ExcaliburCasi
Lt. Commander
- Registriert
- März 2008
- Beiträge
- 1.691
Hallo
Es kennen vermutlich viele, da kommen irgendwelcke Gewinnspielfirmen und nerven jemanden, es uns sogar passiert das eine dieser Firmen an die Konto Daten kam und abgebucht hat, nach Widerspruch und zurückgehendem geld, kam dann eine ersatz rechnung/Mahnung. Allerdings kein Schreiben von einem Gericht.
Jetzt muss man ja bei einem Mahnschreiben soweit Widerspruch einlegen, binnen 4 wochen, gilt das auch wenn das von einer Firma kommt, oder muss man nur auf Gerichtliche Schreiben Widerspruch einlegen?
Ps: weiß auch garnicht, ob ich hier richtig mit der Frage bin xD
Es kennen vermutlich viele, da kommen irgendwelcke Gewinnspielfirmen und nerven jemanden, es uns sogar passiert das eine dieser Firmen an die Konto Daten kam und abgebucht hat, nach Widerspruch und zurückgehendem geld, kam dann eine ersatz rechnung/Mahnung. Allerdings kein Schreiben von einem Gericht.
Jetzt muss man ja bei einem Mahnschreiben soweit Widerspruch einlegen, binnen 4 wochen, gilt das auch wenn das von einer Firma kommt, oder muss man nur auf Gerichtliche Schreiben Widerspruch einlegen?
Ps: weiß auch garnicht, ob ich hier richtig mit der Frage bin xD