Lohnfortzahlung

wannabe

Lieutenant
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Juli 2005
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849
Hallo,

ich bin als Ferien-Mitarbeiter in einer großen Firma eingestellt.

Arbeitsstatus: kurzfristige befristige Beschäftigung

Seit dem 25.07.2011 arbeite ich ununterbrochen im Schichtsystem und die Frist endet am 24.08.2011.

Laut Arbeitsvertrag und allg. Gesetze hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wenn ich jetzt zwischen 22. - 24. krankgeschrieben werde, habe ich also somit Anspruch darauf ?

Da ich momentan an einer Magenschleimhautentzündung leide, aber dennoch nicht krankgeschrieben sein möchte, da diese sonst unbezahlt sein würden da Lohnfortzahlung ab der 4. Woche gilt, würde ich mich dann zum 22.-24. krankschreiben lassen,

ist das möglich?

gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn mann krank ist, ist man krank!

aber wenn ich das zu später stunde richtig verstehe, möchtes du dich so oder so zu dem genannten zeitpunkt krankschreiben lassen?
 
Ähm... wegen drei Tagen und das auch noch in anderthalb Wochen machst du hier einen Aufstand?!
Wieso machst du wegen drei Tagen hier rum?
Wo arbeitest du eigentlich?
 
Frag halt deinen Chef o_O

Im Ernst, wenns dir so gut, des du eh noch 2 Wochen arbeiten kannst, dann arbeite die letzten drei Tage halt auch. Und wenns dir gerade jetzt schlecht geht, geh sofort zum Arzt und scheiß auf die Kohle bevor du dich kaputt machst.

Ansonsten was soll die Frage: Wenn du ab der vierten Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, dann haste die halt. Ich würd dich als Chef aber die nächsten Ferien nicht mehr einstellen, wenn du das wirklich so durchziehst. Ich bin dein Chef, btw. :cool_alt:
 
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall heist nicht ich mache die letzten 3 Tage krank und vielleicht länger
und bekomme das vielleicht bessere Gehalt der Arbeit auch länger .
 
jeder hat anspruch darauf....gfb's o.ä. dürfen vollzeit kräften nicht schlechter gestellt sein
 
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