Lohnsteuer

Spookykid

Ensign
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Feb. 2005
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Hallo,
ich habe eine Frage und zwar: Ich war im Jahr 2005 Schüler und war in einem 400€ Arbeitsverhältnis angemeldet. Mein Arbeitergeber hat mir jeden Moant einen Bruttoarbeitslohn von 400 € ausgewiesen, obwohl ich so gut wie nie diesen Betrag erreicht habe. Es waren im Schnitt denke ich um die 300€ im Monat.
Dieses Arbeitsverhältnis bestand vom 01.01-30.09 2005. Nun meine Frage, kann ich diese Summe korrigieren lassen? Denn jetzt kommt das Problem: Nach dieser Zeit bin ich bis 31.12 2005 ein anderes Arbeitsverhältnis eingegangen und habe in den restlichen 3 Monaten, des Jahres 2005, 6494€ brutto verdient. Zusammen sind das um die 10.000 € würde aber mein "400€" Arbeitsverhältnis korrigiert werden, würde ich noch Kindergeld bekommen. Wären immerhin 2000€ für 2005. Außerdem könnte ich durch die Steuererklärung für 2005 mehr einbezahlte Lohnsteuer zurückfordern. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Könnt ihr mir sagen, was mir eine Steuererklärung in etwa bringen würde? Habe um die 1000 € Lohnsteuer bezahlt.
 
hi,

woher du die rechnung mit dem kindergeld hast, weiss ich nicht, vielleicht magst du das mal naeher ausfuehren. kindergeld bekommen deine eltern, soweit ich mich erinnere bis zum 26 lebensjahr (bin aber nciht sicher).

im uebrigen gehe ich davon aus, dass du ledig bist und keine kinder erziehst. damit gilt steuerklasse 1. daraus folgt ein lohnsteuerfreibetrag von euro 7.664, auf den keine lohnesteuer zu zahlen ist. fuer den betrag ab euro 7.664,01 bis 12.740 zahlst du bis max 24 prozent lohnsteuer. mit diesem betrag (10000-7664=2336) befindest du sich in der sog. progessionszone. ueber die ganze progressionszone betrachtet steigt der steuersatz je euro 1.000 zusätzliches einkommen um ca. 0,61 %-punkte. du zahlst also max 19 % auf den betrag, der in diese tarifzone faellt. laesst man die progression ausser acht, sind das 19 % von 2.236 euro, also euro 443,84. korrekt berechnet ist es etwas weniger. zum abzug kommen noch sparerfreibetrag, werbekostenpauschale (920 euro, die du wohl kaum uebersteigen duerftest, es sei denn du hast ausgaben, die als werbekosten gelten, gehabt, die 920 euro uebersteigen). taegliche transportkosten senken das zu versteuernde einkommen ebenfalls. zu beruecksichtigen sind noch sonderkostenpauschale in hoehe von euro 36 und kinderfreibetrag in hoehe von euro 5.808 (kindererziehung).

alles was du auf 7.664 an steuern bezahlt hast, bekommst du zurueck. inweifern du die steuern fuer den restbetrag zurueckbekommst, haengt davon ab, inwieweit das zu versteuende einkommen durch pauschalen und freibetrage usw gekuerzt wird. kann sein, dass deine ausgaben so gross waren, dass keine steuern zu zahlen sind. das hatte ich oft, als in noch in dt wohnte, das auto hats moeglich gemacht und mir regelmaessig satte steuerrueckzahlugen bescherrt - ganz legal.
gruss
 
pissofff schrieb:
woher du die rechnung mit dem kindergeld hast, weiss ich nicht, vielleicht magst du das mal naeher ausfuehren. kindergeld bekommen deine eltern, soweit ich mich erinnere bis zum 26 lebensjahr (bin aber nciht sicher).
Ja eben, und seine Eltern bekommen für 2005 kein Kindergeld mehr, wenn er da mehr als 7.680 € verdient hat. Ist das denn so schwer zu verstehen?
 
Salut,

aus meiner Sicht werden hier Äpfel mit Birnen verwechselt.

AV I 01.01-30.09 2005 - Minijob, Steuern und Sozialversicherung werden 2005 pauschal mit 25% (12% RV, 11% KV, 2% Steuern) berechnet und vom AG übernommen.
AV II 01.10.-31.12.2005 - Einkünfte werden von dir durch LSt versteuert, 6494€ brutto liegt unterhalb des Eingangsfreibetrages 7.664€, du bekommst also die ganze gezahlte Steuer zurück. (warum du den Ausgleich nicht schon längst gemacht hast, ist mir eh ein Rätsel)

Arbeitsverhältnis I hat mit AV II im steuerlichen Sinne aber auch gar nichts zu tun, den jeder darf einen Minijob bis 400€ haben. Dieser wird auf das zu versteuernde Einkommen definitiv nicht angerechnet, die Pauschalversteuerung schließt dies aus.

Wie die Beurteilung der beiden Einkommen hinsichtlich Kindergeld anbelangt, keine Ahnung.
 
SheepShaver schrieb:
Ist das denn so schwer zu verstehen?
bislang hatte keiner was erklaert, das zu verstehen gewesen waere. spar dir bitte den rotzfrechen unterton.

i.u.
gilt was ich gesagt habe. es ist zwar richtig, dass fuer 400 euro minijobs, wenn's denn einer war, pauschal 2 % lohnsteuer vom rabeitgeber entrichtet werden, die sind aber dann weg und nicht erstattungsfaehig (!). es kann durchaus guenstiger sein, per lohnsteuerkarte insgesamt abzurechnen. in einigen lohnsteuerklassen kann es für arbeitgeber und arbeitnehmer günstig sein, die abrechnung über die lohnsteuerkarte des minijobbers abzuwickeln. ist auf der lohnsteuerkarte die steuerklasse I oder II eingetragen, fällt für den arbeitbnehner keine lohnsteuer an und das gehalt wird ohne bbzüge ausgezahlt. der arbeitgeber kann sich in diesem fall auch die zwei prozent pauschsteuer sparen.
ich wurde mal ein steuerprogamm kaufen und beid varianten testen. dann ist auch die bundesknappschaft eine gute ansprechadresse (bzw die von ihre gefuerhte minijobzentrale). dort gibts alle detailinfos.

gruss
 
Salut,

deine Ausführungen zum Thema Lohnsteuer sind noch einigermaßen nachvollziehbar und teilweise richtig, deine Kernaussage ist aber grundsätzlich falsch. Unter 400 € ist es immer per Gesetz als Minijob anzusehen, der Wechsel von Minijob auf 'normale’ Beschäftigung geht erst ab 401 € und da wird in Deutschland der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung einbehalten. Selbst wenn die Lohnsteuer entfällt, kommen um die 20% Abzug für KV, PV, RV und ALV zum Ansatz.

Beispiel Minijob 2006 – AN 400 €

Rentenversicherung 0.00 €
Arbeitslosenversicherung 0.00 €
Krankenversicherung 0.00 €
Pflegeversicherung 0.00 €
Soli-Zuschlag 0.00 €
Kirchensteuer 0.00 €
Lohnsteuer 0.00 €
Netto 400.00 €

Beispiel Job 2006 – AN 401 €

Rentenversicherung 39.09 €
Arbeitslosenversicherung 13.03 €
Krankenversicherung 31.67 €
Pflegeversicherung 4.41 €
Soli-Zuschlag 0.00 €
Kirchensteuer 0.00 €
Lohnsteuer 0.00 €
Netto 312.80 €

Auf Arbeitgeberseite sieht es derzeit nach dem 01.07.2006 so aus.

Minijob 400 €

RV 15% 60 €
KV 13% 52 €
Steuer 2% 8 €
Gesamtaufwand 520 €

Normalverdienst 401 €

Gesamtaufwand

401€ + 88,20 € SV-AG-Anteil = 489,20 €

Der AG spart also, der AN verliert.

Anm.: die Berechnungen wurden ohne Berücksichtigung einer möglichen Gleitzonenregelung durchgeführt.
 
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