Mal eine Rechtsfrage wegen Gutschriftsbetrag

adissimo

Cadet 2nd Year
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Sep. 2004
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26
Hi,
habe mal eine andere Frage, sorry das ich sie hier poste, aber nix gescheites gefunden und vielleicht hab ich Glück und einer kann mir helfen:

Ich habe vor ca. 1,5 monaten durch eine Reklamation einer Grafikkarte, eine Gutschrift erhalten. Diesen Gutschriftsbetrag kann ich laut dem Shop Mitarbeiter nur mit einem dortigem Kauf verrechnen. Ich möchte natürlich eine neue Grafikkarte, doch ich habe seit den 1,5 monaten dort keine gescheite gesehen (6800GT/Ultra oder X800xtpe).
Kennt einer eine Rechtsklausel oder einen "Trick" wie ich mir den Gutschriftsbetrag auszahlen lassen kann, um eine Grafikkarte in einem anderen Shop zu erwerben?

thx für Hilfe
 
Schau mal in die AGB´s des Ladens, ob das mit dem Gutschein genaus os da drin steht - wenn ja, dann sieht´s nicht sooo gut für dich aus!

Warum Doppelthread?! *klick*
 
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Re: Rechtslage wegen Gutschriftsbetrag?

ich dachte immer der verkäufer wär gezwungen auch eine Geldrückgabe anzubieten? :confused_alt:
 
Re: Rechtslage wegen Gutschriftsbetrag?

Doppelthread = weil ich es nicht genau wusste wo es mehr gelesen wird => SORRY!

aber mit dem AGBs werde ich sofort nachholen

thx
 
Da hast Du wohl keine Chance. Der Händler muß die Karte entweder reparieren oder ersetzen. Kann er das nicht, kannst Du wandeln und den Preis zurückverlangen. Der Händler hat Kulanz gezeigt, indem er Dir eine Gutschrift erstellt hat. Du könntest ihn fragen, ob er Dir das Geld zurückgibt. Solange er Dich aber nicht "betrogen" hat (200MX-Gforce für 900 Euro als Top-Karte verkauft), kannst Du nicht mehr verlangen. Es sei denn, die AGB's sehen das vor. AGB's sind aber nur ein beschneiden des BGB - meist zum Vorteil des Händlers.
 
In den AGBs steht nichts.

@tux73 du sagts ja, das ich "wandeln und den Preis zurückverlangen" kann. Kann ich das nicht nachträglich machen, also nach dem erhalt der Gutschrift?

Und wie sieht es aus wenn ich dort etwas billigeres Kaufe, kann ich mir dann den Restbetrag auszahlen lassen?
 
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