Brinox
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juni 2011
- Beiträge
- 431
Moin zusammen,
seit nun 3 Tagen ist mein Internetanschluss bei Kabel Deutschland gestört, ich habe gar keine Verbindung mehr. Ein entsprechendes Ticket beim Support von KD ist erstellt, ich warte auf Behebung der Störung durch die Mitarbeiter.
Ab wann kann man denn eine Preisminderung bzw. eine Gutschrift geltend machen? Kann ich bei 3 Tagen Störung bei 30 Tagen im Monat schon 10% des Preises als Gutschrift verlangen oder muss man als Kunde eine solche Störung über sich ergehen lassen? Wenn ja wie lange? Im Prinzip erfüllt Kabel Deutschland den Vertrag mit mir ja seinerseits nicht.
Abseits von der Preisminderung hat der BGH entschieden, dass ich sogar Schadensersatz verlangen könnte. Dort ist ein Beispiel von 2 Monaten Ausfall erläutert. Wäre eine Forderung bei ca. einer Woche Ausfall überhaupt angemessen, wenn es dazu kommen sollte?
Vielen Dank für eure Einschätzungen,
Brinox
seit nun 3 Tagen ist mein Internetanschluss bei Kabel Deutschland gestört, ich habe gar keine Verbindung mehr. Ein entsprechendes Ticket beim Support von KD ist erstellt, ich warte auf Behebung der Störung durch die Mitarbeiter.
Ab wann kann man denn eine Preisminderung bzw. eine Gutschrift geltend machen? Kann ich bei 3 Tagen Störung bei 30 Tagen im Monat schon 10% des Preises als Gutschrift verlangen oder muss man als Kunde eine solche Störung über sich ergehen lassen? Wenn ja wie lange? Im Prinzip erfüllt Kabel Deutschland den Vertrag mit mir ja seinerseits nicht.
Abseits von der Preisminderung hat der BGH entschieden, dass ich sogar Schadensersatz verlangen könnte. Dort ist ein Beispiel von 2 Monaten Ausfall erläutert. Wäre eine Forderung bei ca. einer Woche Ausfall überhaupt angemessen, wenn es dazu kommen sollte?
Vielen Dank für eure Einschätzungen,
Brinox