Lieferando Bewertung löschen, weil werde belästigt

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Subversiver

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Hallo,

wie löscht man eine Lieferando Bewertung, wenn man bei Lieferando registriert ist?
Ich finde leider keine Möglichkeit dazu. Das bewertete Restaurant belästigt mich per Anrufen, dass ich die Bewertung zurücknehme.

Das ist Nötigung!
 
Dazu musst du dich an den Lieferando-Kundenservice wenden, anders geht es nicht.
 
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Bis dahin die Telefonnummer blockieren? Oder sind die so penetrant, dich von Fake-Nummern anzurufen?
 
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@Subversiver

Denen auch noch ihren Willen zu geben... Nummer blocken bzw. Anzeigen bei der Bundesnetzagentur.
 
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Wenn die nochmal anrufen, Telefon protokollieren, Anruf mitschneiden, und dann sagen, daß man damit zur Polizei gehen wird und Anzeige erstatten, wenn das so weitergeht. Und Lieferando sofort informieren über das Verhalten.

Ansonsten Nummer blocken. Und bloß nicht nachgeben, sonst machen die das bei anderen auch, und komme mit ihrem scheiß Service durch, wovor Du wohl nicht ohne Grund durch die Bewertung warnen wolltest, oder?
 
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Wenn Restaurants scheiße sind, und Kunden belästigt werden die Ihre berechtigte Meinung öffentlich kundtun, dann sollte man das als Kunde nicht einfach hinnehmen.

Also erstmal würde ich deine Bewertung nochmal ganz objektiv selbst einschätzen. Bist du beleidigend oder sachlich geblieben? Sollte es da von deiner Seite nichts zu beanstanden geben, Polizei, Anzeige. Ganz einfach. Kannst es zur Deeskalation auch erstmal beim nächsten Anruf nur androhen, klar und deutlich, und fertig.

Darf ich fragen was denn genau das Problem war mit dem Laden?
 
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Anrufe schriftlich untersagen. Weitere Anrufe genau protokollieren. Einzelverbindungsnachweise sichern. Strafanzeige erstatten.

Rechtlich dürfte hier zunächst mal nur § 238 StGB (Nachstellung) greifen. Kommen echte Drohungen dazu, dann § 240 StGB (Nötigung).

Nicht einschüchtern lassen.
 
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Das ist mindestens ein Fall von schwere Belästigung.
Froki schrieb:
Nötigung erfordert, dass eine Drohung oder ein unerlaubter Einfluss
Da zählt doch wahrscheinlich nicht nur der Versuch Einflussnahme auf Deine Willensentscheidung zu nehmen. Auch der Versuch auf unangemessene Weise Einfluss auf eine legitime Meinung oder Aussage dürfte dazu zählen.
 
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Nötigung bedeutet laut Definition des § 240 I StGB, dass der Täter eine andere Person rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt.

Diese Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt der geschilderte Sachverhalt IMO nicht.

Der Anruf des Restaurantes beim TO mit der Aufforderung, eine Bewertung zu löschen, kann Nötigung sein, wenn Druck ausgeübt wird. Der Anruf selbst ist nicht zwingend strafbar, aber die Art und Weise der Kontaktaufnahme ist entscheidend: Wenn der Gastwirt eine unzulässige Drohung ausspricht oder anderweitig eine Handlung (das Löschen der Bewertung) erzwingt, könnte dies eine Nötigung darstellen, insbesondere wenn er mit einer negativen Konsequenz oder einer Gegenleistung droht.

Problemlösung: Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 240 StGB gegeben, so könnte die StA öffentliche Anklage erheben, oder den Erlass eines Strafbefehls beim AG beantragen. Liegen die Tatbestandsvoraussetzung des § 240 StGB hingegen nicht vor, wird die StA das Verfahren einstellen. Gegen letzteres könnte der TO Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft erheben. Weist der Generalstaatsanwalt die Beschwerde zurück, kann der TO sich an das örtlich zuständige OLG wenden und ein Klageerzwingsverfahren einleiten. Hier ist Anwaltszwang gegeben. Würde ich ein solches Prozedere durchziehen? Auf gar keinen Fall. Für so etwas ist mir meine Freizeit zu schade. Ich bewerte niemanden. Weder einen Verkäufer, noch ein Restaurant. Beim ersteren kaufe ich nichts mehr und beim zweiteren esse ich nichts mehr.


Subversiver schrieb:
Das bewertete Restaurant belästigt mich per Anrufen, dass ich die Bewertung zurücknehme.
Anrufe eines Unternehmens bei einer Privatperson ohne vorherige Einwilligung sind grundsätzlich unzulässig, da sie einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen.
Nero FX schrieb:
Anzeigen bei der Bundesnetzagentur.
Wäre eine Möglichkeit ...

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html

Nero FX schrieb:
Würde ich machen.

Wen es interessiert:

https://www.ratgeberrecht.eu/aktuell/negative-restaurantbewertungen-bei-google-loeschen/
 
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Nötigung ist es tatsächlich nicht.
Ich würde aber die Bewertung noch einmal lesen und ernsthaft schauen, ob da nicht unsachlich, unangemessen, provokativ oder beleidigend geschrieben wurde.
Passiert heutzutage leider viel zu oft.
 
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Was @Aduasen schreibt.

Wie kennen jetzt nur eine Seite der Geschichte und auch, wenn für dich @Subversiver deine Rezension völlig angemessen sein mag, so kann es dennoch sein, dass sie über die Stränge schlägt und dann wiederum der Restaurantbetreiber sich auch zurecht dagegen zur Wehr setzen möchte.

Demnach stünde deinem etwas übertriebenem Vorwurf der Nötigung nämlich ganz schnell der Gegenvorwurf der üblen Nachrede - das ist dann ein ganz klassischer Prozessfall, wie er des öfteren vorkommt.

Du kannst ja mal (ohne Personalien) deinen geschriebenen Text zum Besten geben.

Ansonsten gilt aber grundsätzlich das, was viele zuvor schon geschrieben haben: allgemein ist es gut und wichtig, dass man seine Bewertungen stets unbeeinflusst und sachlich abgibt.
 
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DJMadMax schrieb:
das ist dann ein ganz klassischer Zivilprozess.
Wie wäre es, wenn Du an einer Voklshochschule mal einen Kurs in Rechtskunde für Anfänger belegen würdest? ;):)

Üble Nachrede ist in Deutschland keine Zivil-, sondern eine Straftat, die im § 186 StGB geregelt ist. Weder im BGB, noch in der ZPO findet man daher eine spezielle Regelung zur üblen Nachrede.
 
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Nero FX schrieb:
Denen auch noch ihren Willen zu geben... Nummer blocken bzw. Anzeigen bei der Bundesnetz
genau DAS - und das ganze ggf auch an Lieferando noch zusätzlich melden, dann sind die auch ganz schnell dort aus dem System etc
 
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@Froki
Dann wiegt's ja noch schwerer. Die Kursbelegung lehne ich übrigens dankend ab ^^

Ich hab meinen Textteil mal angepasst, damit deutlicher wird, was ich damit eigentlich ausdrücken wollte.
 
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Bei Lieferando melden und sich dort beschweren, dass du von bewerteten Unternehmen Anrufe bekommst. Die interessiert das sicherlich. Dann nat. auch dem Unternehmen eindringlich mitteilen, dass man keinerlei Geschäftsbeziehungen mehr hat und diese auch nicht wünscht. B2C sind in D. nur nach Einwilligung erlaubt.

Nummer blockieren würde ich auch gleich hinterher machen. Dann sollte Ruhe sein.

Aduasen schrieb:
....
Ich würde aber die Bewertung noch einmal lesen und ernsthaft schauen, ob da nicht unsachlich, unangemessen, provokativ oder beleidigend geschrieben wurde.
Passiert heutzutage leider viel zu oft.

Das ist in der Tat die Grundvoraussetzung. Deine Bewertung muss sachlich sein. Einfach zu schreiben: "Essen schmeckt nicht, etc." ist keine sachliche Bewertung.
 
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Zeig doch mal den Stein des Anstoßes. Ansonsten wenn wirklich sachlich nicht kuschen.
 
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Komisch. Der TE hat lauter solche komischen Themen , die nach Troll riechen.
Er scheint ständig von Betrügern umgeben zu sein ^^
 
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Woher haben die überhaupt deine Telefonnummer? Und block sie doch einfach. Würde da eher gegenteilig reagieren und die Bewertung um eine Beschreibung des Verhaltens erweitern. So lange die Bewertung objektiv und ehrlich ist, können die gar nix machen. Hatte mal so einen Fall auf Ebay, so eine Firma auch komplett Scheiße gebaut hat und ich sie dementsprechend bewertet habe. Die haben auch mit Anwalt und shit gedroht, habe ihnen direkt geschrieben, dass sie ruhig machen sollen. Natürlich ist nix passiert.
 
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@Subversiver,

Poste uns einmal bitte den Text bzw. deine Bewertung, so können wir uns ein genaues Bild darüber machen.

Danke
 
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