Kurzzeitkennzeichen ( 5Tage ) mit 17 ( B17 ) Fahren erlaubt ? Oder krieg ich ärger ?

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n´abend.

Bevor ich wieder ne Mod Nachricht bekomme sag ich euch gleich ich hab mich versucht selbst zu Informieren aber finde nix passendes ;)

So nun zu meiner Frage. Ich hab mir heute mein erstes Auto gekauft, mein Bruder auch.

Nun möchte ich das Teil gerne morgen zu mir Fahren. Dafür habe ich mir jetzt für 40€ auf dieser Seite eine EVB Nummer besorgt. Ich hab mich als Halter eingetragen ( ich bin 17 und hoffe das ist nun kein Problem ). Nun wollte ich morgen zur Zulassungsstelle, vielleicht könnte mir ja jemand sagen ob die mir morgen das Dokument rausrücken wenn die auf der EVB bescheinigung irgendwie sehen ( ich gebe den ja nur die Nummer ) das ich 17 bin ?

Nun zu meiner eigendlichen Frage: hier steht
Kann ein angemeldetes Kurzzeitkennzeichen auch von einer anderen Person verwendet werden?

Nein, seit dem 01.11.2012 darf aufgrund neuer Gesetzgebung nur noch der eingetragene Halter mit dem Fahrzeug fahren. Verstöße gegen dieses Gesetz können mit empfindlichen Geldbußen bestraft werden.

Nun jetzt frage ich mich ob das nun alles so funktioniert wie ich mir das Vorstelle ? Also das ich Halter und Versicherungsnehmer bin aber meine Mutter als Begleitperson trotzdem neben mir sitzt und ich fahre. ?


Grüße :freak:
 
Ich hoffe doch für dich...

Ansonsten stelle ich mir die Frage: Hast du die Hinweise im geschlossenen Thread beherzigt, oder wieso fragst du bevor du große Pläne machst und 40€ für ne Versicherung ausgibst nicht bei der Zulassungsstelle nach?!?
 
Da gibt es überhaupt kein Problem ! Für Deine Fahrerlaubnis kommt es nicht darauf an, auf wen das von Dir gefahrene Fahrzeug zugelassen ist, sondern nur darauf, dass Deine Mutter bei der Fahrt neben Dir sitzt !

Eine andere Sache ist die Zulassung selbst; die kannst Du, weil Du nicht volljährig bist, nicht vornehmen, sondern hierzu bedarf es der Zustimmung Deines Erziehungsberechtigten. Deine Mutter müsste also bei der Zulassung mitunterzeichnen.
 
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Ohne Worte..
 
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