebrauchtes Notebook.
Anforderungen sind 13"-14", mindestens 1600x900 Auflösung, matt, intel-i3 ab Sandy Bridge, gute Tastatur/Eingabegräte, anständiges Display, gute Verabeitung, widerstandsfähig, wartungsfähig (Akku tauschen, SSD für HDD etc.) - ein typisches Business-Notebook. Tastaturbeleuchtung wäre ein nice to have. Das ganze sollte so preiswert wie möglich sein. Für FullHd zahle ich gerne etwas mehr (Fokus ist trotzdem preiswert).
Anwendungsbereich ist hauptsächlich: Office-Anwendungen, Internet - nebensächlich: mal eine VM (dann kann es auch langsamer sein - SSD kann man ja nachrüsten), Videos schauen, vielleicht mal ein sehr altes Spiel (z.B. Civ4, damit sollte jede SandyBridge-Grafik klarkommen) - im großen und ganzen nix besonderes.
Ich denke an sowas wie ein Lenovo T420/430. Wo ist der Unterschied zwischen beiden? Eventuell eine neuere Version, aber da soll irgendwas mit dem Touchpad/Trackpoint anders sein? Oder etwas ganz anderes?
Danke für eure Hilfe
 
Das T430 ist der Nachfolger des T420. Neben der neueren Prozessorgeneration sind die größten Unterschiede die Tastatur, da wurde zum T430 eine neue eingeführt (welche besser ist, darüber streiten sich die Geister. Hintergrundbeleuchtung gibt es nur im T430 als Sonderausstattung, ein ThinkLight haben beide), und USB 3.0, das es erstmals im T430 gab.

Beim T440 hast du mit dem Touchpad recht, das ist nicht all zu gut angekommen und wurde zum T450 dann auch wider raus genommen.

Der Preissprung für ein FHD-Display wäre wahrscheinlich recht groß. Bei Thinkpads gab es das bspw. erst aber der T450er-Generation.
 
Danke für den Input, ob Sandy oder Ivy ist mir relativ egal, hauptsache i3 oder besser. USB3 brauche ich nicht wirklich (wäre natürlich trotzdem nett).
Zum FHD, dachte ich mir auch, wollte gerne bei 200-250€ bleiben, 1600x900 ist ein noch vertretbarer Kompromiss. Gibt es z.b. von HP oder Dell Alternativen in dem Preisbereich?
 
Gibt HP EliteBooks und Dell Latitudes, sind beide vergleichbar, das Angebot ist aber kleiner, da gibt es von den Thinkpads mehr. Bei 200 bis 250 € werden wohl auch nur 4 GB Ram und eine HDD drin sein. Würde ich aber einem vorziehen, das hier vielleicht besser ausgestattet ist aber dafür eine geringere Auflösung hat. RAM und SSD kannst du recht einfach selber nachrüsten, beim Display wird es schwieriger.
 
Danke, hatte schon eine Antwort geschrieben, die muss aber wohl erst freigeschaltet werden (wohl wegen eBay-link)
T420, i5, 1600x900 matt, 4GB Ram, 128 SSD - 199€. werde wohl nichts viel besseres finden, vor allem mit Gewährleistung. Schaut ganz nett aus.
 
Wenn es A-Ware von einem gewerblichen Verkäufer mit original deutscher Tastatur ist, ist der Preis wirklich in Ordnung. Noch 30, 40 € in einen zweiten 4 GB RAM Riegel investieren und das Teil ist auch erstmal zukunftssicher.
 
nps07 schrieb:
werde wohl nichts viel besseres finden, vor allem mit Gewährleistung.
Das Recht auf Gewährleistung (neuerdings Sachmängelhaftung) geht nicht automatisch auf dich über bei einem Kauf von privat, schließlich bist du nicht Vertragspartner des Händlers bei dem die Sache gekauft wurde und hast demzufolge auch keine Rechte aus einem Kaufvertrag.
Regelmäßig ist es sogar fraglich, ob es überhaupt übertragen werden kann; wenn überhaupt, dann durch ein Schreiben mit Unterschrift des ursprünglichen Käufers, welcher darin die Rechte aus dem Kaufvertrag mit dem Händler an dich abtritt.

Ich würde mich demzufolge nicht darauf verlassen.

Anders sieht es natürlich bei einem gewerblichen Verkäufer aus. Ich wollte nur darauf hinweisen.
 
Es ist ein gewerblich angemeldeter eBay-Händler -> sichere Seite.
Fall A: ich brauche das notebook für max 3monate oder Fall B: es gefällt mir so gut dass ich es trotzdem behalte.
Wertverlust sollte sich erstmal in grenzen halten und Ram aufrüsten ist auch nicht so teuer, wenn ich es brauche (SSD schiebt den Zeitpunkt des Ram-Aufrüsten aber gut nach hinten)
 
Dafür sollte das gut geeignet sein. Würde mich auch nicht wundern, wenn du es dann doch länger benutzt, aber das kommt natürlich auch darauf an, was man damit vor hat und was man so für Anforderungen dran stellt.
 
Leli196 schrieb:
Das Recht auf Gewährleistung (neuerdings Sachmängelhaftung) geht nicht automatisch auf dich über bei einem Kauf von privat, schließlich bist du nicht Vertragspartner des Händlers bei dem die Sache gekauft wurde und hast demzufolge auch keine Rechte aus einem Kaufvertrag.

Diese Frage ist -behaupte ich- nicht paschal zu Beantworten. Es gibt diverse Möglichkeiten die Gewährleistung wahrzunehmen, zu übertragen usw.
 
Ja, im Prinzip steht einfach kurzfristig ein Umzug an und ich wollte in der Zwischenzeit (Wohnungssuche, Zwischenmiete, AirBNB, whatever) "mobil" bleiben bis sich alles eingelebt hat. Grundlegende Sachen mit dem Notebook bearbeiten können, vielleicht mal was in einer VM ausprobieren, für härtere Sachen -> Remote Verbindung zum Mainframe :-) - späeter hab ich ich den sowieso bei mir.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Verkäufer, egal ob gewerblich oder privat, kann eine Gewährleistung nicht vollumfänglich ausschließen. Sollte die Ware nicht der Beschreibung oder Abbildung entsprechen, ist der Verkäufer zur Rücknahme, Ersatzleistung oder Reparatur verpflichtet. Zu einer gesetzlichen Gewährleistung über 24 Monate ist ein Privatverkäufer nicht verpflichtet.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_VK_7.html
 
SenyorS schrieb:
Ein Verkäufer, egal ob gewerblich oder privat, kann eine Gewährleistung nicht vollumfänglich ausschließen. Sollte die Ware nicht der Beschreibung oder Abbildung entsprechen, ist der Verkäufer zur Rücknahme, Ersatzleistung oder Reparatur verpflichtet.
Dass der Kaufvertrag erfüllt werden muss (sprich, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen müssen) sollte klar sein und hat nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun.

Auf den Ebay-Link würde ich abgesehen davon nicht viel zählen. Schon im ersten Satz steckt ein gravierender Fehler:
Ebay schrieb:
Sie sind als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben - gleich ob Sie privater oder gewerblicher Verkäufer sind.
Das ist faktisch falsch. Man ist nicht verpflichtet eine Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben, wenn diese dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufes bekannt sind.
 
Leli196 schrieb:
Dass der Kaufvertrag erfüllt werden muss (sprich, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen müssen) sollte klar sein und hat nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun.
Doch, weil in dem Fall ein Gewährleistungsausschluss hinfällig wäre.
Ein Gewährleistungsausschluss ist nicht wirksam, wenn Sie einen Mangel der Ware verschwiegen haben oder bewusst falsche Angaben über den Artikel machen. Auch verhindert ein Gewährleistungsausschluss die Ansprüche des Käufers dann nicht, wenn sie bestimmte Eigenschaften der Sache zugesichert haben (s. dazu BGH, Urt. v. 19.12.2012, Az.: VIII ZR 96/12).

Grundsätzlich würde ich bei eBay nur mit Käuferschutz abgesicherte Ware erwerben. Dann gibt es keine Probleme mit der Rückerstattung.
Ergänzung ()

Leli196 schrieb:
Schon im ersten Satz steckt ein gravierender Fehler:

Das ist faktisch falsch. Man ist nicht verpflichtet eine Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben, wenn diese dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufes bekannt sind.
Wieso ist das falsch? Sachmängelhaftung ist immer ein Bestandteil des Kaufvertrages. Wenn ein defekter Artikel als defekt verkauft wird, liegt natürlich kein Mangel vor.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Nun, es wird zwar so formuliert, dass ein Gewährleistungsausschluss nicht wirksam ist, wenn Mängel verschwiegen werden, ich denke jedoch nicht, dass das tatsächlich so gemeint ist. Denn dies würde ja implizieren, dass dem Käufer plötzlich wieder absolut alle Rechte aus der Gewährleistung zustehen und zwar 24 Monate lang. Ich denke eher, dass sich diese Aussage nur auf den einen Mangel bezieht und der Gewährleistungsausschluss für diesen nicht wirksam ist, wo wir dann wieder bei meiner Formulierung "Dass der Kaufvertrag erfüllt werden muss (sprich, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen müssen) sollte klar sein [..]" sind.

2. Ups, da habe ich wohl Mist geschrieben - du hast recht. Wenn die Beschaffenheit wie vereinbart ist, dann liegt natürlich kein Sachmangel vor.
 
Wie weit die Gewährleistung im Einzelfall greift, hab ich auch noch nicht ganz durchschaut. Einerseits wird behauptet, dass man für Privatkauf gebrauchter Ware keine 24 Monate Gewährleistung erwarten darf, andererseits wiederum, dass man sie explizit ausschließen muss. Und dann wiederum, dass man im Falle einer Klage zum vollen Gewährleistungsumfang verdonnert werden kann.
 
Nun, dass die Gewährleistung bei einem Privatverkauf explizit ausgeschlossen werden muss ist korrekt. Wenn der Verkäufer dies nicht tut schuldet er grundsätzlich die reguläre Gewährleistung über 24 Monate.
 
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