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Lange Wartezeit beim Versand! Preisminderung möglich?
- Ersteller Deathcore
- Erstellt am
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
Möglich ist vieles, einen Anspruch wird man nicht herleiten können.
jurilein
Commander
- Registriert
- Okt. 2005
- Beiträge
- 2.300
Da kann eine freundliche Anfrage beim betreffenden Shop mehr Auskunft bringen als das Forum hier. Anspruch wird nicht bestehen, aber je nach Größe des Ladens kann was möglich sein. Ich würde aber mal davon ausgehen, wenn die Versandzeit schon bei der Bestellung als so lang bekannt war, wird nich viel gehen.
Gruß
Micha
Gruß
Micha
Kommt auf den Fall an, bei den richtigen Parametern ist selbst ein herleiten möglich. Größere Shops sichern sich meistens jedoch bei Privatpersonen mit entsprechenden AGB ab. Als Unternehmer sollte man sowas wissen, also wirst du wohl Privat gekauft haben.
Ein privates Beispiel: Bestellte Grafikkarte nach 14 Wochen wollten sie nicht mehr liefern, da nicht mehr erhältlich. Habe Vorkasse geleistet und hatte auch demnach einen gewissen Anspruch, da auch ein bestehender KV bestand, unabhängig von den üblichen AGB KV entsteht erst bei Auslieferung...
Habe eine andere Marke derselben Grafikkarte angeboten bekommen und konnte noch eine erhöhte Preisminderung, auch auf Grund von Kulanz des größeren Unternehmens durchsetzen. Direkten Anspruch gab es nicht, aber wie Doc Foster und jurilein so schön sagen, möglich ist alles und Auskunft einholen darf man noch.
Ein privates Beispiel: Bestellte Grafikkarte nach 14 Wochen wollten sie nicht mehr liefern, da nicht mehr erhältlich. Habe Vorkasse geleistet und hatte auch demnach einen gewissen Anspruch, da auch ein bestehender KV bestand, unabhängig von den üblichen AGB KV entsteht erst bei Auslieferung...
Habe eine andere Marke derselben Grafikkarte angeboten bekommen und konnte noch eine erhöhte Preisminderung, auch auf Grund von Kulanz des größeren Unternehmens durchsetzen. Direkten Anspruch gab es nicht, aber wie Doc Foster und jurilein so schön sagen, möglich ist alles und Auskunft einholen darf man noch.
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
Daran hatte ich noch gar nicht gedacht, mglw. ist noch gar kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, dann sieht es natürlich ganz mau aus...
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