wannabe
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2005
- Beiträge
- 849
Hallo,
ich bin als Ferien-Mitarbeiter in einer großen Firma eingestellt.
Arbeitsstatus: kurzfristige befristige Beschäftigung
Seit dem 25.07.2011 arbeite ich ununterbrochen im Schichtsystem und die Frist endet am 24.08.2011.
Laut Arbeitsvertrag und allg. Gesetze hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Wenn ich jetzt zwischen 22. - 24. krankgeschrieben werde, habe ich also somit Anspruch darauf ?
Da ich momentan an einer Magenschleimhautentzündung leide, aber dennoch nicht krankgeschrieben sein möchte, da diese sonst unbezahlt sein würden da Lohnfortzahlung ab der 4. Woche gilt, würde ich mich dann zum 22.-24. krankschreiben lassen,
ist das möglich?
gruß
ich bin als Ferien-Mitarbeiter in einer großen Firma eingestellt.
Arbeitsstatus: kurzfristige befristige Beschäftigung
Seit dem 25.07.2011 arbeite ich ununterbrochen im Schichtsystem und die Frist endet am 24.08.2011.
Laut Arbeitsvertrag und allg. Gesetze hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Wenn ich jetzt zwischen 22. - 24. krankgeschrieben werde, habe ich also somit Anspruch darauf ?
Da ich momentan an einer Magenschleimhautentzündung leide, aber dennoch nicht krankgeschrieben sein möchte, da diese sonst unbezahlt sein würden da Lohnfortzahlung ab der 4. Woche gilt, würde ich mich dann zum 22.-24. krankschreiben lassen,
ist das möglich?
gruß
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