Mahnungen

ExcaliburCasi

Lt. Commander
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Hallo

Es kennen vermutlich viele, da kommen irgendwelcke Gewinnspielfirmen und nerven jemanden, es uns sogar passiert das eine dieser Firmen an die Konto Daten kam und abgebucht hat, nach Widerspruch und zurückgehendem geld, kam dann eine ersatz rechnung/Mahnung. Allerdings kein Schreiben von einem Gericht.

Jetzt muss man ja bei einem Mahnschreiben soweit Widerspruch einlegen, binnen 4 wochen, gilt das auch wenn das von einer Firma kommt, oder muss man nur auf Gerichtliche Schreiben Widerspruch einlegen?


Ps: weiß auch garnicht, ob ich hier richtig mit der Frage bin xD
 
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Wende Dich am Besten an eine Verbrauchserschutzzentrale. Solch ein Windei ist dort sicher schon bekannt. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast die das abdeckt kannst Du Dich natürlich auch bei einem Anwalt beraten lassen.

Wenn die nicht gerade eine riesen Summe fordern würde ich mich sonst einfach nicht zucken so lange Du nicht wirklich etwas vom Gericht / Gerichtsvollzieher hörst. Aber nicht jeder will das riskieren. ;)
Man könnte natürlich auch hin schreiben und nach dem Vertrag fragen auf dessen Grundlage sie meinen Dir etwas berechnen zu dürfen auch mit Hinweis auf eine evtl. illegal-betrügerische Abbuchung. Sowas würde ich aber unterlassen bzw. nur nach Rücksprache mit oben genannter Verbraucherschutzzentrale/Anwalt.
 
Hast du etwas Unterschrieben? Vertrag oder sonstiges?

Wenn nicht können sie dir gar nichts!

Aber auch wenn es nerft, würde ich zu jedem schreiben Widerspruch einlegen.

Aber wenn du nicht unterschrieben hast und du den keinen Auftrag erteilt hast das die dein Geld abheben dürfen oder irgendwelche Leistungen von denen erhalten hast. Dann mach erstmal nichts außer brav Widerspruch einlegen. Denn wenn die einen Anwalt holen kannst du deinen Immer noch einschalten. Außer die Lage ist vielleicht doch etwas komplizierter als du hier schreibst dann würd ich mich wenigstens von einem Anwalt beraten lassen.
Ich weiß ja nicht was beim Telefongespräch abgelaufen ist. Aber ich wüsste nicht das man Gewinnspielverträge mündlich abschließt (ist das überhaupt möglich? Glaube ja eher nicht)

EDIT:

Ich hab noch einmal im Internet nachgeschaut Also Mündliche Verträge sind genauso gültig wie schriftliche. Wenn die Firma das Gespräch aufgenommen hat und dies ein Korrekter Vertrag war dann wirst du wohl ein Problem haben. In manchen Firmen ist es auch üblich über das Telefon Abbuchungsaufträge entgegen zu nehmen. Allerdings weiß ich nicht wie das Gespräch mit der Firma verlaufen ist. Hast du eindeutig einem Vertrag zugestimmt oder nicht? Wenn nicht dann kann die Firma dir überhaupt nichts. Andersrum ist dann schon wieder Interpretationssache des Richters und der Beweislage.
Aber wie oben beschrieben immer und immer wieder Widerspruch einlegen. Da kann man nichts falsch machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Prinzipiell sollte man immer auf gerichtliche Mahnschreiben reagieren. Alles andere ist KANN aber nicht Muss.
Mit Widerspruch ist man jedoch immer auf der sichereren Seite!

Denn im Streitfall zählen vor Gericht die besseren Argumente. Mündliche Absprachen zählen hingegen recht wenig. Der Nachweis, dass man damit nicht einverstanden war ist dann nicht selten schwerlich zu erbringen.

Bei mündlich abgeschlossenen Verträgen (zb. Telefon) hast Du zudem ein Widerrufssrecht, dies muss Dir schriftlich vorliegen und sei es nur im Kleingedruckten. Ist dies nicht der Fall, kannst Du meines Wissens jederzeit (über die Frist hinaus) Widerruf einlegen.

Widerruf bei bereits abgeschlossenen Verträgen.
Widerspruch bei offensichtlich nicht abgeschlossen Verträgen oder immer bei Zweifel.

Nicht verwechseln! Ansonsten kann das für einen auch nachteilig ausgelegt werden. Denn wer nichts abgeschlossen hat, macht auch keinen Widerruf! Innerhalb der Fristen ist aber beides recht problemlos möglich.

PS:
Wir hatten das auch mal und gleich ein Widerspruchsschreiben aufgesetzt.
im Kopf "angebliche Kundennummer: xyz"
Und das wir bestreiten den von der Firma behaupteten Vertrag gezeichnet oder in anderer Weise geschlossen zu haben und auch bestreiten eine Zustimmung zu Abbuchungen aller Art vom Konto erteilt zu haben. Zudem verlangten wir die Vorlage des Vertrages.

Seitdem kam nie wieder was. :D

PPS:
Und ich empfehle ausschließlich alles per Einschreiben mit Rückschein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einschreiben Einwurf macht mehr Sinn - da kannst du nachweisen, dass es in den Briefkasten geworfen wurde was vollkommen ausreicht. Bei Rückschein könnte der Empfänger theoretisch die Annahme verweigern oder wenn er beim Zustellversuch nicht da war das Ding nicht von der Post abholen. Ist zwar auch kein Beinbruch, macht aber nur nervige Mehrarbeit ;)

Ansonsten hat mein Vorredner schon treffend angemerkt, dass zuerst die Frage im Raum steht, ob überhaupt wirksam ein Vetrag geschlossen wurde. Wenn du das nicht so siehst, kannst du - musst aber nicht - Widerspruch einlegen. Dein Gegenüber müsste so oder so im Zweifel nachweisen, dass der Vertrag zustande kam.

Nur so nebenbei: wenn du denen ein mehr oder weniger gepfeffertes Anschreiben aufsetzt, mach' doch gleich noch auf der Datenschutzschiene weiter: Sie sollen dir offen legen, welche Daten sie von dir gespeichert haben, woher sie die haben und ggf. an wen sie sie weiter gegeben haben. Anschließend ist für die Löschung der Daten zu sorgen. Abschließend würde ich denen unter Androhung weiterer rechtlicher Schritte untersagen, mich nochmal zu Vertriebszwecken etc. zu kontaktieren.

Ich jedenfalls würde mich mit weniger nicht zufrieden geben. Paragrafen würde ich in einem solchen Schreiben nie zitieren - entweder das liest jemand der Ahnung hat, dann weiß er, was im Gesetz steht oder es ist denen egal, dann nützt dir der Paragrafendschungel auch erst in der Klage was ;)
 
Und weil das auf einer INternetseite mit "Recht" im Namen steht ist das unumstößliche Wahrheit, gleich nach der Schöpfungsgeschichte aus der Bibel ;)

Nein, im Ernst:
Ich mag mich irren, aber meiner persönlichen Auffassung nach ist die Zustellung grundsätzlich erfolgt, wenn das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers geworfen wurde. Wer derartige Empfangseinrichtungen (Anrufbeantworter oder E-Mail-Postfach sind insofern nichts anderes) bereit hält, muss sie auch regelmäßig leeren / abhören / lesen.

Die einzige Frage, die sich stellt, ist, ob die Unterschrift des Postboten für den Einwurf genügende Beweiskraft hat. Ob dies beim Rückschein eher gegeben ist, wage ich aber zu bezweifeln: Ich habe auch schon Einschreiben mit Rückschein versandt die jedes Mal zurück kamen (der Gerichtsvollzieher war dann aber doch erfolgreich mit der Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids, der Empfänger stellte sich also offensichtlich stur). Jedenfalls: bevor das eine Einschreiben zurück kam hatte ich in der Online-Sendungsverfolgung einen Scan (mit geschwärzter Adresse) des Rückscheins mit einer unleserlichen Unterschrift.

Als eine knappe Woche später der Brief zurück kam war auch der Scan im Netz wieder verschwunden - hier ist offensichtlich ein Rückschein falsch zugeordnet worden.

Ich bin gerade bei meiner Freundin und habe keinen VPN-Klienten hier. Ansonsten würde ich doch glatt mal in der Datenbank nach weiteren Urteilen zu dem Thema suchen.

Den Threadersteller sollte unsere kleine Diskussion aber nicht tangieren, da wir beide offensichtlich mehr Ahnung haben als er, uns aber nicht einig sind, wer recht hat :P

Per GV ist die Zustellung im Zweifel am BEsten nachvollziehbar, aber es muss ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden. Zumal im Zweifel immer noch bestritten werden kann, dass die Sendung überhaupt den besagten INhalt hatte (vielleicht waren ja statt der Kündigung nur Urlaubsfotos drin? :king: )...
 
FidelZastro schrieb:
dass die Sendung überhaupt den besagten INhalt hatte (vielleicht waren ja statt der Kündigung nur Urlaubsfotos drin? )...

Es geht grundsätzlich erstmal um den möglichst gerichtsfesten Nachweis einer Zustellung. Wenn Urlaubsfotos drinnen waren, so könnte er diese ja dem Richter vorlegen. Hingegen wird wohl kein Richter eine mögliche Rechtfertigung wie leeres Blatt Papier per aufwands- und kostenintensiverem Einschreiben versendet akzeptieren. Und selbst da müsste ja eine Adresse drauf stehen und somit das Blatt vorzulegen sein, wenn man so pfiffig war und per Durchsichtbriefumschlag versendet und vor Absenden kopiert hat. ;)

Ansonsten kann es natürlich jeder handhaben wie er mag und es seine pers. Erfahrungen belegen. Und ja, Zustellung per GV ist natürlich am zuverlässigsten und sichersten, aber eben auch am teuersten.

mensch183 schrieb:
Ich würde weder Porto noch Zeit investieren, um haltlose Mahnungen zu beantworten.
Es kommt immer auf den Einzelfall und die Situation an.
Mit "Totstellen" ist schon mancher böse auf die Schnauze geflogen. Denn vor Gericht zählt auch die Eigenbemühung zur Klärung des Sachverhalts und Vorwurfs nicht minder. Recht haben und Recht bekommen... na du weißt schon. ^^
 
Das mit den Mahnungen ist so eine Sache eigentlich muss man in Deutschland überhaupt nicht Mahnen und kann direkt klagen.

Biref mit einschreiben wird in der Regel als gültiger Nachweiss anerkannt. Bei einer IHK prüfung wurde mal jemand nicht zugelassen weil er angeblich nicht seinen antrag eingereicht hat. Da er es aber per einschreiben zugesendet hat wurde entscheiden das das verschlampen auf seiten der IHK lag. Somit wurde er dann nachträglich zugelassen.

Wenn du schreibst dann geh auf sicher und mach mit einschreiben. Oder normales schreiben und mach dir eine Kopie und notiere drauf dann dort abgeben.

Aufjedenfall im Schreiben um eine Rückmeldung betten am besten auch eine angegemessene Frist setzen. 7 bis 14 Tage. Wichtig ist vorallem auch das du im guten deutsch schreibst und sachlich bleibst. Wenn sich dann nichts rührt, dann kannst du davon ausgehen das es sich um nichts seriöses handelt. Sollte dann nochmal am besten kontakt mit der verbraucherzentrale oder deinem anwalt aufnehmen.

Die meisten firmen die so versuchen geld zumachen sind meistens Ltd. (Englische GmbHs).

Vorallem die ganzen handybertrügereien gehen von solch einer scheinfirma die nur einen briefkasten besitzt ausl.
 
Wenn du eine E-Mail-Adresse von der Firma hast dann nimm im ersten Schritt ambesten darüber Kontakt mit denen auf. (Vielleicht nicht deine Hauptadresse aber auch eine die seriös klingt). Wichtig wäre dann die Emails abzuspeichern und am besten mit abgesendet datum und uhrzeit auszudrucken.
 
@ ExcaliburCasi,

ja diese Gewinnspiele sind Betrug der übelsten Sorte. Da versprechen Sie einem einen Gewinn von 100.000 € oder eine lebenslange Rente, doch gewinnen tut natürlich keiner und es flattern dann dutzende Mahnungen mit Zahlungsaufforderungen in's Haus. Bei einem Mahnbescheid sollte man innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen, da die Gegenseite sonst einen vollstreckbaren Titel gegen Dich erwirken kann, was aber bei solchen Gewinnspielen kaum der Fall sein wird, weil man mit denen meist gar keinen rechtskräftigen Vertrag eingeht -> siehe Nachbarschaft24 und die DIS Eschborn.

http://www.pc-special.net/index.php?option=com_forum&Itemid=26453&page=viewtopic&t=22660
 
Ja, also wir haben mal 55Cent investiert, Widersprochen und den unterschriebenen Vertrag angefordert.
Mal sehen ob da etwas kommt, schriftlich haben sie ganz sicher nichts, Telefonisch könnten sie es evtl. als Anzeige wegen Beleidigung durchkriegen, aber sicher kein Gewinnspiel vertrag ;)
 
Ja solche Gewinnspiele haben immer einen Haken - denke immer: Nichts ist umsonst, ich bin auch schon öfter auf sowas reingefallen und die Gewinnspielaktionen buchten fleißig Monat für Monat knapp 70 € von meinem Konto ab, bis ich irgendwann alles retoure geholt habe - waren dann so um die 200 €. :lol:
 
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