Servus!
Eine Frage, vllt. weiß einer Rat:
Ich bin momentan Student (Maschinenbau), in den Semesterferien arbeite ich bei einer Baufirma (als Ferienjobber). In den Wintersemesterferien habe ich jetzt 5 Wochen gearbeitet (also 25 Arbeitstage), wodurch mir 3 zusätzliche Tage Urlaub zustehen.
Nun will ich im Sommer wieder arbeiten (der Chef wäre auch einverstanden und meinte am Telefon, ich soll Bescheid geben, wie lange ich arbeiten mag). Allerdings ist der Sachverhalt ja folgender, dass ich maximal 50 Arbeitstage in den Semesterferien arbeiten darf, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Weiß jemand, ob diese 3 Urlaubstage auch zu den "geleisteten" Arbeitstagen zählen, oder ob ich nochmal 25 Tage arbeiten darf?
Ich habe den Urlaub übrigens weder angetreten noch auszahlen lassen, da ich ja wieder zu derselben Baufirma will heb ich mir meinen Urlaub vorerst auf. Auf der Bescheinigung der Bau-Urlaubskasse stehen mir 3 Urlaubstage bescheinigt.
Gruß,
[sauba]
Eine Frage, vllt. weiß einer Rat:
Ich bin momentan Student (Maschinenbau), in den Semesterferien arbeite ich bei einer Baufirma (als Ferienjobber). In den Wintersemesterferien habe ich jetzt 5 Wochen gearbeitet (also 25 Arbeitstage), wodurch mir 3 zusätzliche Tage Urlaub zustehen.
Nun will ich im Sommer wieder arbeiten (der Chef wäre auch einverstanden und meinte am Telefon, ich soll Bescheid geben, wie lange ich arbeiten mag). Allerdings ist der Sachverhalt ja folgender, dass ich maximal 50 Arbeitstage in den Semesterferien arbeiten darf, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Weiß jemand, ob diese 3 Urlaubstage auch zu den "geleisteten" Arbeitstagen zählen, oder ob ich nochmal 25 Tage arbeiten darf?
Ich habe den Urlaub übrigens weder angetreten noch auszahlen lassen, da ich ja wieder zu derselben Baufirma will heb ich mir meinen Urlaub vorerst auf. Auf der Bescheinigung der Bau-Urlaubskasse stehen mir 3 Urlaubstage bescheinigt.
Gruß,
[sauba]