Maximale Arbeitstage als Student

[sauba]

Commander
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Jan. 2005
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Servus!

Eine Frage, vllt. weiß einer Rat:

Ich bin momentan Student (Maschinenbau), in den Semesterferien arbeite ich bei einer Baufirma (als Ferienjobber). In den Wintersemesterferien habe ich jetzt 5 Wochen gearbeitet (also 25 Arbeitstage), wodurch mir 3 zusätzliche Tage Urlaub zustehen.

Nun will ich im Sommer wieder arbeiten (der Chef wäre auch einverstanden und meinte am Telefon, ich soll Bescheid geben, wie lange ich arbeiten mag). Allerdings ist der Sachverhalt ja folgender, dass ich maximal 50 Arbeitstage in den Semesterferien arbeiten darf, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Weiß jemand, ob diese 3 Urlaubstage auch zu den "geleisteten" Arbeitstagen zählen, oder ob ich nochmal 25 Tage arbeiten darf?

Ich habe den Urlaub übrigens weder angetreten noch auszahlen lassen, da ich ja wieder zu derselben Baufirma will heb ich mir meinen Urlaub vorerst auf. Auf der Bescheinigung der Bau-Urlaubskasse stehen mir 3 Urlaubstage bescheinigt.

Gruß,
[sauba]
 
ist denn auch tatsächlich die zeit relevant?
ich habe bisher immer nur auf das Geld geachtet, das ich meinen maximalwert nciht übersteige.
 
wurde das mit dem arbeitstagen nicht in ne verdienst obergrenze umgewandelt die dann auf jahr gerechnet wird?
irgendsowas hab ich da im hinterkopf aber sicher bin ich net...
 
kommt nicht auf die zeit an, sondern nur auf dein verdientes gehalt. zumindest wenn du kein bafög oder kfw darlehen beziehst sonst könnte das anderst aussehen. und man kann da auch noch einiges steuerlich absetzen. aber dazu empfehl ich dir einen blick in das aktuelle EStG zu werfen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Die magische Grenze ist knapp über 7000 Euro Einkommen im Jahr.
 
Riesendank an alle!

@lufkin, sowas hatte ich gesucht. Die Grenze für die Lohnsteuerrückerstattung liegt übrigens bei 8004 € seit diesem Jahr, mit Werbekostenpauschale und STudiengebühren ließ sich das noch etwas strecken.

Worauf ich aber hinauswollte war diese 50 Tage Regel. Jetzt weiß ich zwar immer noch nicht genau, ob das zählt, jedoch würde mir nur der Rentenversicherungsbeitrag abgezogen, dessen Arbeitnehmeranteil bei ~ 10% liegt, mit dieser Info bin ich auch zufrieden.

Gruß,
[sauba]
 
Hol dir einen Gewerbeschein und arbeite auf Rechnung, dann können dir die Sozialabgaben und ähnliches (erstmal) egal sein, du unterliegst diesen ganzen Beschränkungen nicht. Musst natürlich trotzdem beim Gesamteinkommen schauen.
 
@ xDream:

Danke für die Antwort, aber das erscheint mir dann doch sehr oversized. Ich wollte nur wissen, ob die 3 Urlaubstage mit zu den 50 normalen Tagen gehören, aber da ja offenbar der Lohnabzug bei gerade einmal 10 % liegen würde, hat sich die Frage wohl erübrigt.
 
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