Massenabmahnung von Typhoon...Thermaltake-Kühler illegal?

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Cadet 2nd Year
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Hallo,

der Händler meines Vertrauens hat mir übers Wochenende mitgeteilt, daß der deutsche Anbieter TYPHOON (www.typhoon.de) sämtliche Händler in Deutschland, die die CPU Kühler "Big Typhoon" und "Typhoon mini" von Thermaltake (www.thermaltake.com) mit einer Massenabmahnung überzieht und die oben genannten Kühler weder verkauft noch beworben werden dürfen.

Da ich den erstgenannten Kühler gerne kaufen möchte, wird mir jetzt ein wenig Bange. Darf ich diesen Kühler dann überhaupt noch kaufen?
 
Kaufen kannste den weiterhin, nur die Händler dürfen keine Werbung mehr dafür machen.
 
Woogie schrieb:

Mein Händler hat mir die Abmahnung gezeigt...Vertrieb, Werbung und BESITZ sollen laut Typhoon strafbar sein :(
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt - §3 - danke für dein Verständnis)
Wenn du unbedingt so einen Kühler haben willst, kaufe ihn doch und bezahle bar ohne deine Adresse zu hinterlassen. Wer kontrolliert schon nach, welcher Kühler in nem PC verbaut ist? Kann ich mir nicht vorstellen.

Imo geht es hier um eine urheberechtliche Sache. Evt. hat der eine Hersteller beim anderen eine patentrechtlich geschützte, technische Lösung abgekupfert. Ergo würdest du dich für ein Plagiat interessieren.

Kauf doch einfach eine Alternative eines anderen Herstellers , z.B. Zalman oder Thermalright. So gehst du jedem evt. Ärger aus dem Weg.
 
Wieso technische Lösung? Hier gehts wohl mehr um den Namen/ Modellbezeichnung. ;)
 
typisch reiche deppen:rolleyes:

Die sollten sich freun das Thermaltake Typhoon so toll findet das sie sogar Werbung für diese Firma machen.

zum Kühler:
kaufen ohne Adresse und gut.

Oder glaubst du die Polizei kommt zu dir wegen eines CPU-Kühlers?
 
Ich würde den Kühler einfach ganz normal kaufen, wo er noch angeboten wird.
1. wird er nicht erst seit heute verkauft und Mio haben ihn bereits
2. wäre der Händler verantwortlich, der ihn verkauft hat, nicht der Kunde.

PS:
Ich glaube hier wird alsbald eine schlichte Namensänderung folgen und gut is.
 
Namen/ Modellbezeichnung - Also lediglich ein markenrechtliches Problem? Stimmt das Produktportfolio der 2 Firmen ist imo nicht vergleichbar.
 
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